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Strafbare Inhalte bei WhatsApp
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Strafbare Inhalte bei WhatsApp – das müssen Sie wissen

WhatsApp ist der bekannteste Instant-Messaging-Dienst weltweit mit über zwei Milliarden aktiven Nutzern. Täglich werden unzählige Textmessages, Bilder, Videos, Tondateien und Dokumente über den Nachrichtendienst ausgetauscht. Doch nicht alle geteilten Inhalte sind legal. Allerdings wissen nur die wenigsten Nutzer über strafbare Inhalte bei WhatsApp Bescheid. Wir erklären, worauf Sie achten müssen und welche Strafen bei Zuwiderhandlung drohen.

Die Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte über WhatsApp

Immer häufiger müssen die Polizei und Strafverfolgungsbehörden aktiv werden, weil verbotene Inhalte über WhatsApp verbreitet werden. Die Täter sind nicht selten Kinder und Jugendliche, die volksverhetzende Texte und Bilder teilen und sogar kinderpornografisches Material verbreiten.

Dass sie damit eine Straftat begehen, ist den meisten nicht bewusst – so erging es beispielsweise den vierzehnjährigen Schülern der Erzbischöflichen Liebfrauenschule in Köln, die Ende 2019 über WhatsApp in einem Gruppenchat Inhalte geteilt haben, die den Holocaust lächerlich machen.

Was zählt zu den verbotenen Inhalten bei WhatsApp?

Auf den Punkt gebracht: Zu den strafbaren Inhalten bei WhatsApp zählt alles, was nicht mit dem Strafgesetzbuch konform ist. Dementsprechend ist die Liste der verbotenen WhatsApp-Inhalte lang.

Unter anderem können Sie sich strafbar machen, wenn Sie:

  • zu Straftaten aufrufen
  • kinderpornografisches Material versenden
  • den Holocaust leugnen
  • sich an Volksverhetzung beteiligen
  • verfassungsfeindliche Symbole verwenden, sofern diese nach § 86a Strafgesetzbuch (StGB) vom Bundesverfassungsgericht verboten worden sind (beispielsweise Grußformen, Parolen, Uniformstücke, Fahnen und Abzeichen)
  • Symbole des Nationalsozialismus wie das Zeichen der NSDAP, das Hakenkreuz, der SS oder SA und den Hitlergruß beziehungsweise nationalsozialistische Parolen benutzen

Wie verhalte ich mich, wenn ich verbotene Inhalte bekomme?

Dass Sie selbst niemals strafbare WhatsApp-Inhalte versenden sollten, versteht sich von selbst. Doch wie sollten Sie reagieren, wenn Sie selbst verbotene Inhalte über den Messenger-Dienst erhalten? Grundsätzlich gibt es hier nur eine richtige Reaktion: Löschen Sie die erhaltenen Inhalte sofort und leiten Sie sie keinesfalls weiter. Je nachdem, um welche Art von verbotenem Inhalt es sich handelt, sollten Sie sogar eine Strafanzeige in Erwägung ziehen.

Besondere Vorsicht ist beim Erhalt kinderpornografischer Materialien geboten, denn nach den §§ 184b und 184c StGB macht sich jeder strafbar, der kinderpornografische oder jugendpornografische Inhalte besitzt. Allerdings muss für eine Strafbarkeit ein vorsätzlicher Besitz der verbotenen WhatsApp-Inhalte nachgewiesen werden. Ein fahrlässiger Besitz ist nicht strafbar, sofern Sie die Inhalte nach Kenntnisnahme unverzüglich löschen.

Ist das Verbreiten und Teilen verbotener Inhalte immer strafbar?

Hier muss differenziert werden. Wer strafbare WhatsApp-Inhalte in einem Privatchat an nur eine oder sehr wenige ihm bekannte Personen sendet, bleibt meist straffrei, wenn das Material nicht mit der Absicht der Weiterverbreitung versendet wurde.

Das zielgerichtete Verbreiten verbotener Inhalte in großen Gruppenchats zieht hingegen schnell eine Strafbarkeit nach sich. Unter Verbreiten versteht man allgemein das Zugänglichmachen eines Inhalts an einen großen Personenkreis.

Welche Strafen drohen bei Zuwiderhandlung?

Kinder unter 14 Jahren sind nach § 19 StGB grundsätzlich schuldunfähig und können für ihre Taten juristisch nicht belangt werden. Eine Ausnahme für die Haftung von Minderjährigen bildet das Zivilrecht.

Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren werden nach dem Jugendgerichtsgesetz individuell und nach persönlichem Reifegrad für begangene Straftaten zur Verantwortung gezogen, wobei klar die erzieherische Wirkung und nicht die Bestrafung im Vordergrund stehen soll.

Für junge Erwachsene von 18 bis 20 Jahren können zentrale Normen aber nicht alle Normen des Jugendstrafrechts gemäß §§ 105 ff. JGG ausschlaggebend sein, je nachdem wie die persönliche Reife beurteilt wird. Für Erwachsene gilt das allgemeine Strafrecht.

Eltern haften weder bei Kindern noch bei Jugendlichen für die Taten ihrer Sprösslinge. Unter Umständen kann es aber sein, dass das Jugendamt informiert wird und es zu einer Familienhilfe kommt.

KLUGO hilft Ihnen im Bedarfsfall weiter

Das Thema der strafbaren Inhalte bei WhatsApp betrifft in unserem digitalen Zeitalter früher oder später jeden einmal. Oft herrscht dann Unsicherheit, wie man sich verhalten soll oder ob man überhaupt etwas Unrechtes getan hat.

Wenn bei Ihnen die Frage aufkommt, wie Sie im Einzelfall mit verbotenen WhatsApp-Inhalten umgehen sollen und ob eine Strafbarkeit vorliegt, helfen wir Ihnen im Rahmen einer Erstberatung gern weiter. Die erfahrenen Partner-Anwälte von KLUGO gehen stets schnell und kompetent auf Ihren individuellen Fall ein. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.