Wer ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich? Rauchmelderpflicht

In allen Mietwohnungen müssen verpflichtend Rauchmelder angebracht werden. Oftmals sind Vermieter und Mieter sich aber nicht sicher, wer dafür verantwortlich ist, dass die Rauchmelderpflicht ordnungsgemäß umgesetzt wird. In diesem Beitrag kannst du nachlesen, ob die Rauchmelder Mieter- oder Vermieterangelegenheit sind und wie du am besten vorgehst, wenn in deiner Mietwohnung noch keine Rauchmelder installiert sind.

von N. Haussmann
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Rauchmelderpflicht Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Rauchmelderpflicht für Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten gibt es in den meisten Bundesländern seit Juli 2013; seit Juni 2022 gilt die Rauchmelderpflicht bundesweit.

  • Für den Kauf und die Installation von Rauchmeldern sind die Vermieter bzw. Eigentümer zuständig.

  • Die Pflicht zur Wartung liegt in einigen Bundesländern offiziell bei den Mietern, was jedoch der Pflicht des Vermieters widerspricht, die Mietwohnungen vorschriftsmäßig auszustatten.

  • Mieter und Vermieter sollten daher gemeinsam besprechen, wie genau die Wartung der Rauchmelder funktionieren soll.

  • Kommen Vermieter ihrer Pflicht zur Installation von Rauchmeldern nicht nach, können Mieter sich dagegen auf verschiedene Weise zur Wehr setzen.

Seit wann und wo gilt die Rauchmelderpflicht?

Für Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten gilt in den meisten Bundesländern seit Juli 2013 eine Rauchmelderpflicht in Schlaf- und Kinderzimmern und allen Fluren und Treppen in Wohnungen, die im Notfall als Rettungswege genutzt werden.

Seit Juni 2022 ist diese Regelung auf alle Bundesländer ausgedehnt worden.

Rauchmelderpflichten für Vermieter und Mieter

Für den Kauf und die Anbringung der Rauchmelder sind deutschlandweit die Vermieter bzw. Eigentümer zuständig.

Etwas komplizierter wird es bei der Zuständigkeit für die Instandhaltung und Wartung von Rauchmeldern: Diese Pflicht liegt in vielen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein) bei den Mietern. Die Vorschrift in den genannten Bundesländern widerspricht allerdings der in § 535 Abs. 1 S. 2 BGB verankerten Pflicht des Vermieters, für eine vorschriftsmäßige Ausstattung seiner Mietwohnungen zu sorgen.

Ein Fachanwalt für Mietrecht wird dir dazu raten, sich mit deinem Vermieter zusammenzusetzen und sich zu einigen, wie die Wartung der Rauchmelder erfolgen soll – gerade dann, wenn die Mieter laut Landesverordnung oder Mietvertrag zur Wartung verpflichtet sind. Sowohl Vermietern als auch Mietern ist am meisten geholfen, wenn eine für beide Seiten praktikable Lösung gefunden wird.

Was tun, wenn der Vermieter trotz Rauchmelderpflicht keine Rauchmelder installiert?

Vermieter sind dazu verpflichtet, für die Installation betriebsbereiter Rauchmelder in ihren Mietwohnungen zu sorgen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, sollten Mieter ihren Vermieter schriftlich auf die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern hinweisen und eine Frist zum Einbau setzen.

Sollte der Vermieter deiner Aufforderung nicht nachkommen, kannst du dich an die für dich zuständige Bauaufsichtsbehörde wenden. Diese wird den Vermieter erneut über seine Verpflichtung in Kenntnis setzen und kann ggf. ein Bußgeld verhängen.

Alternativ kannst du selbst Rauchmelder kaufen und installieren und deinem Vermieter die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Möglich ist auch eine Mietminderung wegen fehlender Rauchmelder.

Rauchmelderpflicht: Wie kann ein KLUGO Partner-Anwalt bei Problemen mit deinem Vermieter helfen?

Kommt dein Vermieter der Rauchmelderpflicht nicht nach, empfehlen wir dir, dich mit einem erfahrenen Fachanwalt für Mietrecht darüber zu beraten, wie weitere Schritte aussehen können. Gerade eine Mängelanzeige wegen fehlender Rauchmelder solltest du nicht auf den Weg bringen, ohne vorher juristischen Rat eingeholt zu haben.

Nimm gern jederzeit Kontakt zu uns auf, um einen Termin für eine Erstberatung bei einem unserer professionellen KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten zu vereinbaren.

Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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