Wirksamkeit einer Kündigung: Wichtige Aspekte im Überblick
Kündigungen können kompliziert sein – vor allem, wenn es um die Frage der Wirksamkeit geht. In unserem Beitrag zeigen wir dir, worauf es bei der Wirksamkeit einer Kündigung ankommt und welche Faktoren entscheidend sind. Wir geben dir einen klaren Überblick über alle wichtigen Aspekte.
Wirksamkeit einer Kündigung Das Wichtigste in Kürze
Verschiedene gesetzliche Vorgaben müssen eingehalten werden, damit eine Kündigung rechtswirksam ist.
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine ordentliche Kündigung nur bei vertraglicher Vereinbarung möglich.
Die Art der Kündigung spielt eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung ihrer Wirksamkeit.
Bei Zweifeln an der Wirksamkeit empfiehlt sich die Hinzuziehung eines erfahrenen Anwalts.
Wann ist eine Kündigung wirksam?
Damit eine Kündigung rechtsgültig wird, müssen verschiedene gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Wir zeigen dir im Folgenden die grundlegenden Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Kündigung als wirksam gilt.
1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung
Die Kündigungserklärung muss hinreichend bestimmt sein und somit eindeutig kommunizieren, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Der Beendigungswille muss dabei klar zum Ausdruck kommen und darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden.
2. Schriftform der Kündigungserklärung
Ebenfalls notwendig ist die Einhaltung der Schriftform. Somit ist eine Kündigung per WhatsApp, SMS, Fax oder E-Mail unzulässig. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht mündlich oder in elektronischer Form kündigen – sollte er diese Form der Kündigung wählen, ist die Kündigungserklärung unwirksam.
3. Angabe von Kündigungsgründen
Unter Umständen kann im Arbeitsvertrag, aber auch im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung vorgesehen sein, dass eine Kündigung nur unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen darf. Damit ist für eine rechtswirksame Kündigung erforderlich, dass der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung die einschlägigen Kündigungsgründe benennt.
4. Einhaltung der Kündigungsfrist
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, ist er an die gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden. Diese sind zwingend einzuhalten. Kommt es hierbei zu einer Fristverletzung, kann der Arbeitnehmer im Rahmen der Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorgehen.
5. Zugang der Kündigung
Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer zugehen. Rund um den Zugang der Kündigung entstehen in der arbeitsrechtlichen Praxis oft Streitigkeiten. Relevant ist der Zugang vor allem dann, wenn es um die Berechnung der einschlägigen Fristen geht. Geht die Kündigung nämlich verspätet zu, dann kann sich der Kündigungstermin deutlich verschieben. Als zugegangen gilt das Kündigungsschreiben dann, wenn es derart in den Machtbereich des Arbeitnehmers gelangt, dass er von dieser Kenntnis nehmen kann oder unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
6. Zulässigkeit der Kündigung
Wenn der Arbeitnehmer unter besonderen Kündigungsschutz fällt (z.B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitgliedschaft), kann die Kündigung nur unter sehr strengen Voraussetzungen und mit Zustimmung der zuständigen Behörden wirksam werden.
Wichtig zu wissen:
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Befristung gemäß § 15 Absatz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz nur dann möglich, wenn dies explizit im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Fehlt eine derartige Vereinbarung, ist eine ordentliche Kündigung unwirksam.
Geht die Wirksamkeit einer Kündigung bei Fehlern verloren?
Fehler bei der Kündigung führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit. Im Spannungsfeld zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird aber auch bei unwirksamer Kündigung deutlich, dass das Arbeitsverhältnis auf lange Sicht wenig Aussichten auf Erfolg hat. Demnach ist hier oft der Wunsch maßgeblich, den Kündigungsschutzprozess mit einem Vergleich oder Zahlung einer Abfindung zu beenden.
Viele Arbeitgeber wollen sich bei Fehlern im Zusammenhang mit der Kündigung die erneute Kündigung sparen. Auch ist eine weitere Zusammenarbeit oft keine Option. Zudem hat der Arbeitnehmer häufig bereits den festen Entschluss getroffen, den Arbeitgeber zu wechseln. Somit bleibt Ihnen letztendlich noch die Möglichkeit, sich über eine angemessene Abfindung zu einigen und so einen Schlussstrich unter den Streit zu ziehen.
So gehst du vor, wenn du Zweifel an der Wirksamkeit deiner Kündigung hast:
Wenn du Zweifel an der Wirksamkeit deiner Kündigung hast, solltest du folgendermaßen vorgehen:
Kündigung prüfen
Wenn deine Kündigung Formfehler und Inhaltsfehler enthält, kann sie unwirksam sein. Lass bei Zweifel deine Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht auf Korrektheit prüfen. Eine fehlerhafte Kündigung steigert Ihre Chancen auf Erfolg bei einer Kündigungsschutzklage und somit auch die Möglichkeit eine höhere Abfindung zu erzielen.
Zugang der Kündigung hinterfragen
Stell sicher, dass die Kündigung tatsächlich bei dir zugegangen ist. Wenn du die Kündigung zum Beispiel nicht persönlich erhalten hast, sondern per Post, überprüfe, ob das Datum des Zugangs korrekt ist.
Besonderen Kündigungsschutz prüfen
Falls du unter besonderen Kündigungsschutz fällst (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung), informier dich über deine Rechte und die speziellen Voraussetzungen, die für eine wirksame Kündigung in deinem Fall gelten
Fristen beachten
Sobald du deine Kündigung erhalten hast, hast du eine dreiwöchige Frist, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Lass diese Frist nicht verstreichen, andernfalls versäumst du deine Chance auf eine Abfindung oder eine mögliche Weiterbeschäftigung in deinem Betrieb.
Rechtlichen Rat einholen
Konsultier einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um die Kündigung auf mögliche rechtliche Mängel zu überprüfen. Ein Experte kann dir helfen, die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage abzuwägen.
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