Das musst du beachten Bußgeld im Ausland bekommen?
Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, der kann auch schneller als gedacht eine Ordnungswidrigkeit begehen. Aber was im Urlaub passiert, das bleibt das auch dort? Ein Bußgeld aus dem Ausland sollte nicht ignoriert werden, denn internationale Abkommen ermöglichen eine EU-weite Verfolgung.
Bussgeld im Ausland Das Wichtigste in Kürze
Bußgelder aus dem EU-Ausland können auch in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz vollstreckt werden.
Die Bagatellgrenze liegt bei 70 Euro zzgl. Bearbeitungsgebühren bzw. 25 Euro in Österreich.
Bußgeldbescheide sollten nicht ignoriert werden.
Einsprüche lohnen sich praktisch nie, da der Aufwand enorm ist.
Die Verjährung von Auslandsbußgeld ist sehr unterschiedlich, z.B. Kroatien 5 Jahre, Norwegen 1 Jahr.
Welche Konsequenzen haben Ordnungswidrigkeiten im Ausland?
Wer einen Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland erhält, der sollte diesen nicht ignorieren. Gemäß § 90 des OWiG (Ordnungswidrigkeitsgesetz) droht in diesem Fall ein Vollstreckungsverfahren. Die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ ermöglicht es, auch über Landesgrenzen hinaus Daten von Autohaltern abzufragen. So können Besitzer von ausländischen Fahrzeugen bei Verstößen schnell ermittelt werden. Die Bußgelder werden dann vom Bundesamt für Justiz eingefordert.
Wurde neben dem Bußgeld im Ausland außerdem ein Fahrverbot ausgesprochen, gilt dies nur in dem jeweiligen Urlaubs- bzw. Aufenthaltsland.
Bedingungen für EU-weite Bußgeldvollstreckung
Die EU hat Maßnahmen eingeführt, um grenzüberschreitende Verkehrsdelikte effizienter zu verfolgen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dabei ist der Zugriff auf die EU-weite Datenbank jedoch auf schwerere Ordnungswidrigkeiten beschränkt, wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheit am Steuer oder Rotlichtverstöße.
Bei anderen Verstößen kann der Halter des jeweiligen Fahrzeuges selbstverständlich auch ermittelt werden. Es dauert jedoch ungleich länger, da die EU-weite Datenbank nicht genutzt werden darf. Eine weitere Bedingung dafür, dass Ordnungswidrigkeiten im Herkunftsland des Autohalters geahndet werden, ist die Höhe des Bußgeldes, das bei mindestens 70 Euro zzgl. Bearbeitungsgebühren liegen muss. Eine Ausnahme bildet Österreich, wo bereits Bußgelder von 25 Euro ausreichen, um in Deutschland vollstreckt zu werden.
Zu den formalen Voraussetzungen für eine Vollstreckung des Auslandsbußgeldes gehört in Deutschland, dass der Vollstreckung eine deutsche Übersetzung beiliegt, die den wesentlichen Inhalt wiedergibt. Außerdem setzt die Vollstreckung voraus, dass der betroffene Fahrer in einem Verfahren die Gelegenheit hatte, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Kann ich Einspruch gegen das Bußgeld aus dem Ausland einlegen?
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Je nach Schwere des Vergehens sollte aber abgewogen werden, ob sich dies lohnt. Sprachbarrieren und verschiedene Rechtssysteme machen Gerichtsverfahren zu einer langwierigen und teuren Angelegenheit, weshalb es sehr selten zu solchen Verfahren kommt.
Die Geldbuße nicht zu bezahlen, ist auch nicht empfehlenswert. Reist die betroffene Person erneut in das Land ein, kann der Bußgeldbescheid vollstreckt werden, beispielsweise während einer Verkehrskontrolle oder am Flughafen. Bußgelder verjähren zumeist erst nach mehreren Jahren, in Italien beispielsweise nach fünf Jahren.
Was passiert, wenn ich nicht der Fahrer des Fahrzeuges war?
In vielen EU-Ländern wie Österreich, den Niederlanden, Italien oder Frankreich gilt die sogenannte Halterhaftung. Kann der Fahrer, der eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, nicht ermittelt werden, muss der Halter das Bußgeld zahlen. Deshalb kann es vorkommen, dass du als deutscher Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid erhältst, obwohl du das Fahrzeug im Ausland gar nicht gefahren bist. Da in Deutschland jedoch die Fahrerhaftung gilt, wird ein solcher Bußgeldbescheid hier nicht vollstreckt.