Wie viel ist zulässig? Mietminderung wegen Schimmel

Schimmel in Mietwohnungen kommt häufiger vor, als so mancher denken mag. Die lästigen Schimmelpilze können verschiedene Ursachen haben. Gemein haben sie jedoch, dass sie dich als Mieter unter bestimmten Umständen zu einer Mietminderung berechtigen. Was du beachten musst, wenn du Schimmel in der Wohnung hast, und wie du am besten bei einer Mietminderung wegen Schimmel vorgehen solltest, haben wir in diesem Beitrag für dich aufbereitet.

von N. Haussmann
11.11.2024
3 Min Lesezeit

Mietminderung wegen Schimmel Das Wichtigste in Kürze

  • Schimmel in der Wohnung ist ein Sachmangel und kann dich zur Mietminderung berechtigen.

  • Damit eine Mietminderung rechtens ist, muss der Schimmel bauliche Ursachen haben und darf nicht vom Mieter selbst verursacht sein.

  • Du solltest deinen Vermieter mit einer Mängelanzeige über den Schimmel in Kenntnis setzen und eine Mietminderung ankündigen, sollte der Mangel nicht beseitigt werden.

  • Wie viel Mietminderung bei Schimmel zulässig ist, hängt vom Einzelfall, der Anzahl der befallenen Räume und der Intensität des Schimmels ab.

Wie definiert das Mietrecht Schimmel in der Wohnung?

Schimmel in der Wohnung zählt gemäß § 536 BGB zu den sogenannten Mietmängeln.

Ein Mietmangel liegt dann vor, wenn eine Mietsache einen Fehler aufweist, der dazu führt, dass die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung gemindert wird oder gar nicht mehr gewährleistet ist.

Wann und um wie viel darf ich die Miete wegen Schimmel in der Wohnung mindern?

Schimmel in der Wohnung ist ein Mietmangel. Damit du aber eine Mietminderung bei Schimmel vornehmen darfst, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Schimmel darf nicht selbst verursacht sein, beispielsweise durch falsches Lüften. Meist entsteht Schimmel aber nicht, weil Mieter falsch lüften, sondern aufgrund der baulichen Substanz und zu viel Feuchtigkeit bzw. einer zu schlechten Dämmung. Ist das bei dir der Fall, kannst du die Miete mindern.

  2. Du musst dem Vermieter die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen, bevor du die Miete kürzt.

Wie viel Mietminderung bei Schimmel zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Schimmel im Schlafzimmer kann beispielsweise eine Mietminderung von 15 Prozent rechtfertigen, so das Landgericht Berlin 2014 (Az. 65 S 524/13). Je nach Schwere und Anzahl der Zimmer, die betroffen sind, kann auch eine wesentlich höhere Mietminderung möglich sein.

Bei Unsicherheiten und Fragen kann dir ein Anwalt für Mietrecht behilflich sein und dich im Vorfeld beraten.

Wie gehe ich bei Schimmel in der Wohnung vor?

Wenn du feststellst, dass du Schimmel in der Wohnung hast, solltest du wie folgt vorgehen:

  • Untersuchen deine gesamte Wohnung auf Schimmel und liste auf, an welchen Stellen du einen Schimmelbefall festgestellt hast. Versuche dann herauszufinden, welche Ursache der Schimmel hat. Wenn du selbst durch falsches Lüften für die Schimmelbildung verantwortlich bist, hast du keinen Anspruch auf eine Mietminderung. Es müssen bauliche Mängel vorliegen, damit du die Miete mindern kannst.

  • Im nächsten Schritt solltest du gegenüber deinem Vermieter eine Mängelanzeige wegen Schimmel machen: Informiere ihn schriftlich über den Mangel. Lege am besten Fotos bei und beschreibe genau, seit wann der Schimmel aufritt. Die Mängelanzeige sollte auch eine Frist enthalten, in der der Vermieter den Mangel beseitigen kann. Kündige die Kürzung der Miete in der Schimmel-Mängelanzeige für den Fall an, dass der Vermieter den Mangel innerhalb der gesetzten Frist nicht beseitigt.

  • Der Vermieter wird vermutlich die Ursache der Schimmelbildung klären wollen bzw. dem Mieter die Schuld für die Schimmelbildung geben wollen. Bis zur Klärung der Ursache durch ein Gutachten solltest du die Miete unter Vorbehalt weiterzahlen.

  • Stellt sich heraus, dass der Schimmel durch einen baulichen Mangel entstanden ist, kannst du die unter Vorbehalt gezahlte Miete zurückfordern und die Miete weiter mindern, bis der Vermieter den Schaden behoben hat.

Mietminderung wegen Schimmel So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Hast du Schimmel oder einen anderen Sachmangel in der Wohnung, der eine Mietminderung rechtfertigt, traust dich aber nicht, die Sache allein in die Hand zu nehmen?

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Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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