Was ist erlaubt und was nicht? Unbezahlte Überstunden: Was sagt das Arbeitsrecht?
Das Projekt muss beendet werden, der Kollege ist ausgefallen und wichtige Aufgaben stehen an oder der Saisonabschluss verlangt Überstunden. Aber wann musst du unbezahlte Überstunden eigentlich hinnehmen? Wann lohnt sich der Blick in den Arbeitsvertrag und wann darfst du Überstunden verweigern? Hier erhältst du Antworten.
Unbezahlte Überstunden Das Wichtigste in Kürze
Überstunden sind alle Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen.
Ob du Überstunden ausgleichen oder dir auszahlen lassen kannst, steht in deinem Arbeitsvertrag.
Im Arbeitsvertrag muss genau definiert sein, wie hoch die maximale Anzahl an unbezahlten Überstunden ist. Zu allgemeine Formulierungen sind unzulässig.
Was versteht man gesetzlich unter Überstunden?
Unter Überstunden versteht man alle Arbeitsstunden, die zusätzlich zu der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit hinzukommen. Solche zusätzlichen Arbeitsstunden sind oftmals erforderlich, wenn es eine punktuelle und zeitlich befristete, erhöhte Arbeitsbelastung gibt, zum Beispiel in der Saisonarbeit oder beim Erreichen von Projektfristen.
Wie viele unbezahlte Überstunden sind erlaubt?
Es gibt keine gesetzliche Regelung zur maximalen Anzahl an unbezahlten Überstunden. In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen gehen Gerichte aber oft davon aus, dass eine Abgeltungsklausel von 10 Prozent der vertraglich vereinbarten monatlichen Arbeitszeit angemessen ist.
Beispiel: Du hast eine monatliche Arbeitszeit von 160 Arbeitsstunden. In diesem Fall wären etwa 16 unbezahlte Überstunden pro Monat völlig im Rahmen.
Ab wann die geleisteten unbezahlten Überstunden nicht mehr angemessen sind, hängt in klassischen Arbeitgeberverhältnissen von der tatsächlichen Höhe und der Häufigkeit ab.
Anders sieht es bei Diensten "höherer Art" aus, also zum Beispiel bei Positionen im höheren Management, Führungsrollen oder bei führendem Klinikpersonal. Hier geht das Bundesarbeitsgericht (BAG) davon aus, dass eine Vergütung der Überstunden nicht gerechtfertigt ist. Zum einen, weil ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Führungskraft und Arbeitgeber besteht, zum anderen, weil sie bereits ein deutlich höheres Gehalt als der Durchschnitt erhalten.
Kann ich meine Überstunden ausgleichen?
Ja, im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag ist geklärt, wie Überstunden ausgeglichen werden. Es ist möglich, Überstunden durch mehr Freizeit auszugleichen, oder sich die Überstunden steuerpflichtig auszahlen zu lassen. Möglich ist es auch, Zuschläge auf Überstunden zu erhalten.
Wann sind nicht bezahlte Überstunden unzulässig?
Im Arbeitsvertrag muss genau definiert werden, wie hoch die maximale Anzahl der unbezahlten Überstunden sein kann. Wenn im Arbeitsvertrag nur davon gesprochen wir, dass alle Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten sind, liegt der Nachteil ganz klar auf deiner Seite als Arbeitnehmer. Deshalb bewerten viele Arbeitsgerichte eine solche allgemeine Formulierung als unwirksam.
Kann ich unbezahlte Überstunden verweigern?
Ob du unbezahlte Arbeitsstunden verweigern darfst, hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Wenn dort keine unbezahlten Arbeitsstunden vereinbart wurden oder die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit damit überschritten wäre, kannst du die unbezahlten Überstunden verweigern. Die tägliche Höchstarbeitszeit darf auf bis „zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 Arbeitszeitgesetz) – es sollte also die Ausnahme sein.
Hast du mit deinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag Überstunden vereinbart, kannst du sie nicht verweigern. Dabei sollten die Überstunden aber betrieblich notwendig und dir zumutbar sein.
Existiert ein Recht auf Überstunden?
Wenn Überstunden vergütet werden, kannst du damit dein Einkommen aufbessern. Aber du hast kein Anrecht auf Überstunden.
Überstunden unbezahlt: Was kann ich tun?
Wenn die Vergütung von Überstunden vertraglich vereinbart sind, kannst du auf die Bezahlung bestehen. Dazu solltest du nachweisen können, dass die Überstunden von deiner Führungskraft angeordnet oder zumindest geduldet waren. Als Nachweis eignen sich zum Beispiel E-Mails oder Chat-Verläufe. Außerdem musst du detailliert darlegen, was du während der Überstunden gemacht hast.
Wenn du Schwierigkeiten mit nicht bezahlten Überstunden hast, wende dich zunächst an deinen Vorgesetzten, die Personalabteilung oder den Betriebsrat. Lässt sich das Problem nicht lösen, kannst du dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Vereinbare dazu gern ein Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt.
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