Darf ich in den Urlaub fahren, wenn ich krankgeschrieben bin? Urlaub trotz Krankschreibung: Das musst du wissen
Arbeitnehmer, die erkranken und aufgrund dessen nicht arbeiten können, müssen nicht zwangsläufig zu Hause bleiben. Wenn es der Genesung nicht im Wege steht, darfst du sogar in den Urlaub fahren. Trotzdem gibt es einiges zu beachten, wenn du einen Urlaub trotz Krankschreibung planst. Lies hier nach, was du beachten musst, welche Rechte und Pflichten du hast und ob Krankengeld einer Urlaubsreise im Wege steht.
Urlaub trotz Krankschreibung Das Wichtigste in Kürze
Du darfst krankgeschrieben in den Urlaub fahren, wenn der Urlaub den Genesungsprozess nicht gefährdet.
Fährst du in den Urlaub, obwohl die Reise die Heilung beeinträchtigt, riskierst du eine Kündigung.
Urlaub trotz Krankengeld ist im EU-Ausland und mit vorherigem Antrag bei der Krankenkasse möglich.
Erkrankst du während des Urlaubs, musst du deinen Arbeitgeber unverzüglich informieren und ein Attest sowie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Eine Beratung bei einem unserer KLUGO Partner-Anwälte steht dir bei Fragen rund um arbeitsrechtliche Themen jederzeit offen.
Welche Rechte und Pflichten bei einer Krankschreibung gelten für mich?
Was ist bei einer Krankschreibung erlaubt? Diese Frage stellen sich wohl alle Arbeitnehmer im Laufe der Zeit. Grundsätzlich hast du als Arbeitnehmer deinem Arbeitgeber gegenüber die Pflicht, dich im Falle einer Krankheit so zu verhalten, dass du möglichst schnell gesund wirst und deine Arbeitskraft wieder zur Verfügung steht. Demzufolge ist es erlaubt, in den Urlaub zu fahren, wenn du krankgeschrieben bist. Die Voraussetzung ist, dass die Reise deinen Genesungsprozess nicht beeinträchtigt bzw. hinauszögert. Im Zweifelsfall solltest du also ärztlichen Rat einholen.
Urlaub trotz Krankschreibung – worauf muss ich achten?
Fährst du in den Urlaub, obwohl die Reise deine Heilung beeinträchtigt, kann dies im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen. So urteilte das BAG am 02.03.2006 mit dem Az.: 2 AZR 53/05 im Fall eines Arztes, der an einer Hirnhautentzündung erkrankt in den Urlaub fuhr und sich dort das Bein brach, woraufhin er einige Monate ausfiel.
Solange ein Urlaub der Genesung aber nicht entgegensteht, spricht nichts dagegen. Das gilt auch, wenn du bereits länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist und trotz Krankengeld Urlaub machen möchtest. Das BSG entschied hier im Urteil vom 04.06.2019 mit dem Az.: B 3 KR 23/18 R zugunsten eines Arbeitnehmers, der wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben war, seine Reise ins EU-Ausland nach Dänemark aber trotzdem antreten wollte.
Obwohl die behandelnde Ärztin die Reise befürwortete und der Kläger den Urlaub bei seiner Krankenkasse wie vorgeschrieben beantragt hatte, wollte diese die Zahlung des Krankengeldes einstellen. Das BSG entschied aber, dass die Krankenkasse nicht berechtigt ist, die Auszahlung des Krankengelds zu stoppen bzw. eine Reise ins EU-Ausland zu verweigern, nur weil sie Bedenken hat, die Reise könne den Gesundheitszustand verschlimmern.
Wie weit darf ich wegfahren, wenn ich krankgeschrieben bin?
Zu beachten ist, dass Urlaub trotz Krankengeld nur im EU-Ausland möglich ist. Wenn du weiter wegfahren möchtest, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen, weil die europäischen Regelungen zum Geldleistungsexport außerhalb der EU nicht greifen.
Ebenso ist es wichtig, dass du eine geplante Reise bei der Krankenkasse beantragst und Aufforderungen zu ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen nachkommst. Bei Unsicherheiten oder Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen kann dir eine Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.
Wie muss ich mich verhalten, wenn ich während des Urlaubs krank werde?
Erkrankst du während deines Urlaubs, kannst du die Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Voraussetzung hierfür ist, dass du deinen Arbeitgeber sofort über die Erkrankung informierst und ein ärztliches Attest sowie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beibringst. Ob diese aus dem Inland oder Ausland stammen, ist laut BAG-Urteil vom 01.10.1997 mit dem Az.: 5 AZR 499/96 unerheblich.
Urlaub trotz Krankschreibung So hilft dir ein KLUGO-Partneranwalt weiter
Arbeitsrechtliche Themen können äußerst komplex sein und Laien vor eine große Herausforderung stellen. Wenn du konkrete Probleme hast oder einen Rat wünschst, kannst du jederzeit die telefonische Erstberatung bei einem Partner-Anwalt und Rechtsexperten von KLUGO nutzen, dein Anliegen in aller Ruhe schildern und Soforthilfe erhalten.