Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2 Halbjahr

Wenn dir die Kündigung vorliegt, müssen einige Formalitäten geklärt werden. Dazu gehört auch die Frage, was mit den verbleibenden Urlaubstagen passiert: Werden sie ausgezahlt oder nimmst du sie noch in Anspruch? Eine der wichtigsten Fragen dabei ist: Wann hast du Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub – oder sogar auf mehr? Wir helfen dir, das genau zu berechnen.

von C. Kürschner
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2 Halbjahr Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Kündigung in der ersten Jahreshälfte werden die Urlaubstage anteilig berechnet.

  • Erfolgt die Kündigung in der zweiten Jahreshälfte, hast du mit einer „pro rata temporis“-Klausel im Arbeitsvertrag Anspruch auf anteiligen Urlaub und den gesetzlichen Mindesturlaub.

  • Ohne „pro rata temporis“-Klausel Klausel steht dir der gesamte Jahresurlaub zu.

  • Lass deinen Arbeitsvertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, um die beste Lösung für dich zu finden.

Welchen Urlaubsanspruch haben Arbeitnehmer?

Als Arbeitnehmer hast du Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, der nach § 3 BUrlG bei 24 Werktagen im Jahr liegt. Da auch der Samstag als Werktag zählt, gilt das für eine 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaub 20 Tage im Jahr.

Pro Monat erwirbst du ein Zwölftel deines Jahresurlaubs. Dein Arbeitgeber kann dir mehr Urlaubstage gewähren, aber weniger als den gesetzlichen Mindesturlaub darf er dir nicht anbieten.

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) § 3 Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Urlaubsanspruch bei Kündigung im 1. Halbjahr

Liegt der Kündigungszeitraum in der ersten Jahreshälfte, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Das bedeutet, dass dir für jeden vollen Monat im Unternehmen ein Zwölftel des Jahresurlaubs zusteht.

Beispiel:
Simone kündigt zum 30. Juni mit einem Jahresurlaubsanspruch von 28 Tagen. Sie erhält 14 Urlaubstage.

6 Monate / 12 Monate * 28 Urlaubstage = 14 Urlaubstage

Wenn die Berechnung Nachkommastellen mit mindestens 0,5 ergibt, wird aufgerundet.

Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2. Halbjahr

Erfolgt die Kündigung nach dem 30. Juni, hast du Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub (meist 20 Tage). Wenn im Arbeitsvertrag die „pro rata temporis“-Regelung steht, wird der restliche Urlaub anteilig berechnet.

Beispiel:
Walter kündigt am 30. August, mit 30 Urlaubstagen im Jahr. Für die acht gearbeiteten Monate erhält er 20 Urlaubstage.

8 Monate / 12 Monate * 30 Urlaubstage = 20 Urlaubstage

Wichtig!

Ergibt die Berechnung weniger als 20 Tage, bleibt dir dennoch der Mindesturlaub von 20 Tagen.

Fehlt die „pro rata temporis“-Klausel, steht dir der volle vertragliche Jahresurlaub zu.

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei einer Freistellung?

Der Arbeitgeber sollte dir die Möglichkeit geben, deinen restlichen Urlaub bis zum Kündigungszeitpunkt zu nehmen. Wenn das nicht möglich ist, muss der Urlaub finanziell abgegolten werden. Das gilt auch dann, wenn du nach der Kündigung für den Rest deiner Vertragslaufzeit freigestellt wirst.

Die finanzielle Abgeltung von verbleibenden Urlaubstagen wird normalerweise mit der letzten Gehaltsabrechnung verrechnet. Wenn du Fragen zur Abrechnung oder zum Ablauf des Kündigungsprozesses hast, kannst du ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Rechtsexperten für Arbeitsrecht vereinbaren.

Über unsere AutorenChristiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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