Minusstunden bei Kündigung: So gehst du vor
Wenn du weniger arbeitest als vertraglich vereinbart, kannst du Minusstunden ansammeln – vorausgesetzt, drei bestimmte Bedingungen sind erfüllt. Was genau sind diese Bedingungen? Und wie wird mit Minusstunden bei einer Kündigung umgegangen? Dürfen sie vom Lohn abgezogen oder mit Resturlaub verrechnet werden? Antworten auf diese und weitere Fragen erhältst du in diesem Beitrag.
Minusstunden bei Kündigung Das Wichtigste in Kürze
Arbeitnehmer können Minusstunden nur ansammeln, wenn sie einem Arbeitszeitkonto vertraglich zugestimmt haben und selbst für die Minusstunden verantwortlich sind.
Bei Kündigung dürfen Minusstunden mit dem Gehalt verrechnet werden, sofern alle Voraussetzungen für Minusstunden erfüllt sind.
Eine Verrechnung der Minusstunden mit dem Resturlaub ist arbeitsrechtlich nicht zulässig.
Was sind Voraussetzungen um Minusstunden zu sammeln?
Minusstunden sind Stunden, die ein Arbeitnehmer im Vergleich zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit weniger arbeitet. Damit Minusstunden angesammelt werden können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen um Minusstunden zu sammeln
Arbeitszeitkonto: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ein Arbeitszeitkonto vereinbart haben. Wenn du weniger arbeitest, aber dein volles Gehalt erhältst, handelt es sich um eine Vorwegleistung. Ohne ein solches Konto können keine Minusstunden aufgebaut werden.
Zustimmung des Arbeitnehmers: Du musst ausdrücklich mit der Einrichtung des Arbeitszeitkontos einverstanden sein. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied dazu in einem Urteil (Az.: 3 Sa 493/11 vom 15.11.2011). Auch vertragliche Regelungen für den Abbau von Minusstunden sind wichtig.
Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers: Du bist selbst dafür verantwortlich, dass Minusstunden entstehen. Wenn du an einem Tag früher gehst und die Stunden nicht nacharbeitest, entstehen Minusstunden. Gibt es jedoch nicht genug Arbeit, hat der Arbeitgeber gemäß § 615 BGB keinen Anspruch auf Minusstunden.
Können Minusstunden vom Gehalt abgezogen oder mit Resturlaub verrechnet werden?
Wenn alle Voraussetzungen für das Entstehen von Minusstunden erfüllt sind, können diese bei einer Kündigung vom Gehalt abgezogen werden. Dabei muss jedoch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Das bedeutet, dass die Abzüge nicht so hoch sein dürfen, dass sie dich unangemessen benachteiligen oder in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eine Gewerkschaft zu wenden, um deine Rechte und Pflichten in Bezug auf Minusstunden zu klären.
Es ist jedoch arbeitsrechtlich verboten, Minusstunden bei einer Kündigung mit dem Resturlaub zu verrechnen. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil (Az.: 9 AZR 43/97) entschieden, dass Urlaub nur für zukünftige Zeiten gewährt werden kann und nicht rückwirkend für angesammelte Minusstunden verwendet werden darf.
Wie gehe ich vor, wenn ich Minusstunden bei Kündigung habe?
Wenn du deinen Arbeitsvertrag kündigst und Minusstunden angesammelt hast, solltest du folgende Schritte unternehmen:
Überprüfe deinen Arbeitsvertrag: Stelle sicher, dass du einem Arbeitszeitkonto zugestimmt hast.
Regelungen zum Aufarbeiten: Schau nach, ob es in deinem Arbeitsvertrag Regelungen gibt, die das Aufarbeiten von Minusstunden betreffen.
Kontrolle der Minusstunden: Überprüfe die Anzahl deiner Minusstunden und kläre, ob die Verantwortlichkeit für diese Stunden bei dir liegt.
Gespräch mit dem Arbeitgeber: Kläre mit deinem Arbeitgeber, wie mit den Minusstunden verfahren werden soll.
Reaktion auf eigenmächtige Abzüge: Wenn dein Arbeitgeber eigenmächtig Minusstunden von deinem Lohn abzieht, ohne dies mit dir abzusprechen, kannst du mit einem Anwalt für Arbeitsrecht dagegen vorgehen.
Klage bei ungerechtfertigten Abzügen: Solltest du feststellen, dass dein Arbeitgeber Minusstunden mit deinem Gehalt verrechnet, obwohl nicht alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, kannst du deine Ansprüche vor dem Arbeitsgericht einklagen.
Wenn du unsicher bist, wie du vorgehen sollst oder Unterstützung benötigst, empfehlen wir dir, eine Erstberatung bei einem Rechtsexperten für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Dort erhältst du eine individuelle Einschätzung deiner Situation.
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