Wann kann ich die Miete wegen eines Baugerüsts mindern? Mietminderung wegen Baugerüst

Dass ein Haus ab und an einen neuen Anstrich benötigt oder notwendige Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen, ist klar. Auch, dass zu diesem Zwecke ein Baugerüst aufgestellt wird, versteht sich von selbst. Sind die Arbeiten zügig abgeschlossen, musst du als Mieter die kurzzeitigen Einschränkungen durch das Gerüst hinnehmen. Das sieht anders aus, wenn sich die Arbeiten lang hinziehen und das Gerüst zu einem Mangel in der Wohnung führt.

von N. Haussmann
11.11.2024
3 Min Lesezeit

Mietminderung wegen Gerüst Das Wichtigste in Kürze

  • Kurzzeitige Sanierungsarbeiten und die damit verbundene Einrüstung eines Hauses musst du als Mieter hinnehmen.

  • Ziehen sich die Arbeiten Wochen oder Monate hin und bedingt das Gerüst eine erhebliche Einschränkung der Wohnqualität bzw. eine verminderte Gebrauchstauglichkeit der Wohnung, kann eine Mietminderung rechtens sein.

  • Eine Mietminderung bei einer energetischen Sanierung ist für den Zeitraum von drei Monaten ausgeschlossen.

  • Welche Quote eine Mietminderung wegen eines Baugerüsts hat, ist gesetzlich nicht geregelt.

Kann ein Baugerüst eine Mietminderung rechtfertigen?

Grundsätzlich kann ein Baugerüst eine Mietminderung begründen. Wann genau, hängt aber von den Umständen ab. So hast du es beispielsweise hinzunehmen, wenn am Haus notwendige Arbeiten durchgeführt werden müssen und für diese ein Baugerüst vonnöten ist.

Ziehen sich die Arbeiten allerdings Wochen oder gar Monate hin und ergibt sich daraus ein Mangel an der Wohnung, ist eine Mietminderung möglich.

Wann ist eine Mietminderung wegen eines Baugerüsts rechtens?

In § 536 BGB ist festgeschrieben, dass eine Mietminderung dann gerechtfertigt ist, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnens in der Mietwohnung durch einen Mangel besteht.

Ein Baugerüst kann einen solchen Mangel bedingen, wenn beispielsweise folgende Einschränkungen gegeben sind:

  • Die Rollläden müssen wochenlang unten bleiben, wodurch die Wohnung verdunkelt wird.

  • Die Sicht wird durch das Gerüst erheblich versperrt.

  • Aufgrund des Gerüstes ist es nicht möglich, die Wohnung ausreichend zu lüften.

  • Der Balkon kann nicht genutzt werden, solange das Gerüst am Haus ist.

  • Bauarbeiter haben durch das Gerüst einen direkten Einblick in die Wohnung, wodurch deine Privatsphäre eingeschränkt ist.

  • Die Einbruchsgefahr ist durch das Baugerüst erhöht.

Zu rechtfertigen ist eine Mietminderung in solchen Fällen dann damit, dass die im Mietvertrag vereinbarte Gebrauchstauglichkeit der Wohnung nicht mehr gegeben ist bzw. der Ist- und der Soll-Zustand erheblich voneinander abweichen.

Mit unserem Muster zur Mietminderung kannst du eine Mietminderung bei deinem Vermieter einfordern.

Höhe der Mietminderung Wie hoch kann die Mietminderung wegen eines Gerüsts ausfallen?

Bevor du wegen eines Gerüsts eine Mietminderung vornimmst, solltest du dich mit einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht besprechen. Für die Mietminderung ist nämlich ausschlaggebend, welche individuellen Vereinbarungen du mit deinem Vermieter getroffen hast.

Zudem muss die Beeinträchtigung durch das Baugerüst erheblich sein, um eine Mietminderung zu rechtfertigen. Wie hoch die Mietminderung im Einzelnen ausfallen darf, ist nicht gesetzlich festgelegt. Verschiedene Urteile schwanken je nach Beeinträchtigung der Wohnsituation durch Baugerüste zwischen einer Mietminderung von 0-50 %. Deswegen solltest du dich mit einem Fachmann besprechen, bevor du eine Minderungsquote ungefiltert übernimmst. Die Minderungsquote kann dann genau an deine individuelle Situation angepasst werden.

Wann ist eine Mietminderung wegen eines Gerüsts ausgeschlossen?

In manchen Fällen ist eine Mietminderung wegen eines Gerüsts rechtens, in anderen jedoch ausgeschlossen. Hattest du zum Beispiel bei Einzug Kenntnis von anstehenden Arbeiten – und somit auch von den dadurch bedingten Mängeln – oder war die Einrüstung des Hauses bereits vollzogen, hast du schlechte Karten, eine Mietminderung durchzubekommen.

Ausgeschlossen ist eine Mietminderung gemäß § 536 Abs. 1a BGB auch bei einer energetischen Sanierung, zumindest für den Zeitraum von drei Monaten. Hast du darüber hinaus erhebliche Einschränkungen durch das Gerüst hinzunehmen, kann eine Mietminderung möglich sein. Eine energetische Sanierung liegt vor, wenn bauliche Maßnahmen vorgenommen werden, die den Zweck haben, die von Mieter verbrauchte Endenergie einzusparen.

Mietminderung wegen Baugerüst So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Solltest du dich durch ein Baugerüst in der Wohnqualität erheblich eingeschränkt fühlen und über eine Mietminderung nachdenken, kannst du Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht aufnehmen, um die Sachlage und deine Möglichkeiten genau zu besprechen.

Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Mietrecht sind gern für dich da. Sie können deine individuelle Situation unter die Lupe nehmen und dich beraten – gern auch im Rahmen eines telefonischen Erstgesprächs.

Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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