Darf ich von meinem Arbeitgeber versetzt werden? Versetzung: Was darf mein Arbeitgeber?

Wenn dein Arbeitgeber eine Versetzung ankündigt, ist der Schock erstmal groß. Vor allem, wenn die Versetzung nicht in eine andere Stadt im Inland, sondern sogar ins Ausland erfolgen soll. Schnell stellt sich hier die Frage: Darf mein Arbeitgeber mich einfach (ins Ausland) versetzen? Und was kann ich tun, um mich erfolgreich gegen eine Versetzung zu wehren? In diesem Beitrag haben wir alles Wichtige zum Thema für dich zusammengefasst.

von N. Haussmann
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Versetzung Das Wichtigste in Kürze

  • Ist im Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart, hat dein Arbeitgeber das Recht, dich zu versetzen.

  • Auch die Versetzung ins Ausland ist rechtens, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Versetzung jedoch unzulässig sein.

  • Wann eine Versetzung rechtens ist und wann nicht, muss im Einzelfall geprüft werden.

  • Wenn du dich gegen eine Versetzung wehren möchtest, kann dir ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht dabei behilflich sein.

Was ist eine Versetzung und welche Voraussetzungen gibt es für sie?

Eine Versetzung im arbeitsrechtlichen Sinne meint die Änderung des Arbeitsorts, der Tätigkeit oder der Arbeitsbedingungen eines Arbeitnehmers innerhalb des Unternehmens, vgl. § 95 Abs. 3 BetrVG.

Die Voraussetzungen für eine Versetzung sind:

  • Vorliegen eines Versetzungsrechts im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag.

  • Angemessene Ankündigungsfrist der Versetzung seitens des Arbeitgebers.

  • Die Versetzung darf keine unzumutbare Belastung für dich darstellen.

  • Dein Arbeitgeber muss berechtigte betriebliche Interessen an der Versetzung haben, wie z. B. Organisationsänderungen oder Personalbedarf.

  • Wenn es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss dieser vor der Versetzung angehört werden.

Darf mein Arbeitgeber mich versetzen?

Will dich dein Arbeitgeber versetzen, stellst du dir wahrscheinlich zunächst die Frage, ob die Versetzung rechtens ist. Aufschluss kann ein Blick in deinen Arbeitsvertrag geben. Grundsätzlich kann dich dein Arbeitgeber dann versetzen, wenn dies im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag entsprechend geregelt ist.

Wurde kein Versetzungsrecht vereinbart, darf dich dein Arbeitgeber nicht ohne weiteres versetzen. Einigst du dich mit deinem Arbeitgeber jedoch auf eine Versetzung, ist dies auch ohne Vereinbarung im Arbeitsvertrag usw. möglich.

Auch für eine Versetzung ins Ausland muss es eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag geben. Im Falle eines Piloten, der gegen seine Versetzung ins Ausland geklagt hatte, entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 30.11.2022, Az. 5 AZR 336/21 beispielsweise zugunsten des Arbeitgebers. Da im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart war, gilt das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch für die Versetzung ins Ausland.

Wann ist eine Versetzung unzulässig?

Eine Versetzung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann in folgenden Situationen unzulässig sein:

  • Fehlendes Versetzungsrecht: Wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kein Versetzungsrecht vereinbart ist, kann eine einseitige Versetzung durch den Arbeitgeber unzulässig sein.

  • Unzumutbare Belastung: Eine Versetzung kann unzulässig sein, wenn sie dem Arbeitnehmer unzumutbare Nachteile oder Belastungen auferlegt, beispielsweise durch erhebliche Entfernungen, unzumutbare Arbeitszeiten oder persönliche Umstände.

  • Diskriminierung: Eine Versetzung, die aufgrund von diskriminierenden Merkmalen wie Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft oder Religion erfolgt, ist unzulässig und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

  • Verstoß gegen den Kündigungsschutz: Eine Versetzung kann als verdeckte Kündigung angesehen werden, wenn sie dazu dient, den Arbeitnehmer unzulässig zu benachteiligen oder seine Kündigung zu erreichen.

  • Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte: Wenn der Arbeitgeber einen Betriebsrat hat, muss dieser vor einer Versetzung angehört und gegebenenfalls beteiligt werden. Eine Versetzung ohne ordnungsgemäße betriebliche Mitbestimmung kann unzulässig sein.

Kann ich eine Versetzung ablehnen?

Eine Versetzung kann dann abgelehnt werden, wenn sie unzulässig ist. Erfolgt sie allerdings im Einklang mit den arbeitsvertraglichen Bestimmungen und gesetzlichen Vorgaben, kann ein Arbeitnehmer sie nicht pauschal ablehnen, sondern sollte die Änderungskündigung annehmen.

Hilfe vom Rechtsexperten Wie kann ich mich gegen eine Versetzung wehren?

Wenn du dich gegen eine Versetzung wehren möchtest, kannst du folgende Tipps beherzigen:

  1. Betriebsrat einschalten: Informiere den Betriebsrat über die geplante Versetzung. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte und kann deine Interessen vertreten.

  2. Arbeitsvertrag prüfen: Überprüfe deinen Arbeitsvertrag auf etwaige Regelungen zum Thema Versetzung. Stelle sicher, dass der Arbeitgeber das Recht zur Versetzung tatsächlich besitzt.

  3. Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag verweigern: Wenn der Arbeitgeber eine Änderung des Arbeitsvertrags oder das Hinzufügen von Zusatzklauseln im Zusammenhang mit der Versetzung verlangt, kannst du diese ablehnen.

  4. Zwischenzeugnis verlangen: Fordere ein Zwischenzeugnis an, das deine bisherige Tätigkeit, Leistung und Qualifikation dokumentiert. Dies kann wichtig sein, um eventuelle spätere Ansprüche geltend zu machen oder deine berufliche Situation zu sichern.

  5. Arbeit fortführen: Falls du die Versetzung vorläufig ablehnst oder rechtliche Schritte einleitest, solltest du in der Regel deine Arbeitspflichten weiterhin erfüllen, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

  6. Anwalt einschalten: Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Arbeitsrecht kann dir dabei helfen, deine Interessen durchzusetzen. Kontaktiere uns jetzt und vereinbare einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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