Was du wissen solltest Abmahnung
Bist du von einer Abmahnung oder darauffolgenden Kündigung betroffen, so solltest du dich über deine rechtlichen Möglichkeiten informieren. Dies ermöglichen wir dir in der KLUGO Erstberatung durch Partner-Anwälte und Rechtsexperten.
Arbeitnehmer fürchten sich häufig vor einer Abmahnung. Dabei handelt es sich um eine Rüge, die seitens des Arbeitgebers ausgesprochen wird, um den Arbeitnehmer zu warnen, sich nicht noch einen Vertragsverstoß derselben Art zuschulden kommen zu lassen. Sonst droht die verhaltensbedingte Kündigung. Was viele nicht wissen: Auch der Arbeitgeber kann abgemahnt werden.
Abmahnung Das Wichtigste in Kürze
Bei einer Abmahnung handelt es sich immer um einen Hinweis auf ein Fehlverhalten, das durch diese Rüge abgestellt werden soll.
Die Konsequenz einer Fortführung des Fehlverhaltens hat eine verhaltensbedingte Kündigung zur Folge.
Auch Arbeitnehmer dürfen Arbeitgeber abmahnen.
Damit eine Abmahnung rechtswirksam ist, muss sie strenge formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen.
Eine verhaltensbedingte Kündigung darf nicht ohne vorherige Abmahnung erfolgen.
Definition Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine Verwarnung, die der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer aufgrund eines arbeitsvertraglichen Fehlverhaltens ausspricht. Der Arbeitgeber fordert den Arbeitnehmer damit auf, sein Fehlverhalten einzustellen und droht ihm bei einer Wiederholung dessen eine verhaltensbedingte Kündigung an. Dabei ist es einzelfallabhängig, ob ein Fehlverhalten schwer genug ist, um eine nachfolgende Kündigung zu rechtfertigen.
Abmahnbar sind nicht nur die vertraglich vereinbarten Hauptpflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern auch die sogenannten Nebenpflichten – zum Beispiel Pünktlichkeit, ein faires Verhalten gegenüber Kollegen und Kunden, das Einhalten von Hygienevorschriften und ähnliches.
In unseren Beiträgen zum Thema "Abmahnung" erhältst du weitere wichtige Informationen:
Wie muss eine Abmahnung aussehen?
Eine Abmahnung sollte im besten Fall schriftlich erfolgen, weil mündliche Abmahnungen nur schwer nachweisbar sind. Oft fehlen Zeugen oder es gibt widersprüchliche Angaben. Der Arbeitgeber muss das arbeitsrechtliche Fehlverhalten, das zu der Abmahnung geführt hat, genau beschreiben. Außerdem muss der Arbeitnehmer zur Besserung seines Verhaltens aufgefordert werden, unter Androhung einer verhaltensbedingte Kündigung.
Falls diese Punkte in der Abmahnung fehlen, kann die Abmahnung unwirksam sein. Allerdings ist es immer einzelfallabhängig, ob die Schwere des Vergehens für das Aussprechen einer Abmahnung ausreicht und diese rechtfertigt.
Unterschied Abmahnung und Ermahnung
Im Gegensatz zu einer Abmahnung hat eine Ermahnung keine konkrete Warnfunktion und ist keine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Es ist eine Art Vorstufe zur Abmahnung.
Welche Gründe gibt es für eine Abmahnung?
Folgende vertragsbedingte Gründe gegen vertragliche Inhalte können zu einer Abmahnung führen:
Unentschuldigtes Fehlen
Unpünktlichkeit
Verstoß gegen Betriebsordnung
Unerlaubte Nebentätigkeit
Gewalt gegen Mitarbeiter und Vorgesetzte
Diebstahl
Alkohol am Arbeitsplatz
Arbeitsverweigerung
Weitere Gründe, die zur Abmahnung führen können, erfährst du in diesem Beitrag "Gründe für eine Abmahnung".
Ist eine mündliche Abmahnung zulässig?
Eine mündliche Abmahnung ist generell zulässig, aber im Ernstfall schwer nachweisbar. Besonders wenn Zeugen fehlen oder sie widersprüchliche Aussagen machen, kann eine Abmahnung an Wirksamkeit verlieren, wenn es zur darauffolgenden Kündigung kommt. Bei einer mündlichen Abmahnung muss genauso wie bei einer schriftlichen Abmahnung das Fehlverhalten, das abgemahnt werden soll, genau beschrieben und die Konsequenz der Kündigung aufgezeigt werden, wenn keine Verbesserung des Verhaltens geschieht.
Wie viele Abmahnungen sind bis zur Kündigung notwendig?
Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung notwendig sind, ist vom Einzelfall abhängig. Deshalb solltest du im Falle einer Abmahnung oder verhaltensbedingten Kündigung am besten mit einem Anwalt für Arbeitsrecht sprechen. In unserer Erstberatung kannst du dir erste Handlungsempfehlungen aufzeigen lassen.
Als Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnen?
Ja, generell kannst du bei Vertragsverstößen den Arbeitgeber abmahnen. Insbesondere folgende Verstöße des Arbeitgebers eigenen sich dazu, abgemahnt zu werden:
ausbleibende Gehaltszahlungen
Mobbing
sexuelle Belästigung
Abmahnung schreiben
Möchtest du egal ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine Abmahnung formulieren, so kannst du Informationen dazu in unserem Beitrag "Abmahnung schreiben" finden.
Zusätzlich bieten wir dir Muster dafür an: