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Stalking kann strafbar sein
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Stalking kann strafbar sein: So sollten sich Betroffene verhalten

Stalking bezeichnet das ungewollte und wiederholende Verfolgen einer Person. Diese fühlt sich dadurch bedroht und kann physische, wie auch psychische Schäden erlangen. Der Begriff selber stammt aus dem englischsprachigen Teil der Welt. Er lässt sich etwa mit “ungewolltem Verfolgen” übersetzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stalking ist eine Straftat, welche zu Gefängnisstrafen führen kann.
  • Stalking stellt seit 2007 einen Straftatbestand dar.
  • Zumeist muss für eine Strafverfolgung eine Anzeige des Stalkingopfers erfolgen, § 238 Abs. 4 StGB.

Was ist Stalking?

Ein wichtiges Element des Stalkings ist die wiederholende Art, in welcher eine Person eine andere verfolgt oder dieser auflauert. Stalking findet dabei nicht nur in Form von Hinterherlaufen statt. Elektronisches Auflauern oder dauerhafte einseitige Kontaktversuche, beispielsweise via E-Mail oder einem Messenger Dienst, können ebenfalls Stalking darstellen. Übrigens, falls man Sachgeschenke wie Blumen, Schokolade oder andere erdenkliche Dinge, ungewollt und wiederholt an eine Person sendet, so kann dies auch als Stalking gewertet werden.

Wie grenzen Sie nun ab, was als Stalking gilt und was als Versuch von beispielsweise einer Beziehungsanbahnung? Normalerweise hilft hier der gesunde Menschenverstand. Wenn man mehrere Male versucht, eine Person zu beeindrucken und diese hierauf nichts erwidert, so ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass diese Person kein Interesse an einem Kontakt hegt. Noch deutlicher ist es, wenn die Person deutlich äußert, dass sie keinen Kontakt wünscht. Dieser Wunsch sollte akzeptiert werden.

Welche Strafen können bei Stalkingfällen ausgesprochen werden?

Bereits seit dem Jahr 2007 stellt Stalking einen Straftatbestand dar. Durch § 238 StGB ist es als Nachstellung definiert. Der Paragraph legt dar, dass Nachstellung die schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung einer Person bezeichnet. Diese kann in verschiedenen Formen stattfinden. Neben den physischen und elektronischen Möglichkeiten, wird hier auch die Bestellung von Waren unter falschem Namen oder die Kontaktaufnahme durch dritte Parteien erwähnt. Drohgebärden, welche auf das Wohl einer Person eingehen, fallen ebenfalls unter diesen Paragraphen. In solchen Fällen kann es zu einer Geldstrafe oder einem Gefängnisaufenthalt von bis zu 3 Jahren kommen. Hier wird zumeist nur ermittelt, wenn das Opfer selbst Anzeige erstattet. Falls durch einen Akt der Nachstellung eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung stattfindet oder die Gefahr des Todes besteht, so kann eine Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Die verschiedenen Arten von Stalkern

Es gibt verschiedene Arten von Stalkern. Zumeist kennen sich Opfer und Täter. Ein häufiges Vorkommnis sind ehemalige Lebenspartner. Diese wurden abgewiesen und können damit nicht umgehen. Sie erleben ein Gefühl der Demütigung/der Verletzlichkeit, welches sie zu bekämpfen versuchen. Gefühle machen oft die Hauptmotivation von Stalkern aus. Zumeist geht es ihnen hierbei um die eigenen Emotionen. Manche Menschen versuchen eine Liebesbeziehung zu finden und merken nicht, dass die Person der Begierde keinerlei Interesse an einer Beziehung mit ihnen hegt. Einige Stalker sehen sich in der Eigenwahrnehmung als Opfer und versuchen das Leid, welches man ihnen versucht zuzufügen, an andere weiterzugeben. Außerdem gibt es leider auch Menschen, die eine persönliche Befriedigung daraus ziehen, Kontrolle über andere Menschen auszuüben oder diese zu demütigen.

Welche Folgen Stalking bei den Opfern hat

Zumeist psychische. Das können beispielsweise Schlafstörungen sein oder auch Angstzustände. Diese können im weiteren Verlauf zu einer Depression führen. Deswegen ist es umso wichtiger, sich rechtzeitig Unterstützung zu suchen, sowohl was Rechtsmittel angeht, als auch eventuell durch eine Beratungsstelle oder spezialisierte Psychologen. Spätestens, wenn ein Stalker/eine Stalkerin handgreiflich wird, ist es Zeit zu handeln.

Oft macht es allerdings Sinn, bereits deutlich früher die Initiative zu ergreifen und eine solche Situation gar nicht erst entstehen zu lassen. Der nachfolgende Leitfaden der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes gibt einige gute Hinweise, wie Betroffene handeln sollten. Falls Sie Opfer von Stalking wurden oder den Verdacht haben, dies könnte der Fall sein, so wenden Sie sich gerne an uns. In einem kostenlosen Erstgespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Strafrecht prüfen wir Ihre Möglichkeiten.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.