Das solltest du wissen Einstellungszusage: Ist eine mündliche Zusage verbindlich?

Viele Arbeitnehmer kennen es von eigenen Jobinterviews: Einige Tage nach dem Vorstellungsgespräch erhalten sie eine mündliche Einstellungszusage und warten auf den Arbeitsvertrag. Doch was ist, wenn die mündliche Einstellungszusage zurückgezogen wird oder potenzielle Arbeitgeber behaupten, sie nie erteilt zu haben? Erfahre hier, wie du in einem solchen Fall vorgehen solltest und welche rechtlichen Mittel dir zur Verfügung stehen.

von N. Haussmann
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Rechtliche Bindung einer Einstellungszusage Das Wichtigste in Kürze

  • Eine mündliche Einstellungszusage ist rechtlich bindend, wenn die sogenannten notwendigen Vertragsbestandteile besprochen worden sind.

  • Wurde eine Einstellungszusage unter Vorbehalt ausgesprochen, kann sie zurückgenommen werden.

  • Arbeitgeber können einen mündlich geschlossenen Arbeitsvertrag noch vor Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich kündigen oder widerrufen.

  • Wer wegen einer zurückgenommenen mündlichen Einstellungszusage einen finanziellen Schaden erleidet, kann rechtlich dagegen vorgehen.

Wie verbindlich ist eine mündliche Einstellungszusage?

Grundsätzlich ist eine Einstellungszusage auch dann rechtlich bindend, wenn sie mündlich erfolgt. Das ist mit der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit zu erklären, die die sogenannte Formfreiheit umfasst. Soll heißen: Es reicht aus, dass die notwendigen Vertragsbestandteile gem. § 611a BGB mündlich besprochen werden, um eine mündliche Einstellungszusage verbindlich werden zu lassen.

Die notwendigen Vertragsbestandteile umfassen neben der Definition der Vertragsparteien und den Beginn sowie den Zeitraum des Arbeitsverhältnisses die genaue Arbeitsleistung bzw. die Arbeitsdienste. Nicht notwendig hingegen sind Absprachen, die die Vergütung und die Arbeitszeiten betreffen.

Zu beachten ist, dass eine mündliche Einstellungszusage auch unter Vorbehalt ausgesprochen werden kann. In solchen Fällen ist sie nicht rechtlich bindend und kann von dem potenziellen Arbeitgeber ohne Folgen zurückgenommen werden, wenn die Bedingung, unter deren Vorbehalt die Zusage erteilt wird, nicht eintritt. Außerdem kann auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag widerrufen oder gekündigt werden, bevor das Arbeitsverhältnis beginnt. Damit die Kündigung wirksam ist, bedarf es allerdings der Schriftform.

Wie sollte ich mich bei einer mündlichen Einstellungszusage verhalten?

Wenn du als Arbeitnehmer bei einer mündlichen Einstellungszusage auf der sicheren Seite sein willst, ist es ratsam, dich zusätzlich abzusichern.

Dazu hast du verschiedene Möglichkeiten:

  • Bitte deinen potenziellen Arbeitgeber um eine schriftliche Bestätigung der mündlichen Einstellungszusage. So bist du im Zweifelsfall auf der sicheren Seite.

  • Mit dem Einverständnis der zukünftigen Arbeitgeber darfst du die mündliche Einstellungszusage aufzeichnen. Ohne Einverständnis hat eine solche Aufnahme keinen Wert und ist sogar strafbar.

  • Sorge dafür, dass jemand die mündliche Einstellungszusage bezeugen kann.

Wer trägt die Beweislast für die Verbindlichkeit einer Einstellungszusage?

Ziehen Arbeitgeber eine mündliche Einstellungszusage plötzlich zurück, können ArbeitnehmerInnen mit der Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht dagegen vorgehen. Beachte, dass du als Arbeitnehmer die Beweislast trägst und dementsprechend nachweisen musst, dass die mündliche Zusage auch tatsächlich erteilt worden ist.

Unter Umständen hast du Anspruch auf Schadensersatz, wenn die mündliche Einstellungszusage nicht eingehalten wird. Hast du beispielsweise andere Jobangebote wegen der bereits erfolgten Zusage abgelehnt oder trägst du durch die Nichterfüllung der Einstellungszusage anderweitig einen finanziellen Schaden davon, kannst du deinen potenziellen Arbeitgeber wegen einer sogenannten vorvertraglichen Pflichtverletzung verklagen.

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Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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