Was tun nach einer Kündigung? 8 Schritte, die du befolgen solltest

Eine plötzliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist immer ein Schock. Schließlich brechen mit dem Jobverlust nicht nur alltägliche Routinen und soziale Kontakte weg, sondern auch die finanzielle Situation verschlechtert sich von heute auf morgen erheblich. Trotzdem solltest du dich durch die plötzlichen Sorgen nicht verunsichern lassen. Erfahre hier, wie du dich nach einer Kündigung verhalten solltest und deine Interessen durchsetzt.

von KLUGO
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Was tun nach einer Kündigung? Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kündigung durch den Arbeitgeber stellt jeden Menschen vor eine große Herausforderung.

  • Nicht immer sind Kündigungen gerechtfertigt.

  • Deswegen solltest du deine Kündigung eingehend prüfen und rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

  • Schwangere und Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Was tun nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber?

Nach einer erfolgten Kündigung durch den Arbeitgeber sind es vor allem 8 Schritte, die du befolgen solltest. Welche das sind, erklären wir dir nun im Einzelnen.

1. Zwischenzeugnis verlangen

Wenn du gekündigt wirst, solltest du in jedem Fall ein Zwischenzeugnis verlangen. Mit diesem kannst du dich in der Zeit zwischen der Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses neu bewerben. Mit einem Zwischenzeugnis hast du auf dem Arbeitsmarkt erheblich bessere Chancen als ohne.

2. Arbeitslosengeld beantragen

Nach der Kündigung durch den Arbeitgeber hast du nur drei Tage ab Erhalt der Kündigung Zeit, um dich arbeitslos und arbeitssuchend zu melden. Diese Frist solltest du auf keinen Fall verpassen, da dir sonst eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht. Wenn du beispielsweise an einem Donnerstag eine Kündigung erhältst, musst du dich spätestens am darauffolgenden Dienstag arbeitssuchend melden (Samstage und Sonntage zählen bei der Frist nicht mit).

3. Resturlaub klären

Als Arbeitnehmer hast du einen gesetzlich geregelten Urlaubsanspruch bei Kündigung. Hier hast du im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber zwei Möglichkeiten: entweder erhältst du für die noch offenen Urlaubstage Geld (Urlaubsabgeltung) oder du nimmst deinen Resturlaub noch während der Kündigungsfrist. So oder so solltest du keinesfalls auf deine freien Tage oder die Urlaubsabgeltung verzichten.

4. Schwangerschaft oder Behinderung melden

Als Schwangere oder Mensch mit einer Schwerbehinderung hast du einen besonderen Kündigungsschutz. Wenn du also beispielsweise schwanger gekündigt wirst, ist diese Kündigung unwirksam. Hatte dein Arbeitgeber noch keine Kenntnis von deiner Schwangerschaft, hast du zwei Wochen Zeit, ihn über deine Schwangerschaft zu informieren und so den dir zustehenden Kündigungsschutz zu wahren.

Als Schwerbehinderter steht dir erst nach einer sechsmonatigen Beschäftigung oder unter Umständen auch schon nach der Beantragung der Anerkennung als schwerbehinderter Mensch ein besonderer Kündigungsschutz zu. Dieser äußert sich dahingehend, dass die Kündigung der Zustimmung des Integrationsamtes bedarf, § 168 SGB IX.

5. Nichts persönlich nehmen

Die Kündigung durch den Arbeitgeber hat natürlich auch immer Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein. Es bringt aber nichts, wenn du dich von Selbstzweifeln zerfressen lässt. Eine Kündigung hat nur selten persönliche, sondern meist einen wirtschaftlichen Grund. Lass also den Kopf nicht hängen und versuche, mit Mut und Zuversicht im Berufsleben neu zu starten.

6. Aufhebungsvertrag / Kündigung prüfen

Prüfe unbedingt, ob die gegen dich ausgesprochene Kündigung überhaupt rechtens ist. So ist beispielsweise nur der Personalleiter oder Geschäftsführer berechtigt, eine Kündigung zu unterschreiben. Wenn eine andere Person unterschreibt, benötigt diese eine Vollmacht. Unter Umständen hast du also die Möglichkeit, der Kündigung zu widersprechen und so zumindest hinauszuzögern.

Unter Umständen bietet sich auch ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung an. Ein solcher bietet dir bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt als eine Kündigung. Beachte aber, dass ein Aufhebungsvertrag meistens zu einer Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld führt.

7. Kündigungsschutzklage einreichen?

Spricht der Arbeitgeber eine ungerechtfertigte Kündigung aus, kannst du eine Kündigungsschutzklage anstreben. So kannst du deinen Arbeitsplatz entweder sichern oder zumindest eine Abfindung erhalten.

8. Rechtsbeistand einholen

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber lohnt es sich grundsätzlich, einen Rechtsbeistand einzuholen und die Umstände der Kündigung zu schildern. Gemeinsam mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kannst du sicher sein, keine Fristen zu verpassen und in einer starken Verhandlungsposition zu sein.

Dabei kann dir ein Experte für Arbeitsrecht helfen

Eine KLUGO Erstberatung kann dir dabei helfen, eine erste Orientierung im Arbeitsrecht zu deinem individuellen Fall zu erhalten. Kontaktiere uns und lass dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Dieser schätzt deine Erfolgsaussichten ein und bietet dir Lösungsvorschläge an.

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