In welchen Fällen ist eine Namensänderung möglich? Namensänderung des Kindes: Wir stellen dir 5 Gründe vor

Bei der Geburt eines Kindes erhält es einen Vornamen und einen Nachnamen. Das Verhältnis der Eltern entscheidet dabei maßgeblich mit, welchen Geburtsnamen es trägt. Verheiratet oder geschieden, alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht: Erfahre hier, wann die Namensänderung eines Kindes möglich ist.

von C. Kürschner
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Namensänderung des Kindes Das Wichtigste in Kürze

  • Nahezu immer braucht es die Einwilligung beider Elternteile, wenn eine Namensänderung durchgeführt werden soll.

  • Namensänderungen von Kindern werden häufig beantragt, wenn sich der Familienstand eines Elternteils verändert.

  • Gefährdet der Nachname die psychische Gesundheit des Kindes, kann eine Namensänderung infrage kommen.

  • Bei Kindern ab 5 Jahren braucht es für eine Namensänderung deren ausdrückliche Erlaubnis.

Wie kommt ein Kind zu seinem Nachnamen?

Die §§ 1616 ff. BGB setzen fest, nach welchen Regelungen einem Kind nach der Geburt ein Nachname zugesprochen wird. Klar ist der Fall, wenn beide Elternteile denselben Nachnamen tragen. Das Kind erhält dann automatisch den Ehenamen als Geburtsnamen. Tragen die Eltern unterschiedliche Nachnamen und das gemeinsame Sorgerecht, können sie innerhalb eines Monats nach der Geburt bestimmen, welchen der beiden Nachnamen das Kind tragen soll. Ist nur einer der beiden sorgeberechtigt, bekommt das Kind automatisch den Nachnamen dieses Elternteils. Wurde vor der Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht beantragt, haben die Eltern nach der Geburt einen Monat Zeit, um den Nachnamen der Mutter oder des Vaters als Geburtsnamen zu bestimmen.

Wann ist eine Namensänderung des Kindes möglich?

Die Namensänderung eines Kindes ist gar nicht so selten, solange es minderjährig ist. Sobald sich der Familienstand des Sorgeberechtigten verändert, kann in vielen Fällen eine Namensänderung des Kindes zum Gegenstand von Diskussionen führen. So kann es zum Zusammengehörigkeitsgefühl einer Familie beitragen, wenn nach der erneuten Heirat eines Elternteils das Kind den Nachnamen annimmt, den die gesamte Patchwork-Familie trägt. Hingegen ist eine Namensänderung des Kindes nach der Scheidung der Eltern nicht möglich. Das Kind behält den Nachnamen, auch wenn der sorgeberechtigte Elternteil wieder seinen Geburtsnamen annimmt.

In diesen Situationen ist die Namensänderung des Kindes möglich:

  • Namensänderung bei nachträglicher Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts: Wird das gemeinsame Sorgerecht erst nach der Geburt beantragt, erhält das Kind zur Geburt automatisch den Nachnamen des bis dahin sorgeberechtigten Elternteils, zumeist der Mutter. Wird anschließend das gemeinsame Sorgerecht bewilligt, kann innerhalb von drei Monaten nach der Geburt die Namensänderung des Kindes beantragt werden.

  • Eheschließung nach Geburt: Heiraten die beiden Elternteile nach der Geburt und tragen sie fortan einen gemeinsamen Nachnamen, wird dies automatisch der Nachname des Kindes. Tragen die beiden Elternteile weiterhin unterschiedliche Nachnamen, kann innerhalb einer dreimonatigen Frist der Nachname des Kindes neu bestimmt werden.

  • Wiederheirat: Heiratet ein Elternteil neu, ist es möglich, dass das Kind den neuen Nachnamen der Mutter oder des Vaters annimmt. Voraussetzung ist, dass das Kind mit der neugegründeten Familie im selben Haushalt lebt und dass der andere Elternteil zustimmt. Letzteres gilt, wenn dieser Elternteil auch sorgeberechtigt ist, aber auch dann, wenn das Kind bisher dessen Nachnamen getragen hat.

  • Namenserteilung: Eine Namensänderung ist auch möglich, wenn ein alleinsorgeberechtigter Elternteil dem Kind zu einem späteren Zeitpunkt den Nachnamen des anderen Elternkindes übertragen möchte. Dazu braucht es zunächst die Einwilligung des anderen Elternteils und außerdem die Zustimmung des zuständigen Standesamtes oder eines Notariats.

  • Gefährdung des Kindes: Ist die gesunde Entwicklung des Kindes gefährdet, weil der Nachname in einem besonderen Maße negativ besetzt ist, dann kann eine Namensänderung für das Kind beantragt werden.

In allen Fällen gilt, dass ein Kind ab 5 Jahren darüber mitbestimmen darf, ob eine Namensänderung erfolgt. Dazu muss es seine ausdrückliche Erklärung abgeben.

Wie kann die Namensänderung für ein Kind beantragt werden?

Die Namensänderung des Kindes kann sowohl bei dem Standesamt im Geburtsort sowie am aktuellen Wohnsitz beantragt werden. Sobald der Antrag bewilligt wurde und der bürokratische Akt abgeschlossen ist, wird die Namensänderung des Kindes im Geburtenregister des Standesamtes am Geburtsort eingetragen und damit wirksam.

Strebst du eine Namensänderung für dein Kind an und hast Fragen zur Beantragung und Begründung? Dann vereinbare gern ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Partner- Anwalt für Familienrecht und erhalte erste Antworten im Familienrecht.

Über unsere AutorenChristiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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