Strafen, Definition & Unterschied Üble Nachrede: Welche Strafe droht?
Die üble Nachrede ist ein Straftatbestand. Schon eine nicht zweifelsfrei beweisbare, negative Äußerung kann den Tatbestand erfüllen. Welche Strafen bei übler Nachrede drohen und wie du dich dagegen zur Wehr setzen kannst, erfährst du hier.
Üble Nachrede Das Wichtigste in Kürze
Bei der üblen Nachrede werden nicht eindeutig als wahr beweisbare Tatsachen behauptet oder verbreitet.
Schon eine falsche Behauptung in einer Internet-Bewertung kann zu einer Anzeige wegen übler Nachrede führen.
Es handelt sich bei der üblen Nachrede um ein sogenanntes Ehrdelikt, das das Opfer in seiner Ehre verletzt.
Neben einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug droht zusätzlich ein Zivilverfahren, in dem Schmerzensgeld- und Schadensersatzzahlungen folgen können.
Was versteht man unter übler Nachrede?
Unter welchen Voraussetzungen der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt ist, hält der Gesetzgeber in § 186 StGB fest. Wegen übler Nachrede strafbar macht sich, wer „in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist […]“. Es handelt sich jedoch nur dann um üble Nachrede, wenn die behauptete Tatsache nicht nachweislich wahr ist.
Es müssen folgende Tatbestände erfüllt sein, damit der Gesetzgeber den Tatbestand der üblen Nachrede anerkennt:
Der Täter muss Tatsachen behaupten oder verbreiten,
die nachweislich die Ehre des Opfers verletzen oder in seiner öffentlichen Meinung herabwürdigen und
nicht als eindeutig wahr zu beweisen sind.
Bei dem Straftatbestand der üblen Nachrede handelt es sich also um ein sogenanntes Ehrdelikt. Bei Ehrdelikten wird durch Tatsachenbehauptungen die persönliche Ehre des Opfers verletzt. Vergleichbar ist die üble Nachrede daher mit anderen Ehrdelikten, zum Beispiel der Verleumdung oder der Beleidigung. Eine Abgrenzung der üblen Nachrede von diesen Ehrdelikten ist juristisch klar geregelt.
Zusammenfassung:
Wenn du mit deinen nicht eindeutig wahren Aussagen die Ehre einer anderen Person verletzt, machst du dich möglicherweise der üblen Nachrede strafbar.
Eine üble Nachrede ist beispielsweise dann gegeben, wenn Behauptungen aufgestellt werden, die eine andere Person herabwürdigen und nicht bewiesen werden können. Wird der gute Ruf dadurch geschädigt, kann ggf. ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in einem Zivilprozess durchgesetzt werden.
Pierre Torster Rechtsanwalt
Häufige Beispiele für üble Nachrede
Im Alltag kommt es immer wieder zu Situationen, in denen es sich um eine üble Nachrede handeln könnte. Wir haben daher einige Beispiele herausgesucht, um dir den Tatbestand der üblen Nachrede näher bringen zu können.
Internetbewertungen
Häufig finden sich in gängigen Bewertungsplattformen einige Kommentare, die durchaus als üble Nachrede gewertet werden können. Gibst du zum Beispiel einem Restaurant, in dem du kürzlich zu Gast warst, eine schlechte Bewertung, mit der Begründung, dass die dort servierte Suppe nicht selbst hergestellt wird, sondern aus der Tüte stammt. So handelt es sich möglicherweise um eine üble Nachrede – es sei denn, du kannst zweifelsfrei beweisen, dass im Restaurant vor Ort nur Tütensuppe verwendet werden.
Mündliche Erzählungen
Auch mündlich lässt sich der Straftatbestand der üblen Nachrede begehen. Erzählst du zum Beispiel in der Nachbarschaft, dass Herr Müller von nebenan regelmäßig im Supermarkt stiehlt, so könnte es sich um üble Nachrede handeln – sofern keine entsprechenden Beweise dafür vorliegen.
Social Media
Auch in den sozialen Netzwerken kann man sich der üblen Nachrede schuldig machen. Im Alltag sehen wir dies häufig beim Verbreiten von Gerüchten, zum Beispiel innerhalb von Schulklassen. Erzählst du in den sozialen Netzwerken herum, dass Mitschülerin X nur Kleidung aus dem Secondhandshop kaufen kann, kann es sich um üble Nachrede handeln.
Aber auch Zeitschriften, Blogs und ähnliche Formate, die nicht von Privatpersonen betrieben werden, können sich der üblen Nachrede schuldig machen, wenn sie nicht erweislich wahre Tatsachen behaupten und diese verbreiten, um die Ehre des Opfers zu verletzen.
KLUGO Tipp:
Weit mehr als man auf den ersten Blick meinen könnte, kann im Alltag als üble Nachrede definiert werden. Sei daher vorsichtig, was du in sozialen Netzwerken teilst und verzichte auf Aussagen, die du nicht einwandfrei belegen kannst.
Welche Tatbestandsmerkmale müssen erfüllt sein, damit es sich um eine üble Nachrede handelt?
Damit der Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllt ist, muss die nicht erweislich wahre Tatsache entweder behauptet oder verbreitet werden. Für eine zweifelsfreie Zuweisung werfen wir zunächst einen Blick auf die Definition der Begrifflichkeiten.
„Tatsache“
Eine Tatsachenbehauptung beschreibt wirklich geschehene oder existierende, dem Beweis zugängliche Umstände. Das Gegenteil einer Tatsachenbehauptung ist das Werturteil.
„Behaupten“
Behauptet man eine falsche Tatsache, so geht der Gesetzgeber davon aus, dass es sich dabei um die eigene Überzeugung handelt. Konkret bedeutet dies, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass das Gerücht – das bei der üblen Nachrede nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann – durch dich in die Welt gesetzt wurde. Ein Beispiel: „Herr Müller fährt immer bei Rot über die Ampel, das weiß ich genau!“
„Verbreiten“
Vom Verbreiten spricht man, wenn Tatsachen weitergegeben werden, die man von anderen Personen erhalten hat. Hierbei handelt es sich also nicht um deine eigene Überzeugung, sondern um Dinge, die dir von Dritten zugetragen wurden. Auch hier ein Beispiel: „Meine Tante hat mir erzählt, dass Herr Müller immer bei Rot über die Ampel fährt.“ Ob du selbst davon überzeugt bist, dass Herr Müller tatsächlich immer bei Rot über die Ampel fährt, spielt in diesem Fall keine Rolle – denn du verbreitest die nicht nachweislich wahren Informationen weiter und machst dich somit dem Straftatbestand der üblen Nachrede strafbar.
Zusammenfassung:
Damit der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt ist, müssen nicht eindeutig als wahr beweisbare Tatsachen entweder behauptet oder verbreitet werden.
Wie entscheidet sich, ob eine Tatsache als „nicht erweislich wahr“ gewertet wird?
Um zu klären, ob eine üble Nachrede vorliegt, findet in der Regel ein Strafverfahren statt. Während des Prozessablaufs wird ermittelt, ob die getroffene Aussage eindeutig als wahr bewiesen werden kann. Ist dies der Fall, handelt es sich nicht um üble Nachrede. Kann jedoch kein eindeutiger Beweis dafür gefunden werden, dass die behaupteten oder verbreiteten Tatsachen der Wahrheit entsprechen, handelt es sich um üble Nachrede. Es muss nicht explizit bewiesen werden, dass die behaupteten Tatsachen falsch sind – es genügt lediglich, wenn ein berechtigter Zweifel an deren Wahrheit besteht. Dieses Kriterium stellt eine objektive Bedingung der Strafbarkeit dar. Liegt dies nicht vor, ist der Tatbestand nicht erfüllt.
Welche Strafen drohen bei übler Nachrede?
Das Strafmaß für üble Nachrede hängt laut § 186 StGB maßgeblich von der Schwere der Tat ab. Der einfache Tatbestand der üblen Nachrede wird gemäß dem Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. Handelt es sich aber um eine öffentliche Verbreitung falscher Informationen oder wurde die üble Nachrede in Schriftform – dazu zählt auch das Internet – begangen, so steigt die mögliche Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre.
Ist der Versuch einer üblen Nachrede auch strafbar?
Bei einem Verbrechen ist grundsätzlich auch der Versuch bereits strafbar. Aufgrund der vergleichsweise kurzen Haftstrafe, die mit der üblen Nachrede einhergehen könnte, handelt es sich hierbei jedoch nicht um ein Verbrechen, sondern um ein Vergehen. Bei einem Vergehen ist der Versuch nur dann strafbar, wenn das Gesetz dies explizit vorsieht – und bei der üblen Nachrede ist das nicht der Fall. Dementsprechend ist der Versuch der üblen Nachrede nicht strafbar.
Zusammenfassung:
Je nach Schwere der Tat drohen bei übler Nachrede ein bis zwei Jahre Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe. Der Versuch allein ist nicht strafbar.
Welche Verjährungsfrist gilt für die üble Nachrede?
Da es sich bei der üblen Nachrede nur um ein Vergehen handelt, ist auch die Verjährungsfrist vergleichsweise kurz. So verjährt die üble Nachrede bereits nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die Tat vollendet wurde. Eine rechtliche Verfolgung der Strafsache ist nur während der dreijährigen Verjährungsfrist möglich.
Ferner kann die Strafverfolgung bei übler Nachrede nur auf Antrag erfolgen, da es sich um ein Antragsdelikt handelt. Polizei und Staatsanwaltschaft werden hier also nicht von allein tätig, sondern müssen durch das Opfer auf die üble Nachrede aufmerksam gemacht werden. Dies hat zwingend im Wege einer Anzeige zu erfolgen. Weitere Informationen zu Verjährungsfristen im Strafrecht erhältst du hier.
Wie unterscheidet sich die üble Nachrede von der Verleumdung und Beleidigung?
Neben der üblen Nachrede handelt es sich auch bei Verleumdung und Beleidigung um sogenannte Ehrdelikte. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Verleumdung und üble Nachrede häufig für ein und dasselbe Delikt verwendet, rechtlich jedoch unterscheiden sie sich.
Dies lässt sich anhand eines einfachen Beispiels erläutern:
Üble Nachrede: Du erzählst in der Nachbarschaft herum, dass Herr Müller stets bei Rot über die Ampel fährt, obwohl du keine eindeutigen Beweise dafür hast.
Verleumdung: Du erzählst in der Nachbarschaft herum, dass Herr Müller stets bei Rot über die Ampel fährt, obwohl du genau weißt, dass dies nicht den Tatsachen entspricht.
Beleidigung: Du bezeichnest Herrn Müller persönlich, schriftlich oder im Internet als Verkehrssünder, der zu blöd dazu ist, die Straßenverkehrsordnung zu verstehen.
Als Verleumdung werden also Delikte bezeichnet, in denen der Täter bereits wusste, dass er falsche Tatsachen verbreitet. Es handelt sich hier also um bewusst verbreitete Unwahrheiten, die dazu dienen, dem Opfer zu schaden (§ 187 StGB).
Die Beleidigung bezieht sich dagegen nicht auf das Verbreiten oder Behaupten falscher Tatsachen, sondern bezieht sich allein auf persönliche und negative Aussagen, die der Täter gegenüber dem Opfer ausspricht. Egal ob es sich dabei um eine persönliche oder schriftliche Aussage handelt.
Wie solltest du vorgehen, wenn du von übler Nachrede betroffen bist?
Wenn du das Opfer einer üblen Nachrede geworden bist, solltest du zunächst die dafür notwendigen Beweise sichern. Hier eignen sich zum Beispiel Screenshots von Social Media Posts oder Interneteinträgen, aber auch Zeugenaussagen können im Rahmen der Ermittlungen aufgenommen werden. Alle relevanten Daten dazu solltest du zunächst sammeln. Im Anschluss stellst du bei der zuständigen Polizeidienststelle eine sogenannte Strafanzeige. Einige Bundesländer bieten inzwischen auch die Möglichkeit, direkt online eine Strafanzeige zu stellen.
Im Anschluss übernimmt die Polizei die weiteren Ermittlungen und gibt die Daten an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Erst dann entscheidet sich, ob die Beweislast genügt, der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt ist und ob es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommt. Um die Chancen zu steigern, ist es wichtig, der Polizei alle Beweise schriftlich zukommen zu lassen. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, musst du zudem als Zeuge aussagen.
KLUGO Tipp:
Bei der üblen Nachrede handelt es sich um ein Antragsdelikt, das nur dann verfolgt wird, wenn du Strafanzeige stellst. Dies kannst du bei deiner örtlichen Polizeidienststelle tun. Trage dafür alle notwendigen Beweise zusammen!
Wie prüft ein Gericht, ob der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt ist?
Es ist Aufgabe des Gerichtes, abschließend zu prüfen, ob der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt wurde. Dafür wendet das Gericht ein festgelegtes Prüfungsschema an.
Objektiver Tatbestand
Der objektive Tatbestand wird als erstes unter die Lupe genommen:
Gibt es ein beleidigungsfähiges Objekt? Hierbei kann es sich um Einzelpersonen, Personengruppen oder Unternehmen handeln.
Liegt eine Tathandlung vor? Hier werden Beweise geprüft.
Wurden ehrverletzende Tatsachen behauptet oder verbreitet.
Subjektiver Tatbestand
Nun folgt der subjektive Tatbestand:
Liegt ein Vorsatz oder ein bedingter Vorsatz vor, um eine gerichtliche Strafe zu rechtfertigen?
Erst, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Tatsachen nicht eindeutig wahr sind, kann eine Verurteilung wegen übler Nachrede erfolgen
Ob die Rechtswidrigkeit und die Schuld gegeben sind, stellt das Gericht im Anschluss abschließend fest. Erst wenn all diese Punkte erfüllt sind, folgt auch eine Verurteilung wegen übler Nachrede.
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld?
Als Opfer von übler Nachrede leidest du unter dem Verlust des guten Rufs. Dies kann natürlich auch finanzielle Nachteile mit sich bringen, zum Beispiel wenn Kunden deinen Laden aufgrund der Gerüchte meiden oder die Dienstleistung nicht mehr in Anspruch genommen wird, weil falsche Tatsachen in Umlauf gebracht wurden. Im Strafprozess werden die entstandenen Schäden allerdings nicht berücksichtigt – hier geht es nur darum, den Täter für die üble Nachrede zu bestrafen. Möchtest du dennoch von deinem Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld Gebrauch machen, musst du diese Ansprüche vor dem Zivilgericht durchsetzen.
Wie hoch der Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ist, hängt immer vom tatsächlich entstandenen Schaden und auch den langfristigen Folgen der Falschbehauptung ab. Hier lässt sich also keine Schätzung nennen, wie hoch eine solche Summe ausfallen kann.
KLUGO Tipp:
Der Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wird vor dem Zivilgericht geklärt. Wie hoch die Summe ausfallen kann, hängt dabei immer vom Einzelfall ab.
Opfer von übler Nachrede geworden? Wie kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt helfen?
Als Opfer von übler Nachrede solltest du rasch einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen, um Folgeschäden für dich und deinen guten Ruf zu vermeiden. Zunächst gilt es, die Beweise zu sichern – ein Fachanwalt für Strafrecht wird dir sagen, auf welche Beweise es ankommt. Im Anschluss solltest du möglichst zügig Strafanzeige erstatten und alle Beweise vorlegen, die du gemeinsam mit deinem Anwalt gesammelt hast. Der Fachanwalt für Strafrecht unterstützt dich während des gesamten Ablaufs des Prozesses und ermöglicht dir überdies auch Akteneinsicht in das laufende Verfahren. Zudem kannst du hier eine erste Einschätzung dazu erhalten, wie hoch mögliche Zahlungen vor dem Zivilgericht ausfallen könnten, wenn du zusätzlich auch Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern möchtest. Im Rahmen der telefonischen Erstberatung verbinden wir dich mit den KLUGO Partner-Anwälten und Rechtsexperten, die dir eine erste Einschätzung zum Sachverhalt geben. Im Anschluss entscheidest du selbst, ob du dich anwaltlich von einem unserer Rechtsexperten beraten und vertreten lassen möchtest.