Was gilt arbeitsrechtlich bei einer Schwangerschaft? Schwanger in der Probezeit: Alles Wichtige auf einen Blick
Es gibt nie den perfekten Zeitpunkt, aber wenn eine Frau in der Probezeit schwanger wird, wirkt es besonders heikel: Kann die schwangere Arbeitnehmerin während der Probezeit gekündigt werden? Erhält sie auch während der Probezeit Mutterschutzgeld? Und wann muss sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? Antworten auf die drängendsten Fragen gibt es hier.
Schwanger in der Probezeit Das Wichtigste in Kürze
Mit der Schwangerschaft greift sofort das Mutterschutzgesetz: Damit hast du erhöhten Kündigungsschutz während deiner Schwangerschaft und bis zu 16 Wochen nach der Entbindung.
Zusätzlich muss dein Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz deiner Gesundheit treffen.
Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich und benötigt die Zustimmung der jeweiligen Landesaufsichtsbehörde.
Bist du schwanger und wurde dir gekündigt, kannst du eine Kündigungsschutzklage erwägen, Beratung gibt es von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Welche Rechte habe ich, wenn ich in der Probezeit schwanger werde?
Sobald eine Arbeitnehmerin schwanger ist, gelten für sie alle Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Dort ist festgelegt, welche Rechte schwangere Frauen haben und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Schwangere zu schützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Frau während der Probezeit schwanger hat oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat.
Gemäß § 17 MuSchG ist die Kündigung einer Frau in den folgenden Zeiträumen unzulässig:
während der gesamten Schwangerschaft
in den ersten vier Monaten nach der Entbindung
ggf. bis zu vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche
Damit das Mutterschutzgesetz im Einzelfall umgesetzt werden kann, muss dein Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert werden.
Kann ich gekündigt werden, wenn ich in der Probezeit schwanger werde?
Es kann passieren, dass einer Schwangeren eine Kündigung während der Probezeit ausgesprochen wird, wenn
die Arbeitnehmerin selbst noch nichts von ihrer Schwangerschaft weiß oder
sie den Arbeitgeber noch nicht über die Schwangerschaft informiert hat.
Die Arbeitnehmerin hat dann bis zu zwei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Die Kündigung ist dann unwirksam, insofern die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestand. Nachweisbar ist dies durch den errechneten voraussichtlichen Entbindungstermin.
Nach Ablauf der zwei Wochen ist die Kündigung wirksam. Aber auch nach dieser Frist kann die Kündigung in Ausnahmefällen aufgehoben werden. Das ist immer dann der Fall, wenn es schwerwiegende Gründe dafür gibt, dass die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft nicht früher melden konnte, zum Beispiel weil sie es selbst nicht wusste. In diesem Fall muss sie den Arbeitgeber jedoch unverzüglich über die Schwangerschaft in Kenntnis setzen.
Muss ich mit Konsequenzen rechnen, wenn ich meine Schwangerschaft verheimliche?
Viele Frauen haben die Befürchtung, ihren Job zu verlieren, wenn sie in der Probezeit schwanger werden oder es bereits während eines Bewerbungsgespräches sind. Deshalb verschweigen viele Frauen eine bestehende Schwangerschaft so lange wie möglich. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass in diesem Fall das Lügen in einem Bewerbungsgespräch zulässig ist (BAG, Urt. v. 15.10.1992, Az.: 2 ACR 227/92). Auch wenn die Frau während der Probezeit schwanger ist, hat sie nicht die Pflicht, den Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen.
Ausnahmen: In diesen Fällen ist eine Kündigung rechtmäßig
Unter bestimmten Umständen ist eine Kündigung während der Probezeit trotz Schwangerschaft möglich, die Hürden sind jedoch hoch. Für eine Kündigung unter diesen Umständen muss der Arbeitgeber eine Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen.
Das Kündigungsschreiben muss den (genehmigten) Kündigungsgrund darlegen. Dabei kann es sich um ein nicht hinnehmbares Verhalten der Arbeitnehmerin oder betriebsbedingte Gründe wie die Geschäftsauflösung/Insolvenz handeln. In jedem Fall darf die Kündigung während der Probezeit nicht in Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen.
Wer zahlt, wenn ich in der Probezeit schwanger werde?
Wer in der Probezeit schwanger wird, erhält erst einmal weiterhin den vereinbarten Lohn. Sobald die Arbeitgeberin in den Mutterschutz geht – in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin – erhält sie den Mutterschutzlohn. Die Höhe entspricht dem vollen Gehalt. Bei einem schwankenden Gehalt wird der Mutterschutzlohn aus dem Durchschnitt des Arbeitsentgelts der vergangenen drei Monate errechnet.
Was kann ich tun, wenn ich in der Probezeit schwanger werde und eine Kündigung erhalte?
Eine erste Maßnahme ist die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann eine erste Einschätzung geben, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Oftmals kann eine Kündigungsschutzklage in Betracht gezogen werden. Diese muss jedoch bis spätestens drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Deshalb gilt es, schnell zu handeln. Vereinbare jetzt ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Arbeitsrecht, der dir erste wichtige Informationen gibt.
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