So sollten sich Betroffene verhalten Stalking kann strafbar sein
Nächtliche Anrufe oder ständiges Auflauern: Von Stalking Betroffene sind meist Frauen. Neben dem physischen Nachstellen verlagert sich Stalking zunehmend auch ins Internet. Um Betroffene besser zu schützen, ist 2021 das neue Stalking-Gesetz in Kraft getreten. Was es bringt, wie du dich gegen Stalking und Cyberstalking schützen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.
Stalking Das Wichtigste in Kürze
Stalking ist seit 2007 ein Straftatbestand, das strafrechtlich als "Nachstellung" bezeichnet wird und gemäß § 238 StGB eine Straftat darstellt.
In Deutschland wurden im Jahr 2023 rund 23.200 Fälle von Stalking polizeilich erfasst. Damit ist ihre Zahl das vierte Jahr in Folge stark angestiegen.
Mithilfe eines Anwalts für Strafrecht kannst du klären, ob es sich in deinem konkreten Fall um eine Straftat nach § 238 StGB handelt.
Bist du von Stalking betroffen, solltest du eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Definition Stalking Was ist Stalking?
Ein wichtiges Element des Stalkings ist die wiederholende Art, in welcher eine Person eine andere verfolgt oder dieser auflauert. Stalking findet dabei nicht nur in Form von Hinterherlaufen statt. Elektronisches Auflauern oder dauerhafte einseitige Kontaktversuche, beispielsweise via E-Mail oder einem Messenger Dienst, können ebenfalls Stalking darstellen. Übrigens, falls man Sachgeschenke wie Blumen, Schokolade oder andere erdenkliche Dinge, ungewollt und wiederholt an eine Person sendet, so kann dies auch als Stalking gewertet werden.
Wie grenzt du nun ab, was als Stalking gilt und was als Versuch von beispielsweise einer Beziehungsanbahnung? Normalerweise hilft hier der gesunde Menschenverstand. Wenn man mehrere Male versucht, eine Person zu beeindrucken und diese hierauf nichts erwidert, so ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass diese Person kein Interesse an einem Kontakt hat. Noch deutlicher ist es, wenn die Person deutlich äußert, dass sie keinen Kontakt wünscht. Dieser Wunsch sollte akzeptiert werden.
Was sagt das Strafgesetzbuch? Welche Strafen können bei Stalkingfällen ausgesprochen werden?
Bereits seit dem Jahr 2007 stellt Stalking einen Straftatbestand dar. Durch § 238 StGB ist es als Nachstellung definiert. Der Paragraf legt dar, dass Nachstellung die schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung einer Person bezeichnet. Diese kann in verschiedenen Formen stattfinden. Neben den physischen und elektronischen Möglichkeiten, wird hier auch die Bestellung von Waren unter falschem Namen oder die Kontaktaufnahme durch dritte Parteien erwähnt. Drohgebärden, welche auf das Wohl einer Person eingehen, fallen ebenfalls unter diesen Paragrafen. In solchen Fällen kann es zu einer Geldstrafe oder einem Gefängnisaufenthalt von bis zu 3 Jahren kommen. Hier wird zumeist nur ermittelt, wenn du als Opfer selbst Anzeige erstattest. Falls durch einen Akt der Nachstellung eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung stattfindet oder die Gefahr des Todes besteht, so kann eine Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden.
Die verschiedenen Arten von Stalkern
Es gibt verschiedene Arten von Stalkern. Zumeist kennen sich Opfer und Täter. Ein häufiges Vorkommnis sind ehemalige Lebenspartner. Diese wurden abgewiesen und können damit nicht umgehen. Sie erleben ein Gefühl der Demütigung/der Verletzlichkeit, welches sie zu bekämpfen versuchen. Gefühle machen oft die Hauptmotivation von Stalkern aus. Zumeist geht es ihnen hierbei um die eigenen Emotionen. Manche Menschen versuchen eine Liebesbeziehung zu finden und merken nicht, dass die Person der Begierde keinerlei Interesse an einer Beziehung mit ihnen hegt. Einige Stalker sehen sich in der Eigenwahrnehmung als Opfer und versuchen das Leid, welches man ihnen versucht zuzufügen, an andere weiterzugeben. Außerdem gibt es leider auch Menschen, die eine persönliche Befriedigung daraus ziehen, Kontrolle über andere Menschen auszuüben oder diese zu demütigen.
Welche Folgen löst Stalking bei Opfern aus?
Zumeist psychische. Das können beispielsweise Schlafstörungen sein oder auch Angstzustände. Diese können im weiteren Verlauf zu einer Depression führen. Deswegen ist es umso wichtiger, sich rechtzeitig Unterstützung zu suchen, sowohl was Rechtsmittel angeht, als auch eventuell durch eine Beratungsstelle oder spezialisierte Psychologen. Spätestens, wenn ein Stalker/eine Stalkerin handgreiflich wird, ist es Zeit zu handeln.
Oft macht es allerdings Sinn, bereits deutlich früher die Initiative zu ergreifen und eine solche Situation gar nicht erst entstehen zu lassen. Der nachfolgende Leitfaden der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes gibt einige gute Hinweise, wie Betroffene handeln sollten. Falls du Opfer von Stalking bist oder den Verdacht hast, dies könnte der Fall sein, so wende dich gerne an uns. In einem kostenlosen Erstgespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Strafrecht prüfen wir deine rechtlichen Möglichkeiten.