Fragen & Antworten Probearbeiten: Die 10 wichtigsten Fragen für dich beantwortet
Dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses näher kennenlernen möchten, ist normal. Zu diesem Zweck kann zwischen beiden Parteien einvernehmlich eine Probearbeit vereinbart werden. So kannst du den Ablauf im Betrieb kennenlernen und der Arbeitgeber kann sich von deinen Qualitäten überzeugen. Doch welche rechtlichen Regelungen gibt es zum Probearbeiten und was solltest du unbedingt beachten?
Probearbeiten Das Wichtigste in Kürze
Das Probearbeiten ermöglicht es Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich besser kennenzulernen.
In der Regel muss das Probearbeiten nicht bezahlt werden; hiervon kann es jedoch Ausnahmen geben.
Du bist beim Probearbeiten nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Wenn du dich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindest, muss dein Arbeitgeber dich zum Probearbeiten freistellen.
Was versteht man unter Probearbeiten und was ist das Ziel?
In Deutschland wird das Probearbeiten als sogenanntes Einfühlungsverhältnis bezeichnet. Man versteht darunter eine kurze Arbeitsphase, in der ein Bewerber die Möglichkeit erhält, in einem Unternehmen zu arbeiten, um seine Eignung für eine Stelle zu zeigen.
Das Ziel des Probearbeitens besteht darin, dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, die Fähigkeiten, das Arbeitsverhalten und die Passung des Bewerbers für die Stelle zu beurteilen, bevor eine endgültige Einstellungsentscheidung getroffen wird.
Die 10 wichtigsten Fragen zum Probearbeiten
Im Folgenden haben wir für dich die 10 wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen zum Probearbeiten gesammelt und beantwortet.
1. Darf ich trotz Krankmeldung Probearbeiten?
Wenn du aufgrund einer Krankmeldung arbeitsunfähig sind, darfst du in der Regel nicht am Probearbeiten teilnehmen. Eine Krankmeldung bedeutet, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig bist und dich entsprechend erholen musst.
Wenn du trotz Krankmeldung heimlich auf Probe arbeitest, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung haben.
2. Darf ich im Urlaub Probearbeiten?
Während des Urlaubs Probe zu arbeiten, ist nicht erlaubt. Der Urlaub dient dazu, sich zu erholen und abseits der Arbeitsverpflichtungen zu entspannen. Wenn du Urlaub hast, solltest du dir Zeit für dich selbst nehmen und dich erholen.
Solltest du Interesse daran haben, für ein Unternehmen Probe zu arbeiten, während du dich im Urlaub befindest, sprich dies im Voraus mit dem Unternehmen und deinem Arbeitgeber ab. Bei Problemen kann dir jederzeit ein Fachanwalt für Arbeitsrecht behilflich sein.
3. Darf ich als Bezieher von Grundsicherung ohne Erlaubnis der Agentur für Arbeit Probearbeiten?
Ob du als Bezieher von Grundsicherung für eine Probearbeit die Erlaubnis der Agentur für Arbeit einholen musst, kommt in der Regel darauf an, ob du für das Probearbeiten eine Vergütung erhältst. Um sicherzugehen, dass du alle spezifischen Richtlinien der Agentur für Arbeit einhältst, empfehlen wir dir aber grundsätzlich, mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen, bevor du Probe arbeitest.
Ohne die vorherige Zustimmung der Agentur für Arbeit könnten zusätzliche Einkünfte oder das Probearbeiten möglicherweise zu einer Kürzung oder Streichung der Grundsicherungsleistungen führen. Es ist also grundsätzlich ratsam, dass du das Probearbeiten anmeldest.
4. Muss Probearbeiten bezahlt werden?
Beim Probearbeiten handelt es sich um eine Form der Arbeitsleistung, für die der Arbeitgeber dem Bewerber keine Vergütung schuldet.
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Regel, insbesondere, wenn das Probearbeiten länger als ein paar Stunden dauert oder spezifische Arbeitsleistungen erbracht werden, die reguläre Arbeitstätigkeiten umfassen. In solchen Fällen kann eine Vergütung oder ein Entgeltanspruch entstehen.
5. Wie lange darf ich Probearbeiten?
Die Dauer des Probearbeitens kann je nach Unternehmen und Vereinbarung variieren. In der Regel ist das Probearbeiten auf einen begrenzten Zeitraum beschränkt, der üblicherweise einige Stunden bis zu einigen Tagen dauern kann. Das genaue Zeitfenster wird normalerweise im Voraus zwischen dem Arbeitgeber und dem Bewerber vereinbart.
Wichtig ist, dass die Dauer des Probearbeitens angemessen ist und vom Arbeitgeber nicht dazu verwendet wird, eine unentgeltliche Arbeitsleistung zu erhalten.
6. Was darf der potenzielle Arbeitgeber von mir verlangen?
Beim Probearbeiten kann der potenzielle Arbeitgeber bestimmte Anforderungen an dich stellen, um deine Eignung für die ausgeschriebene Stelle zu prüfen. Die genauen Aufgaben und Anforderungen können je nach Unternehmen, Branche und Position variieren.
Das Probearbeiten kann unter anderem folgende Aufgaben beinhalten:
Ausführung bestimmter Arbeitsaufgaben: Du kannst gebeten werden, bestimmte Arbeitsaufgaben oder Projekte durchzuführen, um deine Fähigkeiten und dein Arbeitsverhalten zu bewerten. Dies kann praktische Arbeit, das Lösen von Fallstudien oder das Bearbeiten von Aufgaben umfassen, die typisch für die ausgeschriebene Position sind.
Zusammenarbeit im Team: Der Arbeitgeber kann deine Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern überprüfen, indem er dich in ein Team integriert und gemeinsame Aufgaben oder Projekte durchführen lässt.
Arbeitsorganisation und Zeitmanagement: Du kannst gebeten werden, bestimmte Aufgaben innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens zu erledigen, um deine Fähigkeit zur Arbeitsorganisation und zum Zeitmanagement zu bewerten.
Kundenkontakt: Wenn die Stelle Kundenkontakt beinhaltet, kann der Arbeitgeber dich bitten, mit Kunden zu interagieren oder Kundenszenarien zu simulieren, um deine Kommunikations- und Kundenorientierungsfähigkeiten zu überprüfen.
In jedem Fall sollten die an dich gestellten Anforderungen angemessen sein und nicht über das hinausgehen, was für die Eignungsbeurteilung erforderlich ist.
7. Bin ich beim Probearbeiten versichert?
In der Regel bist du beim Probearbeiten nicht versichert. Es kann jedoch dann eine Ausnahme bestehen, wenn dir der Arbeitgeber Aufgaben anvertraut, die für das Unternehmen eine solche Relevanz haben, dass von einem Arbeitsverhältnis ausgegangen werden kann. In solchen Fällen bist du auch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
8. Muss mein Arbeitgeber mich fürs Probearbeiten freistellen?
Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, hast du das Recht, dass dein Arbeitgeber dich für ein Bewerbungsgespräch oder für das Probearbeiten freistellt. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir eine angemessene Zeit zur Verfügung zu stellen, um nach einem anderen Arbeitsverhältnis zu suchen.
9. Was ist, wenn mein Arbeitgeber die Freistellung ablehnt?
Versuch zunächst, das Problem im direkten Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu lösen. Erklär deine Situation und warum du die Freistellung benötigst. Zeig Verständnis für die Bedenken des Arbeitgebers und versuch, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wenn es keine Möglichkeit gibt, die Freistellung zu erreichen, solltest du alternative Optionen in Betracht ziehen, wie zum Beispiel das Probearbeiten außerhalb deiner Arbeitszeiten oder an freien Tagen.
10. Darf ich Probearbeiten obwohl ich unbefristet beschäftigt bin?
Üblicherweise ist es nicht erlaubt, dass du trotz eines bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses Probe arbeitest, weil das ggf. gegen deinen Arbeitsvertrag verstoßen kann.
Daher ist es wichtig, zunächst deinen Arbeitsvertrag zu prüfen und das Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen, wenn du in einem anderen Unternehmen Probe arbeiten möchtest. Wenn du dafür Sorge trägst, dass die Interessen deines aktuellen Arbeitgebers trotz des Probearbeitens gewahrt werden, hast du gute Chancen, dass dein Arbeitgeber dem Probearbeiten zustimmt.
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Das deutsche Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl an Regelungen, die für Laien nur schwer zu überblicken sind. Auch wenn es ums Probearbeiten geht, sind die Regelungen nicht immer auf den ersten Blick nachvollziehbar.
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