Wann sind Verträge unwirksam? So wehrst du dich gegen telefonisch untergeschobene Verträge
Es ist fast jedem schon einmal passiert: Man fragt bei seinem Anbieter am Telefon etwas nach oder versucht, ein technisches Problem zu lösen und einige Tage später findet man eine Auftragsbestätigung für einen neuen Vertrag im Briefkasten. Solche Vorkommnisse sind äußerst ärgerlich, lassen sich aber wirksam verhindern, wenn man einige Tipps beachtet. Wir informieren dich, was du tun kannst, wenn du Opfer einer Abofalle am Telefon geworden bist.
Telefonisch untergeschobene Verträge Das Wichtigste in Kürze
Telefonwerbung ohne Einwilligung ist in Deutschland verboten.
Am Telefon geschlossene Verträge sind auch ohne Unterschrift gültig.
Wer einer Abofalle am Telefon erliegt, kann den geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Schütze dich, indem du deine Daten nicht weitergibst und unerwünschte Anrufer bei der Bundesnetzagentur meldest.
Wie du dich vor Telefonmarketing schützen kannst Worauf sollte man bei telefonischen Vertragsangeboten achten?
Es passiert schnell, dass man am Telefon überrumpelt wird und mit einem „Ja“ auf eine scheinbar harmlose Frage antwortet. Kurz darauf erhält man eine Warensendung mit Rechnung oder eine kostenlose Warenprobe, mit der ein Abo verbunden ist.
Grundsätzlich kannst du dich als Verbraucher gegen solche unerlaubte Telefonwerbung und Abofallen schützen, indem du keine Daten weitergibst und auf Fragen entweder gar nicht oder nur sehr sparsam antwortest und stattdessen selbst Fragen stellst. Außerdem empfehlenswert ist es, den unerwünschten Anrufer der Bundesnetzagentur zu melden. In Deutschland ist Telefonmarketing ohne die ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers nämlich gar nicht erlaubt, § 7 Abs. 2 UWG.
Widerrufsrecht Abofalle am Telefon widerrufen – wie geht das?
Trotz aller Vorsicht ist es möglich, einer Abofalle am Telefon zu erliegen und versehentlich einen Vertrag abzuschließen. Solche am Telefon geschlossenen Verträge sind auch ohne Unterschrift gültig, wenn es sich nicht um Verträge mit Lotterien oder die Teilnahme an Gewinnspielen handelt. Doch was kann man bei einer Abofalle am Telefon tun und wie kommt man aus dem Vertrag wieder heraus?
Im Grunde ist es ganz einfach, sich gegen untergeschobene Verträge zu wehren. Du hast das Recht, innerhalb von 14 Tagen von deinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Wurdest du fehlerhaft belehrt, gilt ein 12-monatiges Kündigungsrecht, § 356 Abs. 2 BGB. Sofern du einen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abgeschlossen hast, erlischt das Widerrufsrecht, wenn du die vertraglich vereinbarte Leistung bereits erhalten hast.
Einen passenden Musterbrief für deinen Widerruf findest du hier.
Tipps Abo ohne Wissen abschließen – So schützt du dich
Wenn du dich vor Abofallen und unerlaubter Telefonwerbung schützen willst, gibt es dazu gute Möglichkeiten. Die wichtigsten Tipps findest du hier auf einen Blick:
Deine Telefonnummer solltest du nur dann herausgeben, wenn es für eine Vertragsabwicklung unerlässlich ist.
Widersprich der Speicherung und Nutzung deiner Daten zu Werbezwecken.
Jegliche Werbeanrufe, die ohne dein Einverständnis erfolgen, solltest du der Bundesnetzagentur melden, die den Fall prüft und ggf. ein Bußgeld verhängt.
So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Wer auf Werbeanrufe hereingefallen ist und versehentlich einen Vertrag abgeschlossen hat, muss schnell handeln, um unbeschadet aus der Sache herauszukommen. Solltest du in einem solchen Fall Hilfe benötigen, ist dir ein KLUGO Partner-Anwalt für Vertragsrecht gern behilflich. Nimm einfach unverbindlich Kontakt auf und schildere dein Problem in einem vertrauensvollen Erstgespräch, in dem das weitere Vorgehen besprochen wird und du viele Tipps und Anregungen im Vertragsrecht erhältst.
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Manchmal gerät man ganz unverhofft in Schwierigkeiten oder hat Fragen, die nur ein Experte beantworten kann. Benötigst du juristischen Rat, so kannst du ganz einfach unsere Rechtsexperten und Partner-Anwälte fragen.
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