Was sollte ich wissen? Aufhebungsvertrag mit Abfindung erhalten
Dir wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten und du fragst dich, ob dir eine Abfindung zusteht? Oder willst du wissen, ob du womöglich eine höhere Abfindungssumme aushandeln kannst? In jedem Fall solltest du einen unserer Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Arbeitsrecht um Rat fragen. Nutze dazu unsere Erstberatung.
Willst du das Unternehmen verlassen – oder möchte dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis schnellstmöglich beenden? Allein diese Frage entscheidet darüber, wie gut deine Chancen bei der Verhandlung um einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung stehen.
Abfindung bei Aufhebungsvertrag Das Wichtigste in Kürze
Aufhebungsvertrag mit Abfindung gibt Unternehmen die Möglichkeit, schwierige Arbeitsverhältnisse unkompliziert und schnell zu beenden.
Gibt es keine Gründe für eine ordentliche Kündigung, haben Arbeitnehmer eine gute Verhandlungsposition.
Höhe der Abfindung im Aufhebungsvertrag hängt von der Länge der Betriebszugehörigkeit ab.
Die Abfindung, die mit einem Aufhebungsvertrag gezahlt wird, wird nicht auf Arbeitslosengeld angerechnet.
Wieso bieten Arbeitgeber oft eine Abfindung bei Aufhebungsverträgen an?
Arbeitgeber bieten Arbeitnehmern oftmals einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung an, um das Arbeitsverhältnis unkompliziert und schnell zu beenden. Oftmals gibt es keinen hinreichenden Kündigungsgrund und der Aufhebungsvertrag ist für das Unternehmen die einzige Möglichkeit, um das Arbeitsverhältnis aufzuheben. Und auch wenn ein Kündigungsgrund vorliegt, sind Arbeitgeber manchmal zögerlich.
Arbeitnehmer können eine Kündigungsschutzklage anstreben. Verliert das Unternehmen das Verfahren, muss es mit enormen Kosten rechnen. Ist die Begründung der Kündigung also nicht umfassend rechtssicher, stellt die Kündigung ein Risiko dar.
KLUGO Tipp:
Verzichtest du auf den Aufhebungsvertrag und kommt es zur Kündigung, kannst du eine Kündigungsschutzklage einreichen. Gewinnst du den Prozess, muss das Unternehmen dir dein Gehalt für den Zeitraum des Verfahrens nachzahlen sowie die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Zudem behältst du deinen Job.
Mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung angeboten, sollte ich ihn annehmen?
Ob du den Aufhebungsvertrag mit Abfindung annehmen möchtest, ist deiner individuellen Situation geschuldet. Wenn du deinen Job behalten möchtest, solltest du den Vertrag nicht unterschreiben. Weißt du jedoch, dass das Unternehmen Gründe hat, dir zu kündigen, könnte der Aufhebungsvertrag eine gute Alternative sein.
Wenn du dir vorstellen könntest, deinen Arbeitsplatz aufzugeben, ist es eine Überlegung wert. Für eine gute Verhandlungsbasis solltest du die angemessene Höhe einer Abfindung in einem Aufhebungsvertrag kennen. Denn: Wenn du einen Aufhebungsvertrag annimmst, musst du zumeist mit einer Sperrzeit von der Arbeitsagentur rechnen.
So berechnest du die Höhe deiner (optimalen) Abfindung:
0,5 Bruttomonatsgehälter x Anzahl der Beschäftigungsjahre im Unternehmen
Beispiel:
Eine Angestellte hat 10 Jahre im Unternehmen mit einem Bruttomonatsgehalt von 4.000 Euro gearbeitet. Die Abfindung würde in diesem Fall 20.000 Euro betragen.
KLUGO Tipp:
Wenn es keinen objektiven Grund für eine Kündigung gibt, hast du einen psychologischen Vorteil. In diesem Fall wird dir dein Arbeitgeber eine höhere Abfindung anbieten (müssen).
Um eine professionelle und unabhängige Einschätzung einer angemessenen Abfindungshöhe im Aufhebungsvertrag zu erhalten, kannst du dich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. In unserem Abfindungsrechner erhältst du eine erste Einschätzung:
In diesen Fällen gibt es eine hohe Abfindung
Um eine möglichst hohe Abfindung aushandeln zu können, solltest du die Ausgangslage richtig einschätzen. Je schwieriger die Kündigung für deinen Arbeitnehmer durchsetzbar ist, desto eher ist er bereit, eine hohe Abfindung zu zahlen.
In den folgenden Konstellationen stehen deine Chancen sehr gut. Für eine professionelle Einschätzung deines Falles kannst du einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
1. Dein Arbeitgeber kann dich nicht betriebsbedingt kündigen
Muss das Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, findet eine Sozialauswahl statt. Das bedeutet: Bei der Auswahl der Arbeitnehmer, denen aus betrieblichen Gründen gekündigt werden muss, werden soziale Gesichtspunkte berücksichtigt.
Demnach gibt es Arbeitnehmer, die schützenswerter sind als andere. In der Regel werden Menschen mit den folgenden Merkmalen zuerst gekündigt:
(junge) Menschen ohne Kinder
unverheiratet
ohne Behinderung
ohne Schwangerschaft
keine Betriebsratsmitglieder
kein Ausschluss der Kündigung durch Tarifvertrag
Gibt es dennoch gute Gründe, einen Mitarbeitenden mit Familie oder einer Behinderung zu kündigen, müssen hohe Hürden genommen werden. Um aber das Risiko einer Niederlage in einem Kündigungsschutzprozess zu umgehen, kann ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung vereinbart werden.
2. Du hast einen erhöhten Kündigungsschutz
Spezielle Personengruppen wie Schwangere, Eltern in Elternzeit sowie Schwerbehinderte haben einen besonderen Kündigungsschutz. In diesen Fällen braucht es zumeist die Einwilligung der zuständigen Aufsichtsbehörden. Lassen sich diese Arbeitnehmer nichts zuschulden kommen, ist eine Kündigung somit praktisch unmöglich.
3. Fehlende verhaltensbedingte Abmahnung
Dein Arbeitgeber hat dich nicht abgemahnt, bevor er eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen hat. Das ein- oder zweimalige Abmahnen ist jedoch eine Voraussetzung, bevor einem Arbeitnehmer verhaltensbedingt gekündigt werden kann. Zudem ist ein Fehlverhalten oftmals schwer nachweisbar. Deshalb bieten Arbeitgeber in solchen Fällen vermehrt einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung an.
4. Arbeitnehmer fehlt oft krankheitsbedingt
Wenn ein Mitarbeiter oft krankheitsbedingt fehlt, steht dem Arbeitgeber dessen Arbeitskraft nicht zur Verfügung. Um die Rechte von Arbeitnehmern zu schützen, sind die Hürden einer krankheitsbedingten Kündigung sehr hoch. Ganz im Gegenteil: Der Arbeitgeber muss im Rahmen eines Eingliederungsmanagements alles tun, um den Mitarbeitenden unter Berücksichtigung seiner Einschränkungen wieder in das Arbeitsleben einzugliedern.
Wenn weitere Fehlzeiten absehbar sind, kann der Arbeitgeber eine Kündigung in Betracht ziehen. Jedoch besteht oft eine Unsicherheit, ob eine solche Kündigung vor Gericht anfechtbar ist. Diese Unsicherheit kann der Arbeitnehmer nutzen, um einen Aufhebungsvertrag mit einer guten Abfindung auszuhandeln.
Anwendung der Sprinterklausel: Dein Vorteil
Du kannst die Abfindungssumme erhöhen, indem du das Unternehmen bereits vor dem vereinbarten Datum verlässt. Der Arbeitgeber muss dann für den verbleibenden Zeitraum keine Sozialbeiträge und kein Gehalt zahlen. Diesen Vorteil des Unternehmens kannst du dir mit einer hohen Abfindung berechnen lassen.
Was kann ich tun, wenn mir mein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag ohne Abfindung anbietet?
Ein Unternehmen ist nicht dazu verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen. Deshalb ist ein Aufhebungsvertrag ohne Abfindung grundsätzlich rechtmäßig. Es ist empfehlenswert, den Aufhebungsvertrag nicht zu unterschreiben und Unterstützung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen.
Dieser kann einschätzen, ob es gute Argumente dafür gibt, eine Abfindung einzufordern. Ein Fachanwalt kann aber auch herausarbeiten, ob es gute Gründe dafür gibt, den Aufhebungsvertrag auch ohne Abfindung einzuholen.
Wann kommt es vor, dass es keine Abfindung bei Aufhebungsverträgen gibt?
Es gibt Situationen, in denen der Arbeitgeber keine triftigen Gründe hat, dir eine Abfindung anzubieten.
1. Du möchtest den Aufhebungsvertrag
Du hast bei deinem Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag gebeten. Damit liegt der Vorteil auf der Seite des Unternehmens.
Beispiel:
Du hast ein neues Stellenangebot und möchtest ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist das Unternehmen verlassen. Da du über mehrere Jahre für das Unternehmen gearbeitet hast, erhoffst du dir einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung, den sogenannten „goldenen Handschlag“. Für den Arbeitgeber gibt es jedoch gar keine Notwendigkeit.
2. Es ist eine rechtmäßige Kündigung möglich
Es gibt hinreichende Gründe für eine ordentliche Kündigung.
Beispiel:
Du hast Probleme mit deinem Vorgesetzten. Du hast nachweislich seine Anordnungen missachtet und die Arbeit verweigert. In diesem Fall gibt es gute Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung. Es gibt also für den Arbeitgeber keine Notwendigkeit, dir eine Abfindung zu zahlen.
KLUGO Tipp:
Bevor eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann, muss eine Abmahnung erfolgen. Außerdem muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein.
Kann ich einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen, wenn ich es mir anders überlege?
Nein, ein Aufhebungsvertrag kann in der Regel weder von Seiten des Arbeitgebers noch vom Arbeitnehmer zurückgenommen werden.
Was sollte ich noch beachten?
Grundsätzlich wird die Abfindung in einem Aufhebungsvertrag nicht auf das Arbeitslosengeld I angerechnet. Jedoch kann die Arbeitsagentur eine Sperrzeit von drei Monaten verhängen, weil du der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt hast. Das ist immer dann der Fall, wenn deine Anstellung vor dem Ablauf der gesetzlichen oder tarifvertraglichen Kündigungsfrist endet.
Beispiel:
Du hast dein Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag zum 1. August beendet. Hätte dein Arbeitgeber dir unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist gekündigt, wäre das Arbeitsverhältnis erst zum 1. Oktober geendet.
Um eine Sperrzeit zu umgehen, müsste hier das Arbeitsverhältnis also zum 1. Oktober oder einem späteren Zeitpunkt mit einem Aufhebungsvertrag enden.
Auch in diesen Fällen kann eine Sperrzeit vermieden bzw. ihr widersprochen werden:
Arbeitgeber möchte betriebs- oder personenbedingte Kündigung aussprechen und die Abfindungshöhe im Aufhebungsvertrag liegt nicht über der oben vorgestellten Formel (Einzelfallabhängig)
Gehalt unter lokalen Branchenstandards
Gefahr für psychische Gesundheit: Mobbing am Arbeitsplatz, Belästigung etc.
Umzug zum/zur langjährigen Lebenspartner/in
Kann mir mein Arbeitgeber kündigen, wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe?
Ob dir dein Arbeitgeber kündigt, hängt von deiner individuellen Situation ab. Vielleicht gibt es Gründe für eine Kündigung, aber der Arbeitgeber fürchtet eine Kündigungsschutzklage. Mit einem Aufhebungsvertrag würde er dieses Risiko umgehen.
Du hast Vorteile, wenn du nicht selbst kündigst, sondern dein Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. Zum einen erhältst du ggf. keine Sperrzeit von der Arbeitsagentur. Zum anderen hast du vielleicht gute Chancen, in einem Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, solltest du Klage einreichen. Um hier Klarheit zu gewinnen, empfehlen wir dir, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Eine erste Einschätzung zum Fall erhältst du in der Erstberatung von einem KLUGO Partner-Anwalt.
Du hast das Angebot eines Aufhebungsvertrages erhalten und weißt nicht, was du nun tun musst? Dann nutze unsere Checkliste, um eine gute Entscheidung treffen zu können:
Grund für Kündigung: Erfasse, ob dein Arbeitgeber hinreichende Gründe haben könnte, dich zu kündigen.
Chancen und Risiken abwägen: Wenn es Gründe für eine anstehende betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigung gibt, kannst du einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung in Betracht ziehen. Gibt es keine Gründe für eine Kündigung, solltest du die Kündigung abwarten, um Sperrzeiten zu vermeiden.
Kündigungsschutzklage erwägen: Wenn du eine Kündigung erhältst, solltest du mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen, ob eine Kündigungsschutzklage der richtige Weg ist.
KLUGO Tipp:
Im Aufhebungsvertrag solltest du dir schriftlich zusichern lassen, dass du ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis erhältst.
Verhandle gut: Wenn dein Arbeitgeber sowohl deine Weiterbeschäftigung als auch eine Kündigungsschutzklage verhindern möchte, wird er wahrscheinlich zur Zahlung einer höheren Abfindung bereit sein. Wenn du dennoch Zweifel hast: Kommt es zur Kündigungsschutzklage und das Gericht entscheidet, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist, wird dir auf Antrag auch eine Abfindung zugesprochen. (Meist mit einer Regelabfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern.)