Urlaub im Wohnmobil – Wo darf ich parken und schlafen?

Das Wohnmobil ist so beliebt wie nie zuvor. Der Markt boomt und jeder möchte mit einem eigenen kleinen Zuhause auf vier Rädern die Welt entdecken und ein Stück Freiheit genießen. Ein Problem, das viele dabei kennen: Wo kann ich meinen Wohnwagen parken und schlafen, ohne dass mir Strafen oder Bußgelder drohen? Wir haben für dich zusammengefasst, worauf du achten musst.

von KLUGO
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Urlaub im Wohnmobil Das Wichtigste in Kürze

  • Wo es nicht ausdrücklich verboten ist, darf man ein Wohnmobil parken und schlafen.

  • Das Wohnmobil muss innerhalb der Markierungen der Parkbuchten stehen.

  • Ein auf dem Gehweg geparktes Wohnmobil darf nicht mehr als 2,8 Tonnen wiegen.

  • Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Parken und Campen, wobei man für Letzteres eine Sondergenehmigung braucht.

Wo darf ich im Wohnmobil übernachten?

Zuerst einmal die gute Nachricht für alle Freunde des Reisens im Wohnmobil: Das Übernachten und somit auch das Parken im Wohnmobil ist grundsätzlich überall erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Kannst du also nirgends ein Verbotsschild oder sonstige Hinweise entdecken, darfst du deinen Wohnwagen parken und schlafen, wo du möchtest. Das gilt insbesondere auch über Nacht, wenn du deine Fahrtüchtigkeit wiederherstellen musst. Hier darfst du zum Schlafen mit deinem Wohnmobil auch auf öffentlichen Park- oder Wanderplätzen für bis zu zehn Stunden Halt machen.

Allerdings musst du bei der Stellplatzsuche für dein Wohnmobil einiges beachten. Passt dein Wohnmobil beispielsweise nicht in die Markierung der Parkbuchten, musst du dir leider einen anderen Platz suchen. Und wenn das Parken auf dem Gehweg auch ohne Markierungen erlaubt ist, darf dein Wohnmobil nicht mehr als 2,8 Tonnen wiegen.

Parken, Campen, Wildcampen – das sind die Unterschiede

Doch Vorsicht: Nur weil es an vielen Stellen erlaubt ist, in seinem Wohnmobil zu übernachten, ist Campen noch lange nicht erlaubt. Zwischen Campen und Parken sieht der Gesetzgeber einige Unterschiede. Als Parken gilt es, wenn ein Fahrzeug mit allen Rädern auf der Straße steht und keine Stabilisator-Füße sichtbar sind. Demzufolge nimmt ein Fahrzeug beim Parken genauso viel Platz ein wie beim Fahren.

Von Camping ist dann die Rede, wenn beispielsweise gegrillt oder Wäsche getrocknet wird oder Sonnenschutz und Tische und Stühle herausgestellt werden. Zum Wildcampen in der freien Natur gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen, die Freunde des Wildcampens genau studieren sollten, bevor sie sich auf den Weg machen – sonst drohen insbesondere in Naturschutzgebieten unter Umständen hohe Bußgelder.

Welche Vorschriften muss ich beachten?

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Regeln, was das Übernachten im Wohnmobil ohne festen Stellplatz angeht. Für zehn Stunden zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit darfst du überall dort parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Eine Sondergenehmigung brauchst du dann, wenn du den öffentlichen Parkraum in irgendeiner anderen Form nutzt, beispielsweise durch das Aufstellen von Campingmöbeln. Verstößt du gegen diese Vorschriften, können je nach Bundesland Bußgelder zwischen 10 und 2500 Euro anfallen.

Denk auch daran, dein Fahrzeug nachts ausreichend zu beleuchten, wenn es ganz oder teilweise auf der Fahrbahn parkt und nicht ausreichend von Straßenlampen ausgeleuchtet wird. Außerorts musst du die Standleuchte einschalten, innerorts die Parkleuchte auf der Fahrbahnseite. Alternativ kannst du Parktafeln am Fahrzeug anbringen, die das Licht reflektieren.

Fragen zum Übernachten im Wohnmobil So hilft dir ein KLUGO Experte weiter

Hast du Fragen zum Übernachten im Wohnmobil, zum Verkehrsrecht oder bist du mit dem Gesetz in Konflikt geraten? Dann ist ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte der richtige Ansprechpartner für dich. Nimm einfach unverbindlich Kontakt auf und schilder dein Problem in einem vertrauensvollen Erstgespräch, in dem das weitere Vorgehen besprochen wird und du viele Tipps und Anregungen erhältst.

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