Wissenswertes zum Paketbetrug Wichtige Fakten rund um die Paket-Betrugsmasche
Paketbetrug ist die neue Masche Krimineller, um sich auf Kosten ahnungsloser Opfer zu bereichern. Betrüger bestellen online Ware auf einen falschen Namen und fangen die Pakete bei der Zustellung ab. Die Rechnung erhält das unwissende Opfer. Besonders oft funktioniert die Paket-Betrugsmasche in der Anonymität von Großstädten. Wir von KLUGO erklären, wie die Täter vorgehen und welche Vorkehrungen gegen den Betrug getroffen werden können.
Paketbetrug Das Wichtigste in Kürze
Der Paketbetrug ist eine Art Warenbetrug und wird als Unterfall des Betruges nach § 263 StGB bestraft.
Täter täuschen eine andere Identität vor, um Waren oder Dienstleistungen zu erlangen, ohne dafür zu bezahlen.
Wenn du den Verdacht hast, Opfer eines Warenbetrugs geworden zu sein, solltest du zunächst Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei stellen und den Online-Shop informieren.
Paketbetrug: So gehen Kriminelle vor
Die Kriminellen bestellen Ware in Online-Shops, in denen die Bezahlung auf Rechnung möglich ist. Bei der Bestellung geben sie einen fremden Namen samt Lieferadresse an und hinterlegen eine eigens für den Betrug kreierte E-Mail-Adresse. Das Perfide dabei: Etliche Nachnamen und die entsprechenden Wohnanschriften können die Kriminellen ganz einfach bei einem Rundgang durch ein Wohngebiet an den Klingelschildern und Straßennamen ablesen. Somit kann tendenziell jeder Opfer einer Paket-Betrugsmasche und von Identitätsdiebstahl werden. Angaben wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse sind bei vielen Shops im Internet bereits ausreichend, um die Bestelloption „auf Rechnung“ zuzulassen. Haben die Paketbetrüger nun eine Bestellung unter falschem Namen aufgegeben, müssen sie die Ware nur noch zum passenden Zeitpunkt abfangen.
Betrug per Nachnahme Wie fangen Täter die Pakete ab?
Polizei und Verbraucherschützer berichten von mehreren Möglichkeiten, wie sich Paketbetrüger Zugang zur Ware verschaffen. Sobald die von dem Betrüger unter falschem Namen bestellte Ware versandt wurde, erhält der Kriminelle eine Bestätigung via Mail. Er kann nun mithilfe der Sendungsverfolgung genau feststellen, wo sich das Paket befindet, den Postboten bei der Zustellung vor der Haustür des ahnungslosen Opfers abfangen und das Paket entgegennehmen. Dazu genügt oft das Vorzeigen der Bestellbestätigung und der Sendungsverfolgung.
Eine andere Art des Paketbetrugs bedient sich der Nachbarschaftshilfe. Die Betrüger identifizieren im Vorfeld der Bestellung Anschriften, bei denen tagsüber keine Bewohner anwesend sind. Kann der Postbote das Paket beim vermeintlichen Empfänger nicht zustellen, wird es bei einem hilfsbereiten Nachbarn abgegeben. Der Betrüger erhält auch in diesem Fall eine E-Mail-Benachrichtigung und kann nun unter Vortäuschung einer falschen Identität beim Nachbarn klingeln und das Paket entgegennehmen. In Mehrfamilienhäusern in Großstädten funktioniert diese Paket-Betrugsmasche besonders gut, da sich viele Nachbarn persönlich gar nicht kennen.
Was kannst du gegen Paketbetrug unternehmen?
Der Paketbetrug ist laut Definition eine Art Warenbetrug, der ein Unterfall des Betrugs nach § 263 StGB darstellt. Hierbei versucht ein Betrüger durch arglistige Täuschung Waren oder Dienstleistungen zu erlangen, ohne dafür zu bezahlen. Da es sich beim Betrug per Nachnahme folglich um eine Straftat handelt, solltest du folgende wichtige Hinweise beachten.
Wer denkt, Opfer eines Paketbetrugs geworden zu sein, sollte unbedingt Folgendes tun:
Ruhe bewahren und die Polizei informieren
Strafanzeige gegen Unbekannt stellen
Einen Rechtsanwalt hinzuziehen
Das Versandhaus über den Vorfall informieren
Die Rechnung oder Inkassoforderung auf keinen Fall bezahlen
Anwälte weisen bezüglich der Paket-Betrugsmasche immer wieder darauf hin, dass es die Pflicht des Versandhauses ist, nachzuweisen, dass die Bestellung vom vermeintlichen Kunden beauftragt wurde. Wenn du eine Rechnung für ein Paket erhalten hast, das du selbst nie bestellt hast, musst du diese somit auch nicht bezahlen. Hast du ein Paket für einen unbekannten Nachbarn angenommen, solltest du dir von diesem bei Abholung stets das vom Postboten ausgefüllte Abholkärtchen zeigen lassen. Es gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.