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Was Katzenbesitzer bei der Haltung beachten müssen
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Was Katzenbesitzer bei der Haltung beachten müssen

Deutschlandweit gibt es laut des Online-Portals Statista 34,3 Millionen Haustiere, mehr als ein Drittel hiervon sind Katzen. Damit diese ein glückliches Leben führen können, ist auf eine artgerechte Haltung zu achten. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, kurz TierSchG, müssen folglich stets eingehalten werden. Zudem gelten bei Mietverhältnissen gesonderte Pflichten, um die Katze und auch das nachbarschaftliche Verhältnis so weit wie möglich zu schützen.

Geltende Vorschriften gemäß Tierschutzgesetz

Grundsätzlich muss jeder Tierhalter dafür Sorge tragen, dass die individuellen Bedürfnisse seines Tieres zu jeder Zeit befriedigt sind. Hierzu zählen laut § 2 TierSchG nicht nur eine korrekte Ernährung, die gründliche Pflege und tägliche Beschäftigung, sondern auch die gegebenenfalls anfallende medizinische Versorgung sowie die Verantwortung, das seelische Wohlergehen des Tieres zu schützen.

Für Katzen im Speziellen gibt es im Tierschutzgesetz kaum gesonderte Vorschriften. Festgelegt ist jedoch laut Rechtsprechung, dass der Haltungsraum bestimmten Vorgaben entsprechen muss (vgl. Beschluss vom Kammergericht Berlin Az.: 24 W 6272/90). Der Lebensraum der Katze sollte entsprechend mindestens 50 Quadratmeter umfassen und Rückzugs- sowie Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Folglich muss es vor Ort eine erhöhte oder gar abgedunkelte Ruhefläche geben, auf die sich die Katze zurückziehen kann. Außerdem sind Kletter- und Kratzgelegenheiten wichtig, damit sich die Katze selbst in reiner Haus- bzw. Wohnungshaltung genügend austoben kann. Wohnen zwei Katzen im Haus, ist es Pflicht, dass jede Katze ein eigenes Klo hat. Zudem erhöht sich das Minimum der zur Verfügung stehenden Fläche auf 60 Quadratmeter.

Außerdem relevant: Je nach individuellem Charakter braucht eine Katze laut Merkblatt Nr. 139 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. täglichen Kontakt zu Menschen oder umherstreunenden Artgenossen. Scheuen Katzen, die anderen Tieren und fremden Menschen nicht aufgeschlossen gegenüberstehen, sollte dieser Sozialkontakt jedoch nicht aufgezwungen werden, um Stress zu vermeiden. Zieht die Katze sich zurück, möchte sie also vorerst in Ruhe gelassen werden. Auch Kindern muss beigebracht werden, dass sie der Katze nicht nachjagen. Erst wenn diese wieder von sich aus ankommt, sind Kuscheleinheiten erwünscht.

Regelungen bezüglich der Katzenhaltung im Gehege

Wird die Katze im Tierheim oder -hotel in einem Gehege untergebracht, muss sie an mindestens fünf Tagen in der Woche freien Auslauf haben. Eine Einzelhaltung im Katzenkäfig ist zudem nur für kurze Zeit gestattet. Das Maximum beträgt hierbei laut Art. 80 Abs. 3 drei Wochen.

Die Option der Käfighaltung besteht vorwiegend für neue Katzen im Tierheim, die sich noch nicht in größere Gehege trauen. Außerdem bleibt auch die Mutterkatze in den ersten Wochen bei ihrem Nachwuchs, sodass in diesem Fall ein einzelnes Gehege die nötige Ruhe und Erholung bietet und folglich laut Tierschutzverordnung gestattet ist. Die Jungtiere jedoch müssen nach zwei Wochen die Möglichkeit erhalten, ihrem Erkundungsdrang freien Lauf zu lassen. Hierfür ist ihnen ein größeres Umfeld zur Verfügung zu stellen. Zuchtkater hingegen dürfen laut Art. 80 Abs. 5 TierSchG überhaupt nicht in Gehegen gehalten werden.

Ruhestörungen und Beschädigungen durch einsame Katzen

Wenn Herrchen oder Frauchen den ganzen Tag im Büro sind und die Katze allein daheim bleibt, kann nach Stunden der Einsamkeit große Langeweile auftreten. In der Folge kommt es unter Umständen dazu, dass die Katze das Mobiliar zerkratzt, durchgehend laut miaut oder in verschiedene Ecken der Wohnung uriniert. Ärger mit den Nachbarn ist oft die Konsequenz der Lärm- und Geruchsbelästigung – und auch der Vermieter wird das gestörte Mietverhältnis nicht begrüßen.

Dass eine Katze mit in die Wohnung einzieht, sollte daher direkt zu Beginn mit dem Eigentümer besprochen werden. Hierbei gilt übrigens gemäß BGH-Urteil VIII ZR 168/12, dass generelle Verbote nicht ausgesprochen werden dürfen. Erst wenn zu viele Katzen auf zu kleinem Raum leben, darf laut Rechtsprechung die Tierhaltung in Mietwohnungen

Katzenhaltung: Maßnahmen gegen die Vereinsamung

Um der Einsamkeit vorzubeugen, empfiehlt es sich, eine zweite Katze ins Haus zu holen. Ist die erste Katze jedoch nicht gut auf Artgenossen zu sprechen, sollte sich der Besitzer stattdessen selbst ausgiebig mit ihr beschäftigen. Jagd- und Rennspiele eignen sich hierfür besonders, aber auch manch eine Streicheleinheit wirkt Wunder.

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