Prüfen Sie Ihre Erfolgschancen

Kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche im Dieselskandal

Profitieren Sie vom neuen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023, denn dadurch werden die Rechte von Käufern von Dieselfahrzeugen gestärkt und Ihre Chance auf Schadensersatz erhöht.

Hier können Sie herausfinden, welche Ansprüche Sie gegen den Hersteller Ihres Dieselfahrzeugs geltend machen können. 

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KLUGO

Neues Urteil stärkt die Rechte von Käufern von Dieselfahrzeugen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. März ein Grundsatzurteil im Abgasskandal gefällt. Dies erleichtert den Betroffenen die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erheblich. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seine Entscheidungen vom 26. Juni einfließen lassen.

Wenn in Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, stehen Ihre Chancen auf einen Schadensersatz demzufolge gut. Prüfen Sie deshalb jetzt kostenlos, ob Sie von dem Urteil profitieren können! 

Experten für Diesel Schadensersatz

Umfassende Expertise im Dieselskandal

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Lassen Sie jetzt kostenlos prüfen, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, wenn mein Fahrzeug geleast und nicht gekauft ist?

Nein, Sie haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Ihr Fahrzeug geleast und nicht gekauft ist.

Gibt es Verjährungsfristen, die es zu beachten gilt?

Ja, das Kaufdatum Ihres Fahrzeugs sollte nicht länger als 10 Jahre zurückliegen (Es wird taggenau berechnet).

Muss sich das Fahrzeug noch in meinem Eigentum befinden?

Ja, das Fahrzeug muss sich noch in Ihrem Eigentum befinden.

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