Annehmen oder ablehnen? Wann sollte ich eine Abmahnung nicht annehmen?

Grundsätzlich musst du eine Abmahnung bei Erhalt nicht unterschreiben. Wenn überhaupt solltest du nur den Empfang bestätigen, nicht aber die inhaltliche Richtigkeit.

Außerdem musst du eine Abmahnung nicht annehmen, wenn sie ungerechtfertigt ist. Denn nicht selten kann dir nach einer Abmahnung eine Kündigung drohen. Um aus der Situation mit einem blauen Auge zu kommen, empfiehlt es sich einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten um rechtliche Unterstützung zu bitten.

Abmahnung erhalten: Annehmen oder ablehnen? Arbeitnehmer stehen regelmäßig vor der Überlegung, ob sie eine Abmahnung, die sie vom Arbeitgeber erhalten haben, überhaupt annehmen sollten.

von KLUGO
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Abmahnung nicht annehmen Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Arbeitgeber nutzt die Abmahnung, um ein für ihn nicht vertragsgemäßes Verhalten aufzuzeigen.

  • Änderst du dein Verhalten nicht, so drohen dir arbeitsrechtliche Sanktionen bis hin zur Kündigung.

  • Die Abmahnung muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um als rechtswirksam zu gelten.

  • Deine Unterschrift wird nicht benötigt, denn die Abmahnung ist auch ohne Unterschrift rechtswirksam.

Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?

Grundsätzlich gilt: Die Abmahnung ist auch ohne deine Unterschrift gültig. Dementsprechend bist du auch nicht verpflichtet, die Abmahnung zu unterschreiben. Dieser Aspekt ist übrigens völlig losgelöst von der Rechtmäßigkeit der Abmahnung: Du kannst somit nicht zu einer Unterschrift genötigt werden.

KLUGO Tipp:

Wenn überhaupt, solltest du höchstens den Empfang der Abmahnung quittieren. Nicht empfehlenswert ist es, mit der Unterschrift die inhaltliche Richtigkeit der Abmahnung zu bestätigen.

Durch eine Abmahnung nehmen Konflikte und auch Schwierigkeiten am Arbeitsplatz an Schärfe zu. Nicht selten führt dies zu unlösbaren Problemen zwischen deinem Arbeitgeber und dir. Grundsätzlich ist es daher empfehlenswert, sich schon frühzeitig Unterstützung zu suchen. Unsere Partner-Anwälte im Arbeitsrecht helfen dir dabei im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter.

Muss ich eine Abmahnung annehmen?

Wenn du eine Abmahnung erhalten hast, stellt sich die Frage, ob du diese auch annehmen musst.

Hier ist zu unterscheiden zwischen der bloßen Entgegennahme der Abmahnung, die durch Unterschrift quittiert wird und einer Unterschrift unter die Abmahnung, die einem Eingeständnis gleichkommt.

Du bist nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen dazu angehalten, durch dein Verhalten gegenüber deinem Arbeitgeber weder gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten zu verstoßen noch gegen gesetzliche Regelungen (§ 242 BGB).

Mit Bezug auf die Annahme einer Abmahnung heißt das: Du bist zwar nicht gezwungen, die inhaltlichen Details der Abmahnung mit deiner Unterschrift zu bestätigen – allerdings darfst du den Zugang der Abmahnung auch nicht treuwidrig verhindern. Dies dient auch der Rechtssicherheit, denn: Dein Arbeitgeber muss im Zweifelsfall nachweisen können, dass die Abmahnung dir tatsächlich zugegangen ist.

Hast du eine Abmahnung erhalten, die ungerechtfertigt ist oder möchtest du eine Abmahnung entfernen lassen? Dann solltest du dir rechtliche Unterstützung holen. In unserer Erstberatung werden erste Fragen beantwortet.

Wann sollte ich eine Abmahnung nicht annehmen?

Du solltest die Abmahnung nicht annehmen, wenn du deiner Meinung nach zu Unrecht abgemahnt wurdest. In diesem Fall kannst du eine Gegendarstellung verfassen und diese deinem Arbeitgeber zukommen lassen.

Verwende dazu unser Muster:

KLUGO Tipp:

Fordere, mit einer Gegendarstellung gleichzeitig die Entfernung der Abmahnung aus deiner Personalakte, um dadurch Benachteiligungen zu vermeiden.

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