Was kann ich bei Handwerkermängeln tun? Handwerker-Pfusch: So reklamierst du Mängel richtig

Bei dir tropft‘s durchs reparierte Dach? Wenn dich der Handwerker-Pfusch quält, ist dein gut gemeintes Vorhaben erst einmal schief gegangen. Damit der Schaden jedoch gering bleibt, solltest du wissen, wie du am besten dagegen vorgehst. Wir helfen dir dabei.

von G. Ruser
06.11.2024
6 Min Lesezeit

Handwerker-Pfusch Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn du einen Handwerker beauftragst, schließt du mit ihm einen Werkvertrag ab.

  • Kommt es zu einem Handwerker-Pfusch, weil seine Arbeit Mängel aufweist, hast du ein Recht auf Nachbesserung.

  • Weigert sich der Handwerker, die Mängel auf seine Kosten zu beseitigen, hast du mehrere Ansprüche, die du gegen ihn geltend machen kannst.

  • Du kannst je nach Fall entweder vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz verlangen, die Vergütung des Handwerkers mindern oder einen Dritten zur Behebung der Fehler beauftragen.

Worauf muss ich bei der Auswahl eines Handwerkers achten?

Der beste Weg, wie du einen Handwerker-Pfusch vermeidest, ist die akribische Suche nach einem seriösen Handwerker im Internet. Denn schon bei diesem ersten Schritt können dir Fehler unterlaufen, die du hinterher vielleicht bereust und dich am Ende unnötig viel Geld kosten. Die gute Nachricht vorweg: Ja, auch in deiner Region gibt es garantiert genügend Handwerker, die …ihr Handwerk verstehen. Aber, es soll nicht unerwähnt bleiben, dass du ebenso auf unseriöse Unternehmer treffen kannst. Wir klären dich auf.

Worauf genau ist zu achten?

Zum einen solltest du auf den Internetauftritt selbst schauen. Wer sich über eine „Anzeige“ nach oben verhelfen muss, verlässt sich nicht auf seine Qualitätsarbeit und die entsprechenden Inhalte und Rezensionen. Dann schau lieber weiter unten auf der ersten Google-Seite nach sonstigen Anbietern. Auch, wenn bei Bewertungen ebenso getrickst werden kann. Zum anderen bietet es sich für dich an, einen Blick auf die Telefonnummern zu werfen. Statt 0800-Nummern versprechen regionale Handwerker mit erkennbarer Vorwahl die passendere Variante zu sein.

Darüber hinaus hast du nicht nur preislich gesehen die größte Sicherheit, wenn du dir verschiedene Kostenvoranschläge einholst. So weißt du, wie teuer dein geplantes Projekt in Küche, Bad oder Wohnzimmer in etwa werden wird und du kannst unter den verschiedenen Angeboten bereits den seriösen Handwerker erkennen.

Zu guter Letzt hast du die Chance, mit dem Handwerker deiner Wahl im Vorfeld die einzelnen Schritte im Detail besprechen. Kläre ab, wie sich seine Preisgestaltung zusammensetzt und stell ihm bei aufkommenden Unklarheiten die entscheidenden Fragen – das ist für beide Seiten hilfreich und gewinnbringend.

Wann muss ich Mängel reklamieren?

Handwerkermängel musst du reklamieren, sobald du den Mangel erkennst. Das bedeutet nicht, dass dies bei der Abnahme bzw. in den ersten Tagen oder Wochen passieren muss. Denn es kann auch sein, dass dir sogenannte verdeckte Mängel gar nicht auffallen, da sie schlicht nicht zu erkennen sind. Wenn du also Mängel erst später nach der Abnahme entdeckst, kannst du eine solche Mängelanzeige beim Handwerker trotzdem noch tätigen. Dann musst du aber wie bei anfänglichen, schlechten Ergebnissen schnell handeln.

Wenn du einen Boden verlegen oder kaputte Heizungsrohre reparieren lässt, schließt du gemäß § 631 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) mit dem Handwerkerbetrieb einen Werkvertrag ab. Nimmst du das „Werk“ des Handwerkers i. S. d. § 640 BGB (Abnahme) ab, ohne einen Mangel zu erkennen und rügen zu müssen, hast du rechtlich gesehen damit seine Leistung angenommen bzw. akzeptiert.

Daher solltest du die fertige Arbeit sorgfältig überprüfen und vorhandene Mängeln sofort reklamieren. Dazu fertigst du am besten eine Liste an und setzt dem Handwerker eine Frist von 10-14 Tagen, um die Mängel zu beheben.

Wie lange kann ich Mängel reklamieren?

Oder anders ausgedrückt: Wie lange darfst du darauf vertrauen, dass die geleistete Arbeit Bestand hält und eben keine Fehler aufweist? Für die Verjährung bzgl. Handwerkermängel gelten bestimmte Gewährleistungsregeln nach § 634 Abs. 1 Nr. 1-3 BGB.

Bei einem Werkvertrag, der die Herstellung einer Sache oder Reparaturarbeiten zum Inhalt hat, gilt grundsätzlich eine Gewährleistung von zwei Jahren. Solltest du einem schwarzen Schaf der Handwerkerbranche ausgesetzt sein, der dir gegenüber ihm bekannte Mängel verschweigt, so verlängert sich die Gewährleistungspflicht auf insgesamt drei Jahre.

Solltest du dagegen Handwerker für Arbeiten am Bauwerk beauftragt haben, die an deinem Haus

  • Dachdeckerarbeiten

  • Einbau von Fenstern

  • Malerarbeiten inkl. Gerüstbau

  • Installation von Einbauküchen

erledigen, gilt sogar eine Frist von fünf Jahren, innerhalb der du eine Nachbesserung verlangen kannst. Wird dies nicht zu deiner Zufriedenheit erledigt, darfst du in aller Regel sogar um eine zweite Nachbesserung bitten.

Musterschreiben Aufforderung zur Nachbesserung

Adresse Auftraggeber

Adresse Handwerker

Ort, Datum

Auftragsnummer

 

Betrifft: Auftrag vom xxx (Datum)

Beschreibung des Auftrages (bzw. Werkvertrages)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf den oben genannten Werkvertrag teile ich Ihnen mit, dass an den von Ihnen am xxx (Datum) ausgeführten Arbeiten folgende Mängel festzustellen sind: xxx (exakte Beschreibung der vorhandenen Mängel).

Ich fordere Sie daher auf, die einzeln aufgeführten Mängel nach §§ 634 Nr. 1, 635 BGB bis zum xxx (Datum – ca. 10-14 Tage nach Lieferung/Leistung) zu beseitigen.

Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, sehe ich mich gezwungen, den Mangel selbst beseitigen zu lassen (Selbstvornahme) und Schadenersatzansprüche in Höhe der Kosten einer Ersatzvornahme geltend zu machen.

Alternativ behalte ich mir vor, die vereinbarte Vergütung zu mindern bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Was kann ich machen, wenn der Handwerker nicht auf meine Mängelanzeige reagiert?

Es ist für dich ärgerlich genug, dass wegen des Handwerker-Pfuschs dein Projekt nicht so gelaufen ist, wie gewünscht. Wenn der Handwerker nun nicht auf die Mängelrüge reagiert, musst du das natürlich nicht auf dir sitzen lassen. Denn du hast das Recht bzw. einen Anspruch darauf, dass er die Nachbesserung umsetzt oder doch zumindest versucht.

Zeigt der Handwerker auf deine Mängelanzeige keinerlei Reaktion, solltest du ihm in einem erneuten Schreiben eine angemessene Frist einräumen. Denn bleibt er auch bis nach Verstreichen der Frist tatenlos, stehen dir unterschiedliche Rechte zu, wie du dich möglichst schadlos aus der Affäre ziehen kannst. Schließlich möchtest du ja, dass dein Auftrag ein gutes Ende nimmt. Und vor allem willst du garantiert nicht auf dem Schaden bzw. unnötigen Kosten sitzenbleiben!

Daher darfst du bei ausbleibender Reaktion verschiedene Schritte unternehmen, damit der Handwerker-Pfusch einen erfolgreichen Abschluss findet. So hast du in diesem Fall das Recht, entweder vom Vertrag zurückzutreten, die Vergütung gemäß § 638 BGB zu kürzen (Minderung) oder Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Der könnte dir dann entstehen, wenn du eine Ersatzvornahme in Angriff nehmen musstest, um den Mangel final zu beheben. Wenn du handwerklich geschickt genug bist, kannst du natürlich auch selbst Hand anlegen und die dabei entstandenen Kosten auf den Handwerker übertragen.

Darf ich die Mängel auch von einem anderen Handwerker nachbessern lassen?

Ja, diese Möglichkeit besteht tatsächlich. Wenn sich der Handwerker endgültig verweigert, entweder weil er die Frist hat verstreichen lassen oder ausdrücklich mitgeteilt hat, nicht mehr tätig werden zu wollen, kannst du einen Ersatz-Handwerker beauftragen. Die Kosten trägt dann natürlich der Handwerker, der zuerst engagiert wurde. Gleiches gilt, wenn es dem ursprünglich beauftragten Handwerker bei seinen Nachbesserungsversuchen nicht gelingen sollte, den Mangel oder die Mängel zu beseitigen.

In jedem Fall solltest du die Fehlerbehebung durch einen Dritten in deinem Erinnerungsschreiben mit Fristsetzung ankündigen. So bist du stets auf der sicheren Seite. Wie der Handwerker seinen Mangel behebt, ist ihm selbst überlassen. Er kann sowohl den konkreten Fehler beheben als auch die gesamte Arbeit neu ausführen.

Du wiederum musst den ersten Handwerker nicht grundsätzlich wieder in oder an dein Haus lassen. Auch, wenn hier gesteigertes Konfliktpotential in der Luft liegen sollte: Wenn sich der Handwerker z. B. derart danebenbenommen hat, dass dir ein weiterer Kontakt nicht zuzumuten ist, kannst du die Nachbesserung von dir aus verweigern.

Was kann ich tun, wenn die Handwerkerrechnung zu hoch ist?

Du bist zwar mit dem Ergebnis der Handwerkerarbeiten zufrieden, aber weniger mit der Rechnung, die dir deutlich zu hoch erscheint? Auch in diesen Fällen kann ein sogenannter Handwerker-Pfusch vorliegen.

Um die Kosten im Rahmen zu halten, kannst du dir im Vorfeld über einen Kostenvoranschlag eine erste, relativ genaue Einschätzung des endgültigen Gesamtpreises einholen. Denn, da der Handwerker maximal 15 bis 20 % davon abweichen darf, bist du somit vor unangenehmen, preislichen Überraschungen gefeit.

Grundsätzlich solltest du bei Unklarheiten bei der Handwerker-Rechnung nachhaken. Der Handwerker muss die einzelnen Posten seiner Rechnung so erklären können, dass sie für dich als Auftraggeber bzw. Verbraucher nachvollziehbar sind. Im günstigsten Fall habt ihr beide die infrage kommenden Punkte bereits im Vorfeld geklärt.

Wenn nicht, wollen wir dir im Folgenden eine Hilfestellung geben, damit du nicht klein beigeben musst:

  1. Lohn- und Anfahrtskosten können vom Handwerker zwar angesetzt werden, die solltest du aber im Werkvertrag klar und verständlich mit der anderen Partei vereinbaren. So wie sich der Lohn an den branchenüblichen Preisen orientieren sollte, so müssen sowohl die Fahrtpauschale als auch die kilometergenaue Abrechnung korrekt gehandhabt werden.

  2. Mitarbeitende Auszubildende sind von dir ihrem Lehrjahr entsprechend, aber deutlich unter dem Handwerkerlohn zu vergüten.

  3. Achte auf die Einhaltung der angegebenen Arbeitszeit! Sie darf nicht aufgerundet und sollte am besten minutengenau vergütet werden.

  4. Der vom Handwerker angegebene Preis beinhaltet bereits die Mehrwertsteuer. Solltest du als Verbraucher überraschenderweise einen „Zuschlag“ auf der Rechnung erhalten, so zahlst du am besten nur den „ursprünglichen“ Betrag.

  5. Vorsicht vor der Unterschrift! Unterzeichne nicht/nie zu früh die Handwerker-Rechnung. Denn damit nimmst du das Werk als „genehmigt“ an und verzichtest nicht nur auf deine (Nachbesserungs-)Rechte, sondern auch auf deine berechtigten Einwände, sollte die Rechnung nicht korrekt erstellt worden sein.

Darf ich die Zahlung der Handwerker-Rechnung wegen Mängeln verweigern?

Jein. Da der Handwerker grundsätzlich die vertraglich geschuldete Leistung erbringt, kommt es darauf an, ob du die Rechnung wegen Handwerker-Pfusch zumindest kürzen kannst. Denn, zeigt sich eindeutig ein Mangel, kannst du genau dies tun, nämlich die Rechnungssumme um einen gewissen Teilbetrag kürzen, bis er behoben wird.

Die Höhe des einbehaltenen Betrages richtet sich nach den voraussichtlichen Kosten, die zur Beseitigung des Mangels aufgebracht werden müssten. In der Regel darfst du ungefähr das Doppelte davon, sozusagen als Sicherheit, verlangen.

Ähnlich verhält es sich, wenn die Rechnung nicht erbrachte Leistungen auflistet oder klar überhöht ist. In diesen Fällen darfst du die Posten in der Rechnung, die dir nicht plausibel erscheinen, unberücksichtigt lassen und nicht zahlen. Ein offenes Gespräch mit dem Handwerker sollte das Problem hinterher hoffentlich für beide Vertragsparteien gütlich lösen.

So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Du wolltest einen Laminatboden verlegen lassen, aber nun stehen überall in deiner Wohnung die Latten hoch? Wenn du so einen Handwerker-Pfusch erlebst, kommt es entscheidend auf deine nächsten Schritte an. Bei den Fragen, wann du reagieren musst und wie lange Zeit du hast, kann dir ein Fachanwalt für Vertragsrecht wertvolle Dienste erweisen. Er berät dich, wie du vorgehen musst und sagt dir, ob du überhaupt zahlen musst.

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