Voraussetzungen, Fristen und Tipps Elternzeit verlängern: So gehst du vor
Kaum ist dein Kind auf der Welt und schon ist die Elternzeit vergangen. Als Elternteil musst du dann eine Entscheidung fällen: Möchtest du die Elternzeit verlängern? Dabei ist eine Verlängerung nicht immer ohne Einverständnis deines Arbeitgebers möglich. Was die Voraussetzungen für deinen erfolgreichen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit sind, erfährst du hier.
Elternzeit verlängern Das Wichtigste in Kürze
Die maximale Länge der Elternzeit sind 36 Monate pro Elternteil in höchstens drei Zeitabschnitten vor dem 8. Geburtstag deines Kindes.
Die Frist für den Antrag auf Verlängerung deiner Elternzeit liegt bei 7 Wochen bis zum dritten Lebensjahr, danach bei 13 Wochen.
Dein Arbeitgeber kann bei Erfüllung der Voraussetzungen nur wegen dringenden betrieblichen Gründen deine Elternzeit verweigern.
Definition Was ist die Elternzeit?
Während der Elternzeit in den ersten Lebensjahren eures Kindes habt ihr als Eltern die Möglichkeit, euch eine berufliche Auszeit zu nehmen. In dieser Zeit ist ein Elternteil oder beide Elternteile von der Arbeit befreit. Dabei bleibt jedoch das jeweilige Arbeitsverhältnis ohne Lohnzahlung bestehen. Nach der Elternzeit kann die Arbeit wieder aufgenommen werden. Während der Elternzeit habt ihr auch einen stärkeren Kündigungsschutz.
Wie lange dauert die Elternzeit?
Du und der andere Elternteil habt maximal 3 Jahre (36 Monate) Anspruch auf Elternzeit. Ob die komplette Elternzeit genommen wird, obliegt eurer Entscheidung.
Wichtig zu wissen ist:
die Elternzeit muss bis zum 8. Geburtstag eures Kindes genommen werden.
ab dem dritten Geburtstag eures Kindes dürfen nur noch 24 Monate Elternzeit genommen werden, 12 Monate müssen also potenziell bis zum dritten Geburtstag genommen werden.
bei Müttern wird die Zeit des Mutterschutzes von der Elternzeit abgezogen.
Unter diesen Voraussetzungen kann die Elternzeit durchgängig für maximal drei Jahre genommen werden oder in bis zu drei Abschnitte unterteilt werden. Dies gilt jedoch nur für Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 geboren wurden. Zuvor war lediglich die Unterteilung in zwei Abschnitte möglich.
Fristen und Beispiel Welche Fristen gibt es bei der Elternzeit?
Die Elternzeit musst du bei deinem Arbeitgeber fristgemäß beantragen. Grundsätzlich gilt eine Antragsfrist von sieben Wochen, wenn du die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag deines Kindes beanspruchen willst. Soll die Elternzeit ab dem vierten Lebensjahr genommen werden, liegt die Frist bei 13 Wochen nach § 16 Abs. 2 BEEG.
Eine Ausnahme: Wurde dein Kind vor dem 01.07.2015 geboren, gilt auch nach dem vierten Geburtstag eine Frist von 7 Wochen.
Diese Fristen gelten nicht nur bei der erstmaligen Beantragung der Elternzeit, sondern auch beim Verlängern der Elternzeit.
Eine Besonderheit gibt es bei der erstmaligen Antragstellung: Stellst du innerhalb der ersten drei Lebensjahre deines Kindes einen Antrag auf Elternzeit, musst du verbindlich festlegen, wann und wie lange du in den kommenden zwei Jahren Elternzeit nehmen möchtest. In diesem Bindungszeitraum kann keine Verlängerung vorgenommen werden.
Beispiel: Ein Elternteil möchte innerhalb der ersten beiden Lebensjahre des Kindes 12 Monate Elternzeit nehmen. Damit hat er kein Anrecht, dieses Jahr innerhalb des Bindungszeitraums von zwei Jahren zu verlängern.
Voraussetzungen Was sind die Voraussetzungen, um die Elternzeit zu verlängern?
Wenn die Höchstdauer von 36 Monaten noch nicht erreicht wurde und nicht bereits drei Zeitabschnitte genehmigt wurden, kannst du die Elternzeit verlängern.
Ein neuer Zeitabschnitt der Elternzeit beginnt immer, wenn du zwischendurch gearbeitet hast. Wurden diese drei Abschnitte ausgereizt, hast du keinen Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit. Das gilt auch, wenn du die Höchstdauer von 36 Monaten noch nicht erreicht hast.
Voraussetzungen für das nachträgliche Verlängern von Elternzeit:
Maximaldauer von 36 Monaten noch nicht erreicht
Bisher wurden maximal zwei Abschnitte genutzt
Elternteil befindet sich nicht im Bindungszeitraum
Antrag auf Verlängerung der Elternzeit wurde fristgerecht gestellt
es sprechen keine dringenden betrieblichen Gründe gegen eine Verlängerung der Elternzeit
Ist dein Arbeitgeber wohlwollend, kann er die Elternzeit auch verlängern, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Es liegt in diesem Fall in seinem Ermessen.
Wann ist ein Verlängern der Elternzeit nicht möglich?
Aus den Voraussetzungen für das Verlängern der Elternzeit ergeben sich die Bedingungen, unter denen eine Verlängerung nicht ohne weiteres möglich sind:
Maximaldauer von 36 Monaten ist erreicht
Es wurden drei Abschnitte genehmigt
Elternteil befindet sich im Bindungszeitraum
Antrag auf Verlängerung der Elternzeit wurde nicht fristgerecht gestellt
Arbeitgeber kann betriebliche Gründe geltend machen
Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt es im Ermessen deines Arbeitgebers, ob er einer Verlängerung der Elternzeit dennoch zustimmt.
Vorgehen Wie kann ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber verlängern?
Dein Antrag auf Verlängerung der Elternzeit muss schriftlich erfolgen.
Das formlose Anschreiben sollte die folgenden Daten und Informationen enthalten:
Anschrift deines Arbeitgebers
Deine Anschrift und Personaldaten
Datum des Antrags
Beginn und die Dauer des Verlängerungszeitraums
Kann ich die Elternzeit auch ohne Zustimmung meines Arbeitgebers verlängern?
Fällt die Antragstellung nicht in den Bindungszeitraum, kann dein Arbeitgeber deinen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit zumeist nicht ablehnen. Dafür müssen jedoch alle weiter oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Ausnahme können dringliche betriebliche Gründe darstellen, die dein Arbeitgeber jedoch sehr dezidiert darlegen muss.
Auch innerhalb des Bindungszeitraums kann die Elternzeit unter bestimmten Umständen ohne Zustimmung verlängert werden.
Zu diesen besonderen Härtefällen gehören folgende:
Während der Elternzeit befindest du dich im Mutterschutz
Schwere Erkrankung oder Behinderung deines Kindes
erneute Schwangerschaft
Lehnt dein Arbeitgeber deinen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit ab, ist es empfehlenswert, dir Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen. In unserer Erstberatung kannst du von Rechtsexperten hilfreiche Tipps für deinen Fall einholen.
Habe ich nach der Elternzeit einen Anspruch auf meinen früheren Arbeitsplatz?
Es ist grundsätzlich angedacht, dass du nach der Beendigung der Elternzeit deinen früheren Arbeitsplatz zurückerhältst. Jedoch hast du nur ein Anrecht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, nicht den exakt gleichen. Gemäß des Direktions- bzw. Weisungsrecht deines Arbeitgebers (§ 106 GewO) kann dir dein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zuweisen, der deinem bisherigen Arbeitsumfeld ähnelte. Die genaueren Bedingungen ergeben sich aus den Bestimmungen deines Arbeitsvertrags.
Wurde dir eine Verlängerung der Elternzeit verweigert und möchtest du dagegen vorgehen? Ein KLUGO Partneranwalt für Arbeitsrecht informiert dich über dein Recht und deine möglichen Schritte.