Wie kann er dir helfen? Anwalt für Strafrecht

Im Strafrecht geht es um hohe Strafen bis hin zum Freiheitsentzug. Deshalb solltest du dir schon bei den ersten Anzeichen für eine Strafverfolgung einen Rechtsbeistand an die Seite holen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen, Beweise zusammenstellen und eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie austüfteln.

In unserer Erstberatung kannst du einen ersten Kontakt zu einem Partner-Anwalt und Rechtsexperten herstellen. Dieser kann dich aber auch deutschlandweit vor Gericht vertreten.

Das Strafrecht beinhaltet jene Rechtsnormen des StGB, die bestimmte Handlungen oder Verhaltensweisen der Bürger verbieten und unter Strafe stellen. Ziel dieses Rechtsbereiches ist der Schutz der Bürger und ihrer angeschlossenen Rechtsgüter sowie die Sicherung der sozialen Werte des Staates. Erfahre hier mehr dazu.

von KLUGO
11.11.2024
7 Min Lesezeit

Strafrecht Das Wichtigste in Kürze

  • Das Strafrecht ist eins von drei großen Rechtsgebieten in Deutschland.

  • Das Strafrecht wird in materielles Strafrecht und formelles Strafrecht unterteilt.

  • Das materielle Strafrecht regelt, was verboten ist und wie dies bestraft wird.

  • Das formelle Strafrecht regelt, wie das materielle Strafrecht durchgesetzt wird.

  • Im formellen Strafrecht ist auch die Revision und Berufung geregelt.

  • Im Strafrecht werden Pflichtverteidiger gestellt, wenn für das Verbrechen eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht.

Definition: Was ist Strafrecht?

Das Strafrecht ist neben dem öffentlichen Recht und Zivilrecht (Privatrecht), eines der drei großen Rechtsgebiete in Deutschland. Meist wird das Strafrecht als eigenständiges Rechtsgebiet behandelt, aber es zählt formal dennoch zum öffentlichen Recht, das unter anderem Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Personen regelt.

Was bewertet das Strafrecht?

Das Strafrecht prüft das menschliche Handeln (aktives Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) unter Betrachtung des Strafgesetzbuches und sanktioniert rechtswidrig und schuldhaft Handeln durch Geld- und Freiheitsstrafen.

Was schützt das Strafrecht?

Durch Strafgesetze sind verschiedene Rechtsgüter wie das Eigentum oder die körperliche Unversehrtheit eines Menschen geschützt. Es wird aber immer wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeit nur als letztes Mittel, also „ultima ratio“ angewendet. Immer dann, wenn Sanktionsmöglichkeiten des Zivil- und Verwaltungsrechts nicht mehr ausreichen, um einen wirksamen Rechtsschutz von Gütern zu gewähren.

Was ahndet das Strafrecht?

Das Strafrecht ahndet nicht jedes moralisch vorwerfbare Verhalten oder die Gesamtheit einzelner als besonders sozialschädlich erachteter Verhaltensweisen, sondern hat nur einen fragmentarischen Charakter.

Welches Ziel verfolgt das Strafrecht?

Das Ziel ist immer Rechtsfrieden aufrechtzuerhalten und nicht nur, wie gemeinläufig vermutet, Gerechtigkeit herbeizuführen. Dabei wird es präventiv, aber auch repressiv, also zur Bestrafung der Täter eingesetzt.

Ziele im Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht wird zumeist auf eine abschreckende Wirkung abgezielt, weil man sich einen pädagogischen Effekt erhofft. Der junge Täter soll einen besseren Weg einschlagen und aus seiner Tat lernen. Deshalb gibt es im Jugendstrafrecht für denselben Straftatbestand geringere Strafen.

Wie werden Taten im Strafrecht verfolgt?

Im Strafrecht werden Taten in der Regel von Amts wegen verfolgt (Offizialprinzip). Das heißt, dass das Opfer nicht erst eine Anzeige stellen muss. Sondern der Staat verfolgt die Straftat von sich aus, da dies im Interesse der Allgemeinheit ist.

Rolle des Opfers im Strafrecht

Bei Taten wie Körperverletzung oder Vergewaltigung (höchstpersönliche Güter) kann das Opfer als Nebenkläger an der Verhandlung teilnehmen. Möglichkeiten zum Täter-Opfer-Ausgleich sind ebenfalls vorhanden.

Strafrecht: Welche Straftaten gibt es? Vergehen und Verbrechen

Der Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen ist in § 12 StGB definiert. Für Verbrechen droht mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Vergehen werden mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Zu Verbrechen zählen:

  • Totschlag § 212 StGB

  • Raub § 249 StGB

  • Meineid § 154 StGB

  • Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung § 177 StGB

  • Mord § 211 StGB

  • Brandstiftung § 306 StGB

Zu Vergehen zählen:

  • Diebstahl gem. § 242 StGB

  • Betrug § 263 StGB

  • Körperverletzung § 223 StGB

Wichtig: Bei Verbrechen handelt es sich wegen der hohen Strafandrohung auch immer um den Fall der notwendigen Verteidigung (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO). Der Beschuldigte erhält einen Pflichtverteidiger, wenn er selbst noch keinen Rechtsanwalt als Verteidiger gewählt hat.

Wie laufen Ermittlungen zur Straftat und der Schuld ab?

Im Gegensatz zu anderen Sachverhalten werden im Strafrecht Straftaten bei Verdacht auch ohne Anzeige verfolgt. Es besteht somit kein Ermessensfreiraum. Wenn die Staatsanwaltschaft durch ihre Ermittlungen zum Ergebnis kommt, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, wird Anklage erhoben.

Dabei werden folgende Punkte zur Strafbemessung betrachtet und gewertet:

  1. Sind die Voraussetzungen für die einzelnen Straftatbestände erfüllt? Diese werden über das Strafgesetzbuch immer nach den gleichen Grundsätzen geprüft.

  2. Es wird geprüft, ob das Handeln für den Eintritt des Schadens ursächlich, also kausal war oder nur sehr unwahrscheinlich zum Erfolg geführt hätte. Dieser Punkt entscheidet, ob die Straftat dem mutmaßlichen Täter zugerechnet werden kann.

  3. Danach wird die Frage nach einem rechtswidrigen Handeln und der Schuld gestellt. Hat der mutmaßliche Täter fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt? Denn nicht jede verwirklichte Straftat muss zwingend ungerechtfertigt sein oder schuldhaft verursacht worden. In diesem Fall wären strafrechtliche Maßnahmen ungerechtfertigt.

KLUGO Erstberatung Wobei kann dir ein Anwalt und Rechtsexperte helfen?

Bist du einer Straftat beschuldigt, so solltest du einen Anwalt an deiner Seite haben. Wenn es um schwere Straftaten geht, bei denen von einer Freiheitsstrafe über einem Jahr ausgegangen wird, wird, falls notwendig, ein Pflichtverteidiger gestellt. Jedoch ist es immer ratsamer einen eigenen Rechtsbeistand zu suchen, der viel Erfahrung vorweisen kann.

Ein Anwalt für Strafrecht kann …

  • deine Erfolgschancen einschätzen,

  • für dich Akteneinsicht beantragen,

  • die Akten auswerten

  • und eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten,

damit du aus dem Verfahren mit einem blauen Auge heraus kommst. Aber auch wenn du zu Unrecht beschuldigt wirst, solltest du dich nicht mit einem Pflichtverteidiger zufriedengeben, denn es geht im Strafrecht um ein hohes Strafmaß, das nicht zuletzt eine Gefahr für deine Freiheit werden könnte. Wenn du nicht über die finanziellen Mittel für einen Anwalt verfügst, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen

Doch wie kommst du an einen qualifizierten Anwalt im Strafrecht? Unsere Partner-Anwälte können dir eine erste Hilfestellung in der Erstberatung geben. Sie können dich aber auch weiter begleiten und dich vor Gericht verteidigen. Denn sie sind deutschlandweit mit ihren Kanzleien vertreten. Zögere nicht und vereinbare direkt einen Termin.

Welche Straftaten fallen unter das Strafrecht?

Amtsdelikte

  • Körperverletzung im Amt

  • Bestechlichkeit

Ehrdelikte

  • Beleidigung

  • Üble Nachrede

  • Verleumdung

Freiheitsdelikte

  • Freiheitsberaubung

  • Nötigung

  • Entführung

  • Geiselnahme

Körperverletzungsdelikte

  • Fahrlässige Körperverletzung

  • Gefährliche Körperverletzung

  • Schwere Körperverletzung

  • Körperverletzung mit Todesfolge

  • Beteiligung an einer Schlägerei

  • Misshandlung Schutzbefohlene

Rauschmitteldelikte

  • Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

  • Handel mit Betäubungsmitteln

  • Anbau von Betäubungsmitteln

Rechtsfriedensdelikte

  • Hausfriedensbruch

Rechtspflegedelikte

  • Rechtsbeugung

Sexualdelikte

  • Sexueller Übergriff

  • Sexuelle Nötigung

  • Vergewaltigung

  • Vergewaltigung mit Todesfolge

  • Sexuelle Belästigung

Steuerdelikte

  • Steuerhinterziehung

  • Fahrlässige Steuerverkürzung

Tötungsdelikte

  • Totschlag

  • Mord

  • Tötung auf Verlangen

  • Körperverletzung mit Todesfolge

Urkundendelikte

  • Urkundenfälschung

  • Urkundenunterdrückung

  • Fälschung technischer Aufzeichnungen

Verkehrsdelikte

  • Trunkenheit im Straßenverkehr

  • Drogen am Steuer

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Totschlag/Mord durch Unterlassen

  • Aussetzung

  • Unterlassene Hilfeleistung

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • Gefährdung des Straßenverkehrs

  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen

  • Nötigung im Straßenverkehr

  • Urkundenfälschung (Fahrzeugkennzeichen an anderem Fahrzeug angebracht)

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Kennzeichenmissbrauch

  • Missbrauch von Geschwindigkeitsbegrenzungen

  • Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

  • Fahrlässige Tötung

  • Fahrlässige Körperverletzung

  • Fahrlässige Gewässerverunreinigung

Vermögensdelikte

  • Sachbeschädigung

  • Unterschlagung

  • Raub

  • Räuberische Diebstahl

  • Diebstahl

  • Betrug

  • Untreue

  • Entziehung elektrischer Energie

  • Gebrauchsanmaßung

  • Insolvenzdelikte

  • Erpressung

  • Begünstigung

  • Hehlerei

  • Geldwäsche

  • Brandstiftung

  • Wilderei

  • Ausbeutung

Straßenverkehrsdelikte nach Strafgesetzbuch Verkehrsstrafrecht

Normalerweise werden Vergehen im Verkehr im eigenen Rechtsgebiet Verkehrsrecht geregelt. Dazu gehört das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO). Aber es gibt auch eine Anzahl von Straßenverkehrsdelikten, die nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden.

Beispiel: Nach einem Unfall mit Personenschäden wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung eingeleitet. Kleinere Vergehen werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft.

Weitere Straßenverkehrsdelikte, die nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden (Strafhöhe ist dabei eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre):

  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)

  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 StGB)

  • Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB)

  • Vollrausch (§ 323a StGB)

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)

  • Gefährdung des Straßenverkehrs (z.B.: Missachten der Vorfahrtsregeln oder Wenden auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen) (§ 315c StGB)

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)

  • Nötigung (z. B.: Drängeln oder Ausbremsen) (§ 240 StGB)

Jugendstrafrecht

Wegen der Verantwortung der staatlichen Gemeinschaft für junge Menschen und des abweichenden Verhaltens in diesem Alter gibt es Besonderheiten. Das Strafmaß ist geringer als das bei Erwachsenen. Man geht davon aus, dass der Jugendliche aus seiner Tat lernt.

Wehrstrafgesetz

Für Soldaten und militärische Vorgesetzte, die nicht Soldaten sind, gibt es spezielle Gesetze, die im Wehrstrafgesetz verankert sind. Dort werden militärische Strafen geahndet, die von einem Soldaten als Täter begangen werden und die Straftat kommt nur in den Streitkräften vor.

Wie wird das Strafrecht unterteilt?

Das Strafrecht wird in das materielle Strafrecht und das formelle Strafrecht unterteilt.

Materielles Strafrecht

Das materielle Strafrecht regelt die einzelnen Straftatbestände. Es umfasst alle Normen (Voraussetzungen), die bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe stellen und regelt die Rechtsfolgen (Strafen) der Straftaten. Es ist hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. In Nebengesetzen sind zusätzlich spezielle Bereiche des Strafrechts geregelt und in spezialisierten Bestimmungen Gesetze wie das Arzneimittelgesetz oder Außenwirtschaftsgesetz. Es regelt, was verboten ist und wie dies bestraft wird.

Folgende Voraussetzungen gelten für die Einordnung als Straftat:

  • die Handlung ist gesetzlich verboten

  • als Folge der Handlung droht eine Strafe

  • der Täter handelt ohne Gründe, die sein Handeln rechtfertigen

  • der Täter handelt schuldhaft

Formelles Strafrecht

Das formelle Strafrecht regelt, wie das materielle Strafrecht durchgesetzt wird.

Der Hauptbestandteil des formellen Strafrechts ist im Strafverfahrensrecht geregelt. Dort ist erfasst, wie strafrechtliche Maßnahmen gegen den Täter durchgesetzt werden.

Unter das Strafverfahrensrecht fällt die Strafprozessordnung (StPO), das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und das Jugendgerichtsgesetz.

Berufung und Revision

Im Strafverfahrensrecht hat der vermeintliche Täter die Möglichkeit, sich nach einem Urteil gegen dieses durch beispielsweise eine Revision oder Berufung zu wehren. Das rechtskräftige Urteil wird durch die Revision angefochten und auf Richtigkeit durch ein anderes Gericht einer höheren Instanz geprüft. Der Angeklagte muss dabei keine Beweise vorbringen, sondern das Gericht muss den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln und sich alle Informationen selbst beschaffen.

Die wichtigsten Normen vom Strafverfahrensrecht werden in folgenden Gesetzen geregelt:

  • Gerichtsverfassungsgesetz

  • Strafprozessrecht

  • Strafvollzugsgesetz

  • Jugendgerichtsgesetz

Verjährung im Strafrecht

Im Strafrecht gibt es zwei Arten der Verjährung, die Strafvollstreckungsverjährung, die die Verjährung der Vollstreckung der Strafe regelt (bei bereits verurteilten Straftaten) und die Strafverfolgungsverjährung nach der Verjährung dieser, ist keine Verfolgung der Strafe mehr möglich ist.

Fristen bei der Strafverfolgungsverjährung (§ 78 Abs. 3 StGB)

  • 30 Jahre bei Taten mit lebenslanger Freiheitsstrafe

  • 20 Jahre bei Taten mit Höchststrafen von mehr als 10 Jahre Freiheitsstrafe

  • 10 Jahre bei Taten mit Höchststrafen von mehr als 5 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe

  • 5 Jahre bei Taten mit Höchststrafen von mehr als 1 bis 5 Jahren Freiheitsstrafe

  • 3 Jahre bei übrigen Taten

Der Zeitpunkt, an dem die Verjährung beginnt, ist der Tatzeitpunkt.

Wichtig: Im Gegensatz zu anderen Straftaten verjährt Mord nicht, das heißt, dass ein länger in der Vergangenheit liegender Fall jederzeit wieder aufgerollt werden kann.

Fristen bei der Strafvollstreckungsverjährung (§ 79 Abs. 3 StGB)

  • 25 Jahre bei einer Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren

  • 20 Jahre bei einer Freiheitsstrafe von mehr als 5 bis 10 Jahren

  • 10 Jahre bei einer Freiheitsstrafe von mehr als 1 bis 5 Jahre

  • 5 Jahre bei einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr und Geldstrafe von mehr als 30 Tagessätzen

  • 3 Jahre bei einer Geldstrafe von bis zu 30 Tagessätzen

Diese Art der Verjährung ist nur wichtig bei bereits verurteilten Tätern, die durch bspw. Flucht sich bisher der Vollstreckung entziehen konnten. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann die Strafe nicht mehr vollstreckt werden.

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