Rail & Fly Tickets und Pauschalreisen Flug verpasst wegen Bahn: Wann erhältst du eine Entschädigung?

Das Verpassen eines Fluges kann frustrierend und kostspielig sein, insbesondere, wenn dies durch eine Bahnverspätung oder einen Zugausfall verursacht wird. Du fragst dich in solchen Situationen, ob du Anspruch auf eine Entschädigung hast. Die Antwort darauf ist nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem davon, wie du die Reise gebucht hast. Du willst mehr erfahren? Hier bekommst du alle wichtigen Infos!

von N. Haussmann
17.10.2024
2 Min Lesezeit

Flug verpasst wegen Bahn Das Wichtigste in Kürze

  • Hast du die Reise ohne Zug zum Flug selbst gebucht, gibt es meist keine Entschädigung.

  • Wenn du ein Rail & Fly Ticket oder eine Pauschalreise gebucht hast, ist dein Reiseveranstalter verantwortlich und somit eine Entschädigung möglich.

  • Die EU-Fluggastrechteverordnung greift nicht bei Zugverspätungen, sondern nur bei Flugverspätungen oder -ausfällen.

  • Für die rechtzeitige Ankunft am Flughafen solltest du ausreichend Zeitpuffer einplanen.

Flug verpasst wegen Bahn: Erhalte ich eine Entschädigung?

Wenn du wegen einer Bahnverspätung oder Zugausfall deinen Flug verpasst und dich fragst, ob du eine Entschädigung erhältst, hängt die Antwort stark davon ab, wie du deine Reise gebucht hast.

Du hast die Reise selbst geplant

Hast du Zug und Flug selbst und getrennt voneinander gebucht, sieht es leider schlecht aus: In der Regel gibt es dann kein Geld für das Flugticket zurück, denn die Fluggesellschaft ist nicht für deine Anreise zum Flughafen verantwortlich.

Rail & Fly Ticket oder Pauschalreise

Ganz anders sieht es aus, wenn du ein Rail & Fly Ticket hast oder eine Pauschalreise mit Zug und Flug gebucht hast. In diesem Fall gilt die gesamte Reise als ein Paket, und der Reiseanbieter muss dafür sorgen, dass alles klappt. Wenn du also mit Rail and Fly deinen Flug verpasst, steht dir eine Entschädigung zu. Zusätzlich muss man dich auf einen neuen Flug umbuchen oder dir die Kosten für einen Ersatzflug erstatten.

Manchmal kannst du sogar eine Entschädigung für verpasste Urlaubszeit vom Reiseveranstalter bekommen. Wichtig zu wissen ist aber, dass die EU-Fluggastrechteverordnung hier nicht greift, da sie nur für Flugverspätungen oder -ausfälle gilt und Zugverspätungen nicht einschließt. Die EU-Fluggastrechteverordnung ist eine Regelung, die die Rechte von Fluggästen innerhalb der Europäischen Union stärkt.

Zusammengefasst: Deine Chancen auf eine Entschädigung hängen also stark davon ab, wie du gebucht hast: Bei selbst organisierten Reisen stehen die Chancen eher schlecht, bei Pauschalreisen oder Rail & Fly Tickets deutlich besser. Bei Fragen zum Thema kann dir ein Fachanwalt für Reiserecht jederzeit weiterhelfen.

Anteil pünktlicher Züge (in %)
Quelle: https://de.statista.com/infografik/17925/puenktlichkeit-der-bahn/

Ist der Reiseveranstalter bei einem Kombipaket verantwortlich?

Du bist dir unsicher, ob du ein Kombipaket gebucht hast, bei dem der Reiseveranstalter für beide Teile der Reise verantwortlich ist? Dann ist es wahrscheinlich, dass dies nicht der Fall ist. Reiseveranstalter sind nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, dich ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn sie lediglich als Vermittler für das Bahnticket auftreten. Wenn du also keinen solchen Hinweis erhalten hast, gehe davon aus, dass du selbst für deine rechtzeitige Ankunft am Flughafen verantwortlich bist.

Flug verspätet und dadurch Zug verpasst: Was gilt?

Wenn du deinen Zug verpasst, weil dein Flug verspätet war, sieht es bei Tickets mit Zugbindung leider schlecht aus: Du bleibst in der Regel auf den Kosten für ein neues Zugticket sitzen. Die Bahn ist nicht verpflichtet, dir ein kostenloses Ersatzticket auszustellen oder dich umzubuchen.

Auch diese Situation kannst du vermeiden, indem du einen ausreichenden Zeitpuffer zwischen Flug und Zug einplanst und mögliche Verzögerungen bei der Gepäckausgabe, beim Zoll oder beim Transfer bedenkst.

Es gibt aber auch gute Nachrichten: Bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden hast du nach der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro pro Person (abhängig von der Flugdistanz).

Diese Entschädigung kann dir helfen, die Kosten für ein neues Zugticket auszugleichen. Beachte aber, dass die Fluggesellschaft nicht direkt für dein verpasstes Zugticket haftet. Um deine Rechte geltend zu machen, dokumentiere die Flugverspätung gut und kontaktiere die Fluggesellschaft schriftlich.

Checkliste Das solltest du tun, wenn du mit dem Zug zum Flug fährst

Um unschöne Situationen zu vermeiden, kannst du folgende Tipps beachten und dich so absichern:

  • Clever buchen: Entscheide dich für ein Rail & Fly Ticket - deine Absicherung bei Bahnverspätungen.

  • Zeit ist dein Freund: Es wichtig, mindestens 120 Minuten vor Abflug am Flughafen anzukommen, um rechtzeitig einzuchecken. Somit bist du bei etwaigen Anspruchsforderungen auf der sicheren Seite.

  • Der frühe Vogel: Wähle lieber noch einen früheren Zug - so vermeidest du Stress und mögliche Urlaubsverzögerungen, falls es doch noch zu Streiks oder Ausfällen kommt.

  • Bleib informiert: Kontaktiere deinen Reiseveranstalter im Vorfeld und ändere deine Bahnverbindung, falls schon bekannt ist, dass es zu Unwettern oder Streiks kommen soll. Wurde dein Flug umgebucht? Informiere umgehend dein Reisebüro oder die Reisebetreuung.

  • Im Notfall: Kannst du nicht umbuchen oder dein Rail & Fly Ticket nicht vorzeigen? Bitte den Zugbegleiter um eine Fahrpreisnacherhebung: So hast du 10 Tage Zeit, um deine Berechtigung, mit dem Zug zu fahren, nachzuweisen.

  • Wenn alles schiefgeht: Kommt dein Zug zu spät oder gar nicht an? Kontaktiere sofort deinen Reiseveranstalter.

  • Entschädigung einzufordern: Hol dir die Hilfe eines KLUGO Partner-Anwalts und Rechtsexperten ein, wenn du Schwierigkeiten dabei hast, deine Entschädigung einzufordern. Dieser kann nicht nur deine spezifische Situation analysieren und dir deine Rechte und Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung erklären, sondern auch in deinem Namen Forderungen stellen, wenn die Fluggesellschaft sich weigert, eine Entschädigung zu zahlen.

Kontaktiere uns jetzt, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch auszumachen.

Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

nina haussmann