Das musst du wissen Schwarzarbeit: Die Strafen für Arbeitnehmer & Arbeitgeber
Wer regelmäßig einer Arbeit nachgeht, für die weder Steuern noch Sozialabgaben gezahlt werden, gilt rechtlich als Schwarzarbeiter. Die Strafen können empfindlich hoch ausfallen – von Bußgeldern bis hin zu Freiheitsentzug.
Schwarzarbeit Das Wichtigste in Kürze
Schwarzarbeit ist illegal – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Es kann sich bei Schwarzarbeit um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handeln.
Das mögliche Strafmaß für Schwarzarbeit liegt bei Geldbußen bis zu 500.000 Euro und Freiheitsentzug bis zu 10 Jahren.
Zusätzlich kannst du ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, Erschleichung von Sozialleistungen oder ähnlichen Vergehen erwarten.
Wann liegt Schwarzarbeit vor und wann nicht?
Schwarzarbeit ist in Deutschland noch gar nicht so lange rechtlich geregelt. Zum 01. August 2004 wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung – auch als „Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)“ bezeichnet – ins Leben gerufen. Damit sollte rechtlich eine genaue Definition des Begriffs Schwarzarbeit ermöglicht werden.
Laut Gesetz liegt Schwarzarbeit immer dann vor, wenn eine Tätigkeit ausgeübt und gleichzeitig gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Folgende Faktoren können dazu führen, dass es sich um Schwarzarbeit handelt:
Verstoß gegen das Steuerrecht: Einnahmen werden nicht versteuert.
Verstoß gegen das Sozialversicherungsrecht: Es findet keine Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen statt.
Meldepflicht wird nicht eingehalten: Behörden und Sozialträger werden nicht über die Aufnahme der Tätigkeit informiert.
Keine Gewerbeanmeldung: Für die Tätigkeit wurde kein Gewerbe angemeldet.
Kein Handwerksrolleneintrag: Für die Tätigkeit wurde keine Eintragung in die Handwerksrolle vorgenommen.
Aber: Es handelt sich nur dann um Schwarzarbeit, wenn das Verhalten gewinnorientiert ist. Wenn du für deine Nachbarn ausnahmsweise während deren Abwesenheit den Rasen mähst und dafür eine finanzielle Entschädigung erhältst, ist dies nicht automatisch Schwarzarbeit. Mähst du den Rasen jedoch regelmäßig und erhältst dafür dauerhaft ein Entgelt, so könnte es sich möglicherweise um Schwarzarbeit handeln.
Grundsätzlich werden alle Dienst- und Werkleistungen, die für Angehörige oder Nachbarn aus Gefälligkeit oder als Selbsthilfe geleistet werden, nicht durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verfolgt. Wichtig ist hierbei jedoch, dass diese nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Und natürlich sind auch Arbeiten, die du für dich selbst ausführst – zum Beispiel Reparaturen am Haus – nicht von der Schwarzarbeit betroffen. Das gilt auch für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten, die ohne Bezahlung stattfinden.
Anders sieht es natürlich aus, wenn für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit – hier zum Beispiel dem Rasenmähen – von Anfang an eine regelmäßige Zahlung vereinbart wurde. Auch eine spontane Vergütung, die überdurchschnittlich hoch ausfällt, könnte eine Ermittlung wegen Schwarzarbeit nach sich ziehen. Der Gesetzgeber hat hier keine bestimmte Grenze festgelegt, um vor dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz als „gering“ zu gelten. Grundsätzlich orientieren sich die Urteile daher an dem wirtschaftlichen Wert der verrichteten Tätigkeit. Erhältst du also für zwei Stunden Rasenmähen bei deinem Nachbarn einmalig 50 Euro, so wird kaum eine Verfolgung wegen Schwarzarbeit stattfinden. Erhältst du für diese zwei Stunden Arbeit dagegen 5.000 Euro, könnten die Behörden stutzig werden.
KLUGO Tipp:
Sobald eine Tätigkeit gewinnorientiert ist und nicht aus familiärer oder nachbarschaftlicher Hilfe heraus geschieht, fällt diese unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Es handelt sich also um Schwarzarbeit.
Vereinfacht wird gem. § 1 Abs. 2 SchwarzArbG unter Schwarzarbeit die Ausübung einer Tätigkeit verstanden, bei der gleichzeitig gegen geltendes Recht verstoßen wird. Hierunter fällt beispielsweise ein Verstoß gegen das Steuerrecht, die fehlende Anmeldung eines Gewerbes sowie die fehlende Eintragung in die Handwerksrolle. Hingegen liegt keine Schwarzarbeit vor, wenn Leistungen nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet sind.
Pierre Torster Rechtsanwalt
Wieso wird Schwarzarbeit betrieben?
Schwarzarbeit bedeutet Arbeit gegen Entgelt, ohne dabei bei Behörden oder Versicherungen gemeldet zu sein. Davon profitieren natürlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen: Für Arbeitnehmer fällt der Lohn höher aus, da sie keine steuerlichen Abzüge zu befürchten haben. Auch die Abzüge für Sozialversicherung, Rentenversicherung etc. entfallen bei Schwarzarbeit. Der Arbeitgeber spart ganz ähnlich ein, denn auch er muss keine Steuern oder Sozialabgaben auf die Leistungen zahlen. Ein weiterer Vorteil für den Arbeitnehmer liegt darin, dass er keine Kontrollen bezüglich Arbeitssicherheit und Arbeitsrecht zu befürchten hat – denn offiziell ist der Mitarbeiter ja gar nicht vorhanden.
Gleichzeitig geht mit Schwarzarbeit immer auch ein großes Risiko einher. Zunächst einmal ist Schwarzarbeit natürlich illegal. Wird man erwischt, droht eine Strafe – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Zudem fehlt der Arbeitsvertrag, was wiederum bedeutet, dass weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Ansprüche an den jeweils anderen stellen können. Das kann ein Vorteil sein, aber auch ein ganz erheblicher Nachteil.
Entscheidet sich zum Beispiel der Arbeitgeber, der Schwarzarbeiter einstellt, nach Beendigung der Tätigkeit dazu, doch keinen Lohn zu zahlen, hast du als Arbeitnehmer keine rechtliche Handhabe, um die Zahlungen doch noch einzufordern. Als Arbeitgeber bleibst du dagegen auf den Kosten sitzen, wenn der Arbeitnehmer bei der Umsetzung deiner Tätigkeiten gepfuscht hat und sich daraus Reparaturkosten oder sogar Schadensersatzansprüche ergeben.
Hier haben wir für dich die Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer auf einen Blick zusammengefasst:
Vorteile Arbeitnehmer | Nachteile Arbeitnehmer |
---|---|
Keine Steuerabgaben = höherer Lohn | Kein Anspruch auf Lohnzahlung |
Keine Sozialversicherungsabgaben = höherer Lohn | Kein Krankenversicherungsschutz bei Arbeitsunfällen |
Keine Ansprüche auf Arbeitsschutz oder Arbeitssicherheit | |
Kein Anspruch auf Krankentage, Krankengeld oder Urlaub |
Hier findest du die Vor- und Nachteile für Arbeitgeber:
Vorteile Arbeitgeber | Nachteile Arbeitgeber |
---|---|
Keine Steuerabgaben = geringere Ausgaben | Bei Schäden: bleibt auf Reparaturkosten und Schadensersatzforderungen sitzen |
Keine Sozialversicherungsabgaben = geringere Ausgaben | Kein Arbeitsvertrag = keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer |
Kein Arbeitsvertrag = keine rechtlichen Ansprüche seitens des Arbeitnehmers |
Dazu kommt sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer natürlich das erhebliche Risiko, bei der Schwarzarbeit erwischt zu werden – und entweder erhebliche Strafen zahlen zu müssen oder sogar mit Freiheitsentzug bestraft zu werden.
KLUGO Tipp:
Schwarzarbeit ist nicht nur illegal, sondern geht auch mit erheblichen Nachteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einher.
Wie erkennt man Schwarzarbeit?
Für Außenstehende ist es ausgesprochen schwer, Schwarzarbeiter als solche zu erkennen. Gerade im Baugewerbe – wo Schwarzarbeit überdurchschnittlich häufig kommt – ist es für Bauherren etc. kaum ersichtlich, ob die angestellten Arbeitskräfte sich tatsächlich in einem ordnungsgemäßen Arbeitsverhältnis befinden. Aber auch in der privaten Pflege, in großen Lagerhallen und Berufen, in denen es vor allem um die Verarbeitung oder Verpackung von Waren geht, kommt Schwarzarbeit sehr häufig vor.
Es gibt dennoch einige Anzeichen, an denen man Schwarzarbeit erkennen kann:
Es liegt für den Beschäftigten keine Steuerkarte vor.
Die Auszahlung des Lohns erfolgt bar.
Es wird keine Lohnabrechnung für den Arbeitgeber erstellt.
Der Lohn weicht deutlich vom branchenüblichen Lohn ab.
Der Angestellte arbeitet überwiegend dann, wenn keine weiteren Arbeiter vor Ort sind.
Der Angestellte arbeitet von einem anderen Arbeitsort aus.
Wer prüft, ob Schwarzarbeit vorliegt?
Die ortsansässige Zollverwaltung ist für die Überprüfung auf Schwarzarbeit zuständig. Die Kontrollen, die vom Zoll durchgeführt werden dürfen, müssen im Vorfeld nicht angekündigt werden. Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen können vom Zoll direkt geahndet werden. In besonders schweren Fällen folgt zusätzlich eine Anzeige wegen Schwarzarbeit bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, die weitere Ermittlungen anstellt und das Strafverfahren dann vor den ordentlichen Gerichten durchführt.
Folgende Maßnahmen darf der Zoll durchführen, um auf Schwarzarbeit zu kontrollieren:
Betrieblich genutzte Grundstücke, Räume und Häuser betreten
Befragung der Personen vor Ort
Einsicht in Personalunterlagen
Überprüfung der Personalien aller Arbeitnehmer
Wie hoch sind die Strafen bei Schwarzarbeit?
Wie hoch die Strafen bei Schwarzarbeit ausfallen, hängt von vielen Faktoren ab. Einige Fälle von Schwarzarbeit werden lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft und dementsprechend mit sehr geringen Strafen belegt. In anderen Fällen handelt es sich bei Schwarzarbeit tatsächlich um eine Straftat.
Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit
Eine Ordnungswidrigkeit wegen Schwarzarbeit wird grundsätzlich mit einer Geldbuße geahndet. Aber Vorsicht: Die Höhe der Geldbuße kann teilweise empfindlich hoch sein!
Hier eine Auflistung der üblichen Strafen, wenn die Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird:
Gewerbeanmeldung fehlt: Geldbuße bis 50.000 Euro
Eintragung in die Handwerksrolle fehlt: Geldbuße bis 50.000 Euro
Keine Vorlage notwendiger Dokumente: Geldbuße bis 1.000 Euro (auch bei verspäteter Vorlage der Dokumente)
Schwarzarbeit als Straftat
Anders sieht es aus, wenn es sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handelt. Je nach Rechtsprechung können hier neben deutlich höheren Geldbeträgen auch Freiheitsstrafen wegen Schwarzarbeit drohen – und das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
So handelt es sich beispielsweise um einen Straftatbestand, wenn der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge abführt. Man spricht nun vom Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Gemäß § 266a des Strafgesetzbuches (StGB) wird dieses Vergehen mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet. In besonders schweren Fällen sind sogar bis zu 10 Jahre Freiheitsentzug möglich.
Steuerstrafrechtliche Konsequenzen
Im Kontext der Schwarzarbeit ist grundsätzlich auch die Steuerhinterziehung ein relevanter Straftatbestand, denn sie betrifft in der Regel sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Hier bezieht sich der Gesetzgeber auf § 370 der Abgabenordnung (AO): Steuerhinterziehung aufgrund von Schwarzarbeit kann mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren – oder 10 Jahren in schweren Fällen – sowie mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Falls du der Schwarzarbeit beschuldigt wirst, solltest du dir so schnell wie möglich rechtliche Unterstützung von einem Anwalt einholen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln. In der KLUGO Erstberatung kannst du einen ersten Kontakt zu einem Partner-Anwalt und Rechtsexperten herstellen und dich danach im weiteren Verlauf von ihm vertreten lassen.
Welche Strafen erwarten Arbeitgeber bei Schwarzarbeit?
Welche Strafen einen Arbeitgeber wegen Schwarzarbeit erwarten, hängt immer vom individuellen Fall ab. Auch hier unterscheidet man zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
So sind Bußgelder bis zu einer Maximalhöhe von 500.000 Euro sowie Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren möglich.
Nichtanmeldung bei der Sozialversicherung: Geldbuße bis zu 25.000 Euro
Fehlende Gewerbeanmeldung: bis zu 50.000 Euro
Bewusstes Initiieren von Schwarzarbeit: bis zu 50.000 Euro
Zusätzlich müssen Arbeitgeber, die Schwarzarbeit unterstützt haben, immer damit rechnen, dass nicht gezahlte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich zur Strafe zurückgezahlt werden müssen. In diesem Zuge sind die meisten Arbeitgeber auch von einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung betroffen.
Zusammenfassung:
Von Geldbußen bis hin zu 10 Jahren Freiheitsentzug sind alle Strafen bei Schwarzarbeit möglich. Das betrifft Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber.
Welche Strafen erwarten Arbeitnehmer für Schwarzarbeit?
Natürlich müssen nicht nur Arbeitgeber mit Strafen wegen Schwarzarbeit rechnen, sondern auch die Arbeitnehmer. Die Strafen sind hier nicht weniger empfindlich – abhängig davon, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. So können auch Arbeitnehmer mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren rechnen.
Zudem können auch hier Nachzahlungen fällig werden, wenn Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nicht gezahlt wurden. Auch Ermittlungen (und Verurteilungen) wegen Steuerhinterziehung sind für Arbeitnehmer möglich. Die Strafen für Schwarzarbeit bei Arbeitnehmern unterscheiden sich also nicht wesentlich zu den Strafen, die für Arbeitgeber bei Schwarzarbeit ausgesprochen werden.
Wer haftet, wenn es während der Schwarzarbeit zu Unfällen kommt?
Die Krankenversicherung haftet nur dann für Arbeitsunfälle, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorgewiesen werden kann. Kommt es bei der Schwarzarbeit zu einem Arbeitsunfall, ist die Krankenkasse nicht dazu verpflichtet, die dafür anfallenden Kosten zu tragen. So kann die Übernahme der Kosten für Behandlungen, Operationen, Medikamente etc. komplett verweigert werden – und in der direkten Folge bedeutet dies für Arbeitnehmer häufig den Ruin, da hohe Krankenhausrechnungen kaum aus eigener Tasche bezahlt werden können.
Wie kann Schwarzarbeit vermieden werden?
Schwarzarbeit lässt sich ganz einfach vermeiden, indem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihren Pflichten zur Anmeldung der Tätigkeit nachkommen.
Dafür müssen alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sein:
Anmeldung, Aufzeichnung und Zahlung sozialversicherungsrechtlicher Beiträge
Einkommensmeldung beim Finanzamt & anschließende Zahlung der Steuern
Tätigkeit beim Sozialhilfeträger anmelden
Gewerbeanmeldung
Handwerk anmelden
Sonderfall: Scheinselbstständigkeit
Die Scheinselbstständigkeit zählt ebenfalls zur Schwarzarbeit, stellt dabei aber eine gesonderte Form dar. Grundlage der Scheinselbstständigkeit ist ein Arbeitnehmer, der ein Gewerbe anmeldet und mit seinem Auftraggeber einen Dienst- oder Werkvertrag abschließt. Bis hier ist alles soweit legitim und rechtmäßig. Arbeitet der Scheinselbstständige aber ausschließlich für einen Auftraggeber und ist an diesen weisungsgebunden – also muss zum Beispiel fest die Arbeitszeiten einhalten, die der Arbeitgeber ihm vorgibt – so handelt es sich um eine Scheinselbstständigkeit. Häufig wird eine solche Scheinselbstständigkeit ins Leben gerufen, da vor allem Arbeitgeber davon profitieren. Sie versuchen, vom scheinselbstständigen Arbeitnehmer dieselben Leistungen einzufordern wie von einem regulären Arbeitnehmer, sind gleichzeitig aber nicht bereit, diesen fest im Unternehmen einzustellen – und alle damit einhergehenden Kosten und Verpflichtungen zu tragen. Problematisch ist die Scheinselbstständigkeit aber besonders für Arbeitnehmer, da auf diese Weise häufig Tariflöhne umgangen werden. Zudem obliegt dem Selbstständigen selbst die Verantwortung, sein Gewerbe ordnungsgemäß zu führen und eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Eventuelle Strafen treffen hier also vor allem den Arbeitnehmer!
KLUGO Tipp:
Von der Scheinselbstständigkeit sind vor allem selbstständige Arbeitnehmer betroffen. Bleibst du einem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden und arbeitest ausschließlich für einen Auftraggeber, so ist von einer Scheinselbstständigkeit auszugehen.
Sonderfall: Schwarzarbeit & Hartz4-Bezug – eine Straftat
Die Strafe für Schwarzarbeit im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialleistungen ist noch einmal schwerwiegender als herkömmliche Schwarzarbeit. Zusätzlich zu den empfindlichen Strafen wie Geldbußen bis hin zu Freiheitsentzug gibt es hier nämlich noch eine zusätzliche Straftat: die Erschleichung von Sozialleistungen. Sämtliche Einkünfte, die Hartz4 Empfänger während ihrer Arbeitslosigkeit vorweisen können, müssen dem Jobcenter gemeldet und mit den Leistungen verrechnet werden. Kommst du dieser Pflicht nicht nach, begehst du Betrug nach § 263 StGB. Auch hier droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren – und zwar zusätzlich zu den Strafen, die für die Schwarzarbeit fällig werden. Zudem müssen Hartz4 Empfänger befürchten, künftig keine Leistungen mehr zu erhalten oder zumindest erhebliche Kürzungen hinnehmen zu müssen. Auch eine Rückzahlung der Leistungen, die während der Zeit der Schwarzarbeit ausgezahlt wurden, ist durchaus realistisch.
KLUGO Tipp:
Schwarzarbeit während des Bezuges von Sozialleistungen wiegt besonders schwer. Hierbei handelt es sich nicht nur zusätzlich um Betrug, der sogar Freiheitsentzug nach sich ziehen kann, auch die Rückzahlungsverpflichtung von Leistungen und die komplette Einstellung künftiger Leistungszahlungen sind zu befürchten.
Kann ein Arbeitnehmer wegen Schwarzarbeit vom Arbeitgeber gekündigt werden?
Es kommt nicht selten vor, dass Angestellte sich parallel zu ihrem eigentlichen Job noch etwas hinzuverdienen möchten – und das häufig schwarz und unangemeldet. Damit kann unter anderem die Pflicht umgangen werden, dem Arbeitgeber etwas von der Nebentätigkeit zu berichten. Erfährt der Arbeitgeber dennoch von der Schwarzarbeit, kann dies eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages zur Folge haben.
Hierbei handelt es sich dann in der Regel um eine verhaltensbedingte Kündigung. Sobald der Arbeitnehmer eine Straftat begeht, die im Zusammenhang mit der Arbeit steht – und bei der Schwarzarbeit ist dies der Fall – ist für eine solche Kündigung die Grundlage gegeben. Allerdings ist die verhaltensbedingte Kündigung nur möglich, wenn der Arbeitnehmer schwarz für einen Konkurrenten arbeitet oder mit seiner Schwarzarbeit mögliche Kunden „stiehlt“, die sonst im Unternehmen selbst die Leistung beauftragen würden oder könnten. Ist der Arbeitnehmer dagegen offiziell im Baugewerbe tätig und geht nebenbei schwarz kellnern, so ist die verhaltensbedingte Kündigung nicht zu rechtfertigen, da sie in keinem Kontext zur eigentlichen Arbeit steht. In einem solchen Fall kannst du der Kündigung widersprechen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Kündigungsarten erhältst du hier.
Schwarzarbeit Wie kann ein KLUGO Partner-Anwalt für Arbeitsrecht helfen?
Wenn du bei der Schwarzarbeit erwischt wurdest und dir eine Strafe droht, solltest du umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht aufnehmen. Möglicherweise lässt sich die fällige Strafe deutlich reduzieren – doch dies ist nur möglich, wenn du dich adäquat vertreten lässt. Ein Anwalt hilft dir dabei, das mögliche Strafmaß herabzusetzen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Strafe zu reduzieren. Häufig können nicht ganz so schwere Fälle von Schwarzarbeit mit einer Geldbuße abgegolten werden, um dir die Freiheitsstrafe zu ersparen.
Im Rahmen der telefonischen Erstberatung verbinden wir dich mit einem KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten, der dir eine erste Einschätzung zum Sachverhalt und erste Handlungsempfehlungen gibt. Ob du im Anschluss unseren Rechtsexperten zur weiteren Vertretung beauftragen möchtest, entscheidest du natürlich selbst.
Häufige Fragen: Schwarzarbeit
Welche Strafe droht bei Schwarzarbeit?
Das hängt davon ab, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Üblich sind Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro und Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren. Zusätzlich können Strafanzeigen wegen Steuerhinterziehung oder Scheinselbstständigkeit die Folge sein. Bei Empfängern von Sozialleistungen ist auch die Erschleichung von Sozialleistungen bzw. Betrug ein weiterer Straftatbestand im Zusammenhang mit Schwarzarbeit.
Ist der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber schuld an Schwarzarbeit?
Beide Parteien, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, haben gleichermaßen eine Strafe für Schwarzarbeit zu befürchten. Auch das Strafmaß ist weitestgehend identisch. Es lässt sich also nicht im Vorfeld sagen, wer die Schuld trägt.
Ist es möglich, jemanden wegen Schwarzarbeit anzuzeigen?
Wenn du Kenntnis davon erlangt hast, dass ein Unternehmen Schwarzarbeiter beschäftigt, kannst du Anzeige erstatten. Dies ist bei der örtlichen Polizeibehörde, bei der Staatsanwaltschaft, beim Jobcenter, bei der Krankenkasse und bei den Sozialversicherungsträgern möglich. Auch der örtlichen Zollbehörde kannst du Bescheid geben. Selbstverständlich ist eine solche Meldung auch anonym möglich.
Kann ich Schwarzarbeit anonym melden?
Ja. Melde die (vermutete) Schwarzarbeit bei der örtlichen Zollbehörde, dem Jobcenter (falls die Arbeitnehmer Sozialleistungen erhalten), dem Finanzamt oder der Polizei. Das kannst du selbstverständlich auch anonym tun, beispielsweise indem du einen Brief schreibst oder anonym dort anrufst.
Mein Arbeitgeber setzt mich unter Druck. Ich soll schwarz arbeiten. Was kann ich tun?
Wenn dein Arbeitgeber dich dazu drängt, schwarz für ihn zu arbeiten – auch parallel zur eigentlichen Beschäftigung – kannst du dies natürlich ebenfalls den zuständigen Behörden melden. Wenn du möchtest, ist dies auch anonym möglich.
Ich arbeite schwarz und möchte aufhören. Wie kann ich die Strafe mildern?
Wenn du derzeit unangemeldet tätig bist, solltest du die Leistungen sofort beenden. Im Anschluss meldest du den Vorgang den Behörden. Auch eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist sinnvoll. Nimm dir frühzeitig einen Fachanwalt für Strafrecht zur Seite, um das Strafmaß möglichst gering zu halten.
Wie wird Schwarzarbeit aufgedeckt?
Häufig kontrollieren die zuständigen Zollbehörden Unternehmen, in denen Schwarzarbeit vermutet wird. Aber auch im Rahmen einer Prüfung durch die Steuerfahndung kann Schwarzarbeit ans Licht kommen.