Das solltest du wissen Marke anmelden

Eine Marke dient nicht nur als eindeutiges Erkennungsmerkmal für deine Kunden, sondern hat auch einen rechtlichen Charakter. Eine geschützte Marke ist die Grundlage für die Lizensierung der von dir entwickelten Produkte. Wie du eine Marke anmeldest und Logos, Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen oder Hologramme schützt, zeigen wir dir hier.

von KLUGO
11.11.2024
8 Min Lesezeit

Marke anmelden Das Wichtigste in Kürze

  • Marken haben einen echten Wiedererkennungswert und sollten daher besonders geschützt werden.

  • Mit einer erfolgreichen Marke prägst du dich in den Köpfen deiner Kunden ein.

  • Eine Markenanmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Bei der Anmeldung einer Marke kann dir das Know-how eines Anwalts viel Ärger sparen – er hilft dir beim Ausfüllen der Unterlagen und steht bei der Markenrecherche zur Seite.

Was ist eine Marke?

Mit einer Marke können angebotene Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gekennzeichnet und dadurch eindeutig zugeordnet werden. Wer eine Marke eintragen lassen möchte, muss dabei auf die Einzigartigkeit des Erkennungsmerkmals achten: Sowohl der Name als auch Wörter, Buchstaben, Abbildungen, Zahlen, bestimmte Farbgebung, Zeichen, aber auch Klänge und Hologramme kommen als Markenzeichen infrage.

Markenschutz entsteht vor allem mit der Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts, kann aber auch von allein durch die häufige Nutzung und einem steigenden Bekanntheitsgrad von selbst eintreten.

Nutzungsrecht und Dauer

Die Besonderheit einer Marke liegt dabei im Nutzungsrecht, die hergestellten Waren oder angebotenen Dienstleistungen mit dem markentypischen Logo zu versehen und dadurch den Wiedererkennungswert zu steigern. Außerdem hat der Markeninhaber das Recht, mithilfe einer Markenlizenz die Nutzungserlaubnis an Dritte weiterzugeben.

Grundsätzlich hat eine Marke ewig Bestand und kann auch über Generationen hinweg unbegrenzt verlängert werden. Die offizielle Eintragung der Marke ins Register des Deutschen Patent- und Markenamts erlischt jedoch nach jeweils 10 Jahren, wenn die Gebühr zur Verlängerung des Markenschutzes nicht gezahlt wird. Dabei unterscheidet man zwischen der Markenanmeldung in Deutschland, der Markenanmeldung in Europa oder der internationalen Markenanmeldung. Die Grundlage stellt dabei jedoch immer die Markenanmeldung im Herkunftsland dar.

KLUGO Tipp:

Eine Marke schafft echten Wiedererkennungswert und gilt als Symbol für Qualität und Leistung. Umso wichtiger also, dass du eine Marke durch das Deutsche Patent- und Markenamt schützen lässt, um sie vor der Verwendung durch Dritte zu bewahren.

Warum lohnt es sich, eine Marke anzumelden?

Die Markenanmeldung kann beim Deutschen Patent- und Markenamt in wenigen Schritten beantragt werden. Es fallen keine hohen Kosten an, wenn man eine Marke ins Markenschutzregister eintragen lassen möchte. Vor allem profitiert man jedoch von einem bundesweiten Schutz der Marke: Mit der Eintragung beim DPMA muss nicht mehr gegenüber Konkurrenten nachgewiesen werden, ob wirklich Markenrechte an der gewählten Symbolik vorhanden sind. Auch sehr ähnliche Marken haben im Anschluss nicht mehr die Möglichkeit, sich mit einem vergleichbaren Markendesign auf dem Markt durchzusetzen.

Beim Deutschen Patent- und Markenamt kann eine Marke auch europaweit Marke geschützt werden. Dadurch kannst du aktiv gegen jüngere Konkurrenten vorgehen, die mit einer sehr ähnlichen Marke oder gar demselben Design an den Markt herantreten.

Aber Achtung: Zu einer Markenanmeldung gehört auch immer die Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke. Dafür muss eine umfassende Markenrecherche durchgeführt werden, bei der viele Fehler lauern. Die Lösung: Beauftrage einfach einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten, um die Markenrecherche durchzuführen und damit die Schutzfähigkeit deiner Marke festzustellen.

Weitere Vorteile einer Markenanmeldung

  • Kombinierbar: Eine Markenanmeldung beim DPMA ist gleichzeitig auch mit einer Unionsmarke für die ganze EU kombinierbar. So profitierst du zunächst einmal von einem deutschlandweit geltenden Schutz, der im Anschluss nach Bedarf auf europäischer oder internationaler Ebene ausgeweitet werden kann.

  • Markenzeichen: Eine gesicherte Marke kann von dir auf allen Produkten und bei allen Dienstleistungen als Markenzeichen verwendet werden. Das sorgt für einen besonderen Wiedererkennungswert auf dem Markt, der den Umsatz deutlich steigern kann.

  • Schadensersatzanspruch: Nutzt jemand unrechtmäßig die von dir eingetragene Marke, kannst du umgehend deinen Unterlassungsanspruch geltend machen. Erzielt der Konkurrent mit deinem Markensymbol bereits Gewinne, kannst du Schadensersatzansprüche geltend machen.

  • Rechtsschutz: Mit einer angemeldeten Marke hast du die Möglichkeit, die Nutzung sehr ähnlicher oder identischer Kennzeichnungen für Waren oder Dienstleistungen zu verhindern. (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz)

Die Vorteile, die sich aus einer Markenanmeldung ergeben, sind vielfältig. Wenn du deine Marke schützen lassen möchtest, solltest du zunächst entscheiden, ob du die Markenanmeldung nur in Deutschland oder in ganz Europa durchführen möchtest. Auch internationale Markenanmeldungen sind natürlich möglich.

Wie und wo meldet man eine Marke an?

Wenn du in Deutschland eine Marke eintragen lassen möchtest, musst du den entsprechenden Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt einreichen.

Dafür stellt das DPMA drei verschiedene Anmeldeverfahren zur Verfügung:

  • Online ohne Signatur: Wer online seine Marke ohne vorhandene Signaturkarte eintragen lassen möchte, kann dies in wenigen Schritten in der DPMAdirektWeb Anwendung durchführen.

  • Online mit Signatur: Wer über eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät verfügt, kann diese für die DPMAdirektPro Markenanmeldung verwenden.

  • Anmeldung in Papierform: Wer den postalischen Weg wählen möchte, findet alle dafür notwendigen Unterlagen zum Ausdrucken auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamts im Bereich „Formulare für eine nationale Markenanmeldung“.

Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft im Rahmen der Markenanmeldung, ob alle Formulare vollständig ausgefüllt wurden und ob die Marke schutzfähig ist. Ist dies der Fall, findet die Eintragung ins Markenregister oft schon nach wenigen Wochen, spätestens jedoch nach 6 Monaten statt.

Zusätzlich hast du die Möglichkeit, einen Antrag auf beschleunigte Prüfung zu stellen, um schneller von der Markeneintragung zu profitieren. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn du deine Marke auch international eintragen lassen möchtest. Aber Achtung: Das beschleunigte Prüfungsverfahren kostet zusätzliche Gebühren.

Wie melde ich eine Marke in der Schweiz an?

Außerhalb Deutschlands und der EU können ebenfalls Marken angemeldet werden. Auf dem europäischen Markt spielt vor allem eine Markenanmeldung in der Schweiz eine wichtige Rolle. Hier erfolgt die Anmeldung der Marke beim IGE, dem Eidgenössischen Institut für Geistes Eigentum. Die Anmeldung einer Marke in der Schweiz ähnelt sich in vielerlei Hinsicht einer Markenanmeldung in Deutschland. Die Kosten und Gebühren werden hier jedoch in Schweizer Franken berechnet.

Wie melde ich eine Marke in der EU an?

Um eine Marke EU-weit schützen zu können, musst du eine sogenannte Unionsmarke eintragen lassen. Dafür zuständig ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Wenn du deine Marke hier eintragen lässt, ist diese in der gesamten EU für eine Dauer von 10 Jahren geschützt und kann beliebig oft für weitere 10 Jahren geschützt werden. Die Eintragung einer EU-Marke ist nicht ganz einfach, da hier eine aufwendige Recherche notwendig ist, bei der alle hinterlegten Marken in der EU überprüft werden müssen. Du selbst stehst in der Verpflichtung, diese Prüfung durchzuführen – sie wird nicht von der EUIPO übernommen.

Wie melde ich eine Marke international an?

Natürlich hast du auch über die Grenzen der EU hinaus die Möglichkeit, deine Marke vor der Nutzung Dritter zu schützen. Der Antrag auf internationale Registrierung kann direkt bei der DPMA ausgefüllt und an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) weitergereicht werden. Grundlage dafür ist jedoch bereits eine in Deutschland eingetragene Marke. Bei der Anmeldung deiner internationalen Marke musst du bereits im Antrag alle Länder festlegen, in denen deine Marke geschützt werden soll. Im Anschluss muss vor Ort von den zuständigen Behörden geprüft werden, ob deinem Schutzantrag stattgegeben wird. Wird nicht binnen eines Jahres Widerspruch eingelegt, hast du als IR-Markeninhaber auch vor Ort alle Rechte an der Marke. Sollte ein Land den Markenschutz zurückweisen, bleibt der Schutz in den anderen Ländern jedoch bestehen.

Markenanmeldungen in Deutschland, Europa und Schweiz sind kompliziert und zeitaufwendig. Damit die Markenanmeldung gelingt und nicht aufgrund von Markenrechtsverstößen oder anderen Fehlern bei der Beantragung abgelehnt wird, haben wir die Erstberatung im Markenrecht für dich entwickelt. Damit erhältst du die volle Unterstützung eines erfahrenen KLUGO Partner-Anwalts und Rechtsexperten. Dieser übernimmt für dich nicht nur die Korrespondenz mit dem DPMA, sondern hält dabei auch immer genau die Fristen und Gebühren im Blick.

Ob du deine Marke nur in Deutschland, der ganzen EU oder international registrieren lassen möchtest, hängt ganz von deinen individuellen Plänen ab. Ein Fachanwalt für Patentrecht berät dich gern dabei, welche Markenanmeldung für deine Marke sinnvoll ist.

Welche Unterlagen benötigt man für die Anmeldung einer Marke?

Die Unterlagen, die für eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden müssen, sind vielfältig und komplex. Daher ist es wichtig, den Antrag sorgsam durchzulesen und detailliert auf die Fragestellungen zu achten, um keine Fehler bei der Markeneintragung zu riskieren.

Wir erläutern dir genauer, welche Unterlagen für die Anmeldung deiner Marke notwendig sind:

  • Antrag auf Eintragung einer Marke in das Register: Hier füllst du die grundlegenden Informationen zum Antragssteller – der eine natürliche oder juristische Person sein kann -, dem Vertreter des Antragsstellers und allgemeine Informationen zur Marke aus. Achte schon hier auf eine detaillierte Beschreibung deines Markenzeichens, um Missverständnisse im Bearbeitungsprozess auszuschließen.

  • Markendarstellung: Hier sollte das Symbol präsentiert werden, dass im Rahmen der Markenanmeldung geschützt werden soll. Achte darauf, dass du bereits das endgültige Design verwendest, da die Marke nach der Eintragung beim DPMA nicht mehr verändert werden kann.

  • Markenbeschreibung: Die Markenbeschreibung muss immer dann ausgefüllt werden, wenn in der Markendarstellung der Schutzgegenstand der Marke nicht sofort ersichtlich ist und einer genaueren Erläuterung bedarf. Die Markenbeschreibung muss immer schriftlich in Textform eingereicht werden!

  • Transliteration, Transkription und Übersetzung: Enthält die Marke nichtlateinische Schriftzeichen oder Buchstaben, muss eine entsprechende Übersetzung eingereicht werden. Sofern die Übersetzung nicht möglich ist, muss in diesem Dokument schriftlich dargelegt werden, warum dies der Fall ist.

  • Verzeichnis von Waren/Dienstleistungen: Im letzten Schritt musst du alle durch die Marke gelisteten Waren und/oder Dienstleistungen in einem gesonderten Verzeichnis auflisten. Dafür solltest du die einheitliche Klassifikationsdatenbank (eKDB) nutzen, um die Prüfung des Verzeichnisses beim DPMA zu beschleunigen.

Achte darauf, bei der Anmeldung alle erforderlichen Unterlagen einzureichen, um das Verfahren nicht zusätzlich zu verzögern. Eine Markenanmeldung kann auch mit vollständigen Unterlagen einige Monate dauern, sodass der Prozess nicht zusätzlich verlangsamt werden sollte.

Welche Kosten entstehen bei der Markenanmeldung?

Die Gebühren, die für eine Markenanmeldung fällig werden, hängen auch davon ab, für welche Klassifikation du die Marke anmelden möchtest.

Klassifikation

Für bis zu drei Klassen beträgt die reguläre Anmeldungsgebühr 300 €, wählst du die elektronische Anmeldung, sind nur 290 € fällig. Für jede weitere Klasse ab der 4. Klasse werden weitere 100 € Anmeldegebühr fällig.

Kollektiv- und Gewährleistungsmarke

Möchtest du eine Kollektiv- und Gewährleistungsmarke eintragen lassen, kostet dich das 900 € Anmeldegebühr. Auch eine beschleunigte Prüfung der Anmeldung verursacht zusätzliche Kosten in Höhe von 200 €.

Zeitraum des Markenschutzes

Eine Marke wird zunächst für einen Zeitraum von 10 Jahren angemeldet. Möchtest du im Anschluss die Markeneintragung verlängern lassen, werden weitere Gebühren fällig. Die Verlängerungsgebühr beträgt für bis zu 3 Klassen 750 €, für Kollektiv- und Gewährleistungsmarken 1800 € und für jede weitere Klasse ab der 4. Klasse 260 €.

Achtung: Bei den Anmeldungsgebühren für eine Marke handelt es sich um die tatsächlichen Kosten, die der Antrag mit sich bringt, unabhängig davon, ob das Markeneintragungsverfahren erfolgreich ist. Wird die Markenanmeldung zurückgezogen, können die Gebühren nicht erstattet werden. Lediglich, wenn die Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgte, ist eine Rückzahlung der Gebühren möglich. Aber auch in diesem Fall behält das DPMA eine Erstattungsgebühr in Höhe von 10 € ein. Um zusätzliche Kosten für Markeneintragungen zu vermeiden, solltest du vor dem Antrag auf Markenanmeldung eine Markenrecherche durchführen. Andernfalls kann deine Markeneintragung aus dem Register entfernt werden, wenn ältere Marken Anspruch auf deine Marke erheben.

Wenn du die Kosten für eine Markenanmeldung möglichst gering halten möchtest, müssen Datenerfassung, Fristenüberwachung und Prüfung der Schutzfähigkeit schon frühzeitig durchgeführt werden. Kommt es hier zu einer Verzögerung oder nachträglichen Anpassungen, werden unter Umständen Zusatzkosten fällig. Greife daher auf unsere Erstberatung zurück, bei der dich ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte umfassend unterstützt. So hältst du die Kosten möglichst gering.

Was kann als Marke geschützt werden?

Es gibt unterschiedliche Varianten der Marke, die rechtlich durch eine Eintragung im Markenregister geschützt werden können.

  • Wortmarke: Wortmarken sind wohl die häufigste Form, die im Markenregister eingetragen wird. Hierbei handelt es sich um Wörter, Buchstaben, Zahlen und andere Schriftzeichen, die in Kombination ein einzigartiges Erkennungsmerkmal darstellen. Bekannte Beispiele: „Amazon“, „Zalando“, „Telekom“.

  • Bildmarke: Hierbei handelt es sich um ein ausschließlich grafisches Element, das aus einem oder mehreren Bildern besteht und keinerlei Wörter, Buchstaben oder Zahlen enthält. Oft handelt es sich bei Bildmarken auch um Logos, die eindeutig den Unternehmen zugeordnet werden können. Bekannte Beispiele: Der Apfel von „Apple“, der Hirsch von „Jägermeister“.

  • Wort- und Bildmarke: Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Bildmarke und Wortmarke, die zusammen ein Markensymbol ergeben. Wort- und Bildmarken setzen sich immer aus einem grafischen Element und einem Schriftzug, einzelnen Buchstaben oder Zahlenkombinationen zusammen. Bekannte Beispiele: Das Logo von „Nike“ mit entsprechendem Schriftzug, das springende Pferd von „Ferrari“ in Kombination mit dem Markennamen.

  • 3D-Marken: In den letzten Jahren sind auch 3D-Marken immer mehr ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Dabei handelt es sich nicht um ein typisches Design, das auf den Verpackungen angebracht wird, sondern meist um die Gestaltung der Produkte selbst. Bekannte Beispiele: Die ungewöhnliche Form von „Toblerone“.

  • Farbmarken: Farbmarken werden nur sehr selten erfolgreich eingetragen, da sich ein bestimmter Farbton nur sehr selten markenrechtlich schützen lässt. Außerdem basieren Farbmarken nicht auf weiteren Unterscheidungskriterien wie einer bestimmten Darstellungsform. Bekannte Beispiele: „Milka-Lila“ und „Magenta“ von der Deutschen Telekom.

  • Hörmarke: Auch bestimmte Melodien können als Marke eingetragen und auf diese Weise geschützt werden. Insbesondere in der Werbung spielen markentypische Klänge eine wichtige Rolle und sind ein unverkennbares Merkmal. Bekannte Beispiele: Die Fanfaren und Trompeten von „20th Century Fox“.

  • Mustermarken: Bei der Mustermarke wird ein bestimmtes Design geschützt, das auf den Produkten der Marke angebracht wird. Bekanntes Beispiel: Das Design der „Louis Vuitton Handtaschen“.

  • Positionsmarken: Bei der Positionsmarke wird ein bestimmtes Design an einer bestimmten Stelle eines Produktes geschützt. Bekanntes Beispiel: Der rote Streifen am unteren Absatz bei Schuhen von „Lloyd“.

Mache dir vor der Anmeldung deiner Marke Gedanken darüber, wie du dich nach außen hin präsentieren möchtest. Oft sind Kombinationen mehrerer Marken sinnvoll, um nachhaltig bei deinen Kunden im Gedächtnis zu bleiben – beispielsweise mit einer bekannten Bildmarke und einer Hörmarke, die ins Ohr geht.

Was sind die Voraussetzungen für den Markenschutz?

Mit der Anmeldung beim DPMA (Deutschen Patent- und Markenamt) wird überprüft, ob alle für das Anmeldeverfahren aufgestellten Anforderungen erfüllt wurden – nicht aber, ob die einzutragende Marke die Schutzrechte Dritter verletzt. Auch auf absolute Schutzhindernisse wird die Marke im Rahmen der Eintragung bim DPMA-Register geprüft.

Die Voraussetzungen, damit der Markenschutz durch das Deutsche Patent- und Markenamt gewährleistet werden kann, sind:

  • Unterscheidungskraft als Herkunftshinweis auf einen Anbieter: Nur wenn Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von den Produkten anderer Unternehmen unterschieden werden können, ist dieser Punkt gegeben. Setzt die Marke stattdessen auf Zeichen, die vor allem das Produkt beschreiben, ist dieser Punkt nicht gegeben. Anpreisungen, Werbeslogans, Wortfolgen und werbliche Aussagen können nicht markenrechtlich geschützt werden.

  • Keine Zeichen, die vom Schutz ausgeschlossen sind, verwenden: Eine weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Markeneintragung liegt darin, keine Zeichen zu verwenden, die für den allgemeinen Gebrauch notwendig sind. Ein Beispiel: „Apple“ lässt sich zwar für Computer schützen, nicht aber für Äpfel, da es hier dem allgemeinen Sprachgebrauch dienen würde. Auch allgemeine Schlagworte wie „toll“, „super“, „grandios“ sollten nicht für den Markenschutz vorgeschlagen werden.

  • Keine Zeichen, die gegen die guten Sitten verstoßen: Wer eine Marke erfolgreich eintragen lassen möchte, muss darauf achten, mit dem Design oder Wortlaut nicht die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung zu verletzen.

  • Keine Hoheitszeichen einbringen: In einem Markendesign dürfen keine Hoheitszeichen verwendet werden, beispielsweise Flaggen von Staaten, Symbole von Königshäusern oder das Zeichen von Europa.

Wie läuft eine Markeneintragung beim DPMA ab?

Sobald der Antrag auf Markenanmeldung bei der DPMA eingegangen ist, beginnt ein langwieriger Prozess.

1. Eingang Markenanmeldung DPMA

Nach Eingang der Markenanmeldung beim DPMA erhält der Einreicher des Antrags eine Empfangsbestätigung. Dann muss schnellstmöglich die Zahlung der Anmeldegebühr erfolgen, damit der Prozess der Markenanmeldung weitergeführt wird.

2. Formelle und materielle Prüfung der Markenanmeldung

Im Anschluss an die Zahlung führt das Deutsche Patent- und Markenamt eine formelle und materielle Prüfung der Markenanmeldung durch. Sind keine Mängel vorhanden, erfolgt die Eintragung der Marke und die Veröffentlichung der Eintragung.

3. Beanstandungsbescheid bei Mängeln

Werden jedoch bei der formellen und materiellen Prüfung der Markenanmeldung Mängel festgestellt, erhältst du einen sogenannten Beanstandungsbescheid. Hier kannst du auf die aufgelisteten Mängel eingehen und eventuell Widerspruch einlegen oder die Mängel beseitigen. Werden die Mängel beseitigt, kommt es ebenfalls zur Eintragung der Marke und der Veröffentlichung der Eintragung.

Im Falle eines Widerspruchs wird unter Umständen ein Beschwerdeverfahren beim Bundespatentgericht eingereicht. Kommt es hier nicht zu einer Lösung, kann anschließend ein Rechtsbeschwerdeverfahren am Bundesgerichtshof angesetzt werden. Die Anmeldung wird hier entweder rechtskräftig zurückgewiesen oder dem Widerspruch stattgegeben, sodass es doch noch zu einer Eintragung der Marke und Veröffentlichung der Eintragung kommt.

Um den sehr aufwendigen Prozess mit Beanstandungsbescheid und Rechtsbeschwerdeverfahren zu umgehen, solltest du im Vorfeld an die Markeneintragung eine Markenrecherche durchführen oder durchführen lassen und auf die anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für Marken- oder Patentrecht zurückgreifen, der die genauen Anforderungen an eine Markeneintragung bereits kennt.

Sollte eine Markenrecherche vor der Eintragung durchgeführt werden?

Eine Markenanmeldung ohne vorherige Markenrecherche ist immer ein Risiko. Mit einer gründlichen Recherche kannst du herausfinden, ob bereits eine ähnliche Marke, egal ob Bildmarke, Wortmarke oder anderweitige Marke, im Register des DPMA hinterlegt ist. So stellst du schon vor der Anmeldung sicher, dass du keinerlei Markenrechte verletzt, wenn du deine Marke nach deinen Vorstellungen nutzt. Gleichzeitig verhinderst du auf diese Weise, dass andere Markeninhaber rechtliche bzw. finanzielle Ansprüche gegen dich geltend machen können.

Aber auch nach der Markenanmeldung macht eine regelmäßige Recherche im Markenregister Sinn, damit du eventuelle Markenverletzungen durch Dritte frühzeitig feststellen und rechtliche Schritte einleiten kannst. Als Besitzer einer eingetragenen Marke solltest du von deinem Recht Gebrauch machen, diese gegen unzulässige Nutzungen anderer Unternehmen zu verteidigen.

Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr einer Marke ist sehr komplex. Gemeinsam mit der Unterstützung eines Anwalts kannst du schon bei der Markenrecherche frühzeitig Risiken minimieren und Fehler vermeiden. Nutze das kostenlose Erstgespräch für ein individuelles Angebot, das genau auf deine Bedürfnisse angepasst ist.

Kann ich eine Marke selbst anmelden oder benötige ich einen Anwalt?

Grundsätzlich kannst du deine Marke im Alleingang anmelden, wenn du die dafür notwendigen Unterlagen ausfüllst und alle relevanten Informationen beim DPMA einreichst. Es ist dennoch ratsam, auf das Know-how eines Fachanwalts für Patent- oder Markenrecht zurückzugreifen, da sich dieser mit den individuellen Anforderungen für die Markenanmeldung auskennt und dich optimal beraten kann.

Neben einer umfassenden Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke bietet dir unsere Erstberatung rund um deine Markenanmeldung viele Vorteile.

  • Im Erstgespräch werden alle offenen Fragen und das generelle Vorgehen bei der Markenanmeldung geklärt.

  • Aber auch langfristig steht dir der KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte zur Seite: Datenerfassung, Fristenüberwachung und die Kontrolle der Gebühren ist im Beratungspaket direkt für dich enthalten.

  • Dazu gehört natürlich auch die Erstellung eines professionellen Verzeichnisses, das genau auf die Waren- und Dienstleistungen abgestimmt ist, die du als Marke anmelden und schützen möchtest.

  • Der KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte nimmt dir nicht nur eine Menge Arbeit ab, sondern hilft dir auch dabei, deine Marke erfolgreich anzumelden und dabei all die Fallstricke und Hürden zu umgehen, die eine Markenanmeldung mit sich bringt.

Du kannst den Patentanwalt für Markenrecht damit beauftragen, eine detaillierte Markenrecherche durchzuführen, um im Anspruch an die Markenanmeldung Regressansprüche durch andere Unternehmen zu vermeiden.

Es gibt jedoch auch einen Sonderfall, bei dem die anwaltliche Unterstützung zwingend erforderlich ist: Soll in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Marke durch eine Person angemeldet werden, die nicht in Deutschland wohnt oder hier einen Geschäftssitz bzw. eine Niederlassung hat, muss ein Rechtsanwalt als Inlandsvertretung benannt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Anmelder über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt. Hier können jedoch nicht nur Anwälte aus Deutschland gewählt werden, sondern aus der gesamten Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, sofern sie über eine Zulassung vor dem Patentamt verfügen.

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