Welche Inhalte sind strafbar? Strafbare Inhalte bei WhatsApp – Das musst du wissen
WhatsApp ist der bekannteste Instant-Messaging-Dienst weltweit mit über zwei Milliarden aktiven Nutzern. Täglich werden unzählige Textmessages, Bilder, Videos, Tondateien und Dokumente über den Nachrichtendienst ausgetauscht. Doch nicht alle geteilten Inhalte sind legal. Allerdings wissen nur die wenigsten Nutzer über strafbare Inhalte bei WhatsApp Bescheid. Wir erklären, worauf du achten musst und welche Strafen bei Zuwiderhandlung drohen.
Strafbare Inhalte in Messengerdiensten Das Wichtigste in Kürze
Zu den strafbaren Inhalten zählt alles, was dem Strafgesetzbuch widerspricht.
Als Beispiele sind das Versenden von Kinderpornographie oder die Verleugnung des Holocausts zu nennen.
Erhältst du strafbares Material, solltest du je nach Art des verbotenen Inhalts eine Strafanzeige stellen.
Bist du unsicher, wie du vorgehen sollst, kann dir ein Fachanwalt für Strafrecht weiterhelfen.
Die Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte über WhatsApp
Immer häufiger müssen die Polizei und Strafverfolgungsbehörden aktiv werden, weil verbotene Inhalte über WhatsApp verbreitet werden. Die Täter sind nicht selten Kinder und Jugendliche, die volksverhetzende Texte und Bilder teilen und sogar kinderpornografisches Material verbreiten.
Dass sie damit eine Straftat begehen, ist den meisten nicht bewusst – so erging es beispielsweise den vierzehnjährigen Schülern der Erzbischöflichen Liebfrauenschule in Köln, die Ende 2019 über WhatsApp in einem Gruppenchat Inhalte geteilt haben, die den Holocaust lächerlich machen.
Was zählt zu den verbotenen Inhalten bei WhatsApp?
Auf den Punkt gebracht: Zu den strafbaren Inhalten bei WhatsApp zählt alles, was nicht mit dem Strafgesetzbuch konform ist. Dementsprechend ist die Liste der verbotenen WhatsApp-Inhalte lang.
Unter anderem kannst du dich strafbar machen, wenn du:
zu Straftaten aufrufst
kinderpornografisches Material versendest
den Holocaust leugnest
dich an Volksverhetzung beteiligst
verfassungsfeindliche Symbole verwendest, sofern diese nach § 86a Strafgesetzbuch (StGB) vom Bundesverfassungsgericht verboten worden sind (beispielsweise Grußformen, Parolen, Uniformstücke, Fahnen und Abzeichen)
Symbole des Nationalsozialismus wie das Zeichen der NSDAP, das Hakenkreuz, der SS oder SA und den Hitlergruß beziehungsweise nationalsozialistische Parolen benutzt
Wie soll ich mich verhalten, wenn ich verbotene Inhalte bekomme?
Dass du selbst niemals strafbare WhatsApp-Inhalte versenden solltest, versteht sich von selbst. Doch wie solltest du reagieren, wenn du selbst verbotene Inhalte über den Messenger-Dienst erhältst? Grundsätzlich gibt es hier nur eine richtige Reaktion: Lösche die erhaltenen Inhalte sofort und leite sie keinesfalls weiter. Je nachdem, um welche Art von verbotenem Inhalt es sich handelt, solltest du sogar eine Strafanzeige in Erwägung ziehen.
Besondere Vorsicht ist beim Erhalt kinderpornografischer Materialien geboten, denn nach den §§ 184b und 184c StGB macht sich jeder strafbar, der kinderpornografische oder jugendpornografische Inhalte besitzt. Allerdings muss für eine Strafbarkeit ein vorsätzlicher Besitz der verbotenen WhatsApp-Inhalte nachgewiesen werden. Ein fahrlässiger Besitz ist nicht strafbar, sofern du die Inhalte nach Kenntnisnahme unverzüglich löschst.
Ist das Verbreiten und Teilen verbotener Inhalte immer strafbar?
Hier muss differenziert werden. Wer strafbare WhatsApp-Inhalte in einem Privatchat an nur eine oder sehr wenige ihm bekannte Personen sendet, bleibt meist straffrei, wenn das Material nicht mit der Absicht der Weiterverbreitung versendet wurde.
Das zielgerichtete Verbreiten verbotener Inhalte in großen Gruppenchats zieht hingegen schnell eine Strafbarkeit nach sich. Unter Verbreiten versteht man allgemein das Zugänglichmachen eines Inhalts an einen großen Personenkreis.
Welche Strafen drohen bei Zuwiderhandlung?
Kinder unter 14 Jahren sind nach § 19 StGB grundsätzlich schuldunfähig und können für ihre Taten juristisch nicht belangt werden. Eine Ausnahme für die Haftung von Minderjährigen bildet das Zivilrecht.
Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren werden nach dem Jugendgerichtsgesetz individuell und nach persönlichem Reifegrad für begangene Straftaten zur Verantwortung gezogen, wobei klar die erzieherische Wirkung und nicht die Bestrafung im Vordergrund stehen soll.
Für junge Erwachsene von 18 bis 20 Jahren können zentrale Normen aber nicht alle Normen des Jugendstrafrechts gemäß §§ 105 ff. JGG ausschlaggebend sein, je nachdem wie die persönliche Reife beurteilt wird. Für Erwachsene gilt das allgemeine Strafrecht.
Eltern haften weder bei Kindern noch bei Jugendlichen für die Taten ihrer Sprösslinge. Unter Umständen kann es aber sein, dass das Jugendamt informiert wird und es zu einer Familienhilfe kommt.
Strafbare Inhalte bei WhatsApp So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Das Thema der strafbaren Inhalte bei WhatsApp betrifft in unserem digitalen Zeitalter früher oder später jeden einmal. Oft herrscht dann Unsicherheit, wie man sich verhalten soll oder ob man überhaupt etwas Unrechtes getan hat.
Wenn bei dir die Frage aufkommt, wie du im Einzelfall mit verbotenen WhatsApp-Inhalten umgehen solltest und ob eine Strafbarkeit vorliegt, helfen wir dir im Rahmen einer Erstberatung gern weiter. Die erfahrenen Partner-Anwälte von KLUGO gehen stets schnell und kompetent auf deinen individuellen Fall ein. Nimm einfach Kontakt zu uns auf.