Alles was du wissen musst Aufhebungsvertrag

Bei Konflikten rund um den Aufhebungsvertrag helfen dir unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten weiter. Lass dich jetzt beraten.

Das rechtliche Gegenstück zum Arbeitsvertrag ist der Aufhebungsvertrag. Auch für diesen gibt es einige Regelungen und Aspekte, die du beachten musst. Welche das sind und welche Vor- und Nachteile für und gegen einen Aufhebungsvertrag sprechen, erklären wir dir in diesem Beitrag.

von KLUGO
11.11.2024
5 Min Lesezeit

Aufhebungsvertrag Das Wichtigste in Kürze

  • Das Arbeitsverhältnis wird mit der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags aufgelöst.

  • Im Aufhebungsvertrag können individuelle Regelungen zur Abgeltung von Urlaubstagen und Überstunden getroffen werden.

  • Die gesetzlichen Kündigungsfristen beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags entfallen.

  • Es kann eine Abfindung ausgehandelt werden, die aber unter Umständen zu einer Sperrzeit des Arbeitslosengeldes führt.

  • Je schwieriger es ist, den Arbeitnehmer zu kündigen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, eine hohe Abfindung zu erzielen.

Überlege gut, ob ein Aufhebungsvertrag für dich infrage kommt, da dieser dein Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen beendet sowie weitere Nachteile birgt. Ein Aufhebungsvertrag bietet dir die Möglichkeit, eine Abfindung auszuhandeln. Aber auch Arbeitgeber haben durch ihn Vorteile. Hast du Fragen zu diesem Thema, solltest du einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten in der Erstberatung kontaktieren.

Definition Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird und das Gegenstück zu einem Arbeitsvertrag darstellt. Der wesentliche Zweck eines Arbeitsvertrages ist es, das Arbeitsverhältnis zwischen beiden Parteien zu eröffnen und zu regeln. Der Aufhebungsvertrag hingegen regelt den übereinstimmenden Willen, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden bzw. aufzuheben.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag. Das bedeutet: Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer müssen beide dem Vertrag zustimmen und ihn unterschreiben. Sofern nur ein Vertragspartner den Aufhebungsvertrag unterzeichnet, ist dieser rechtlich nicht gültig.

Zusammenfassung:

Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen zustimmen.

Der Wille, das Arbeitsverhältnis vorzeitig und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen wie bei einer ordentlichen Kündigung zu beenden, kann vonseiten des Arbeitgebers oder von Seiten des Arbeitnehmers aus ausgesprochen werden.

Aufhebungsvertrag im Gesetz Wo ist der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht geregelt?

Der Aufhebungsvertrag selbst ist im Arbeitsrecht nicht geregelt. Es gibt jedoch gesetzliche Vorschriften, die auf den Aufhebungsvertrag anzuwenden sind. Eine dieser Vorschriften besagt, dass das Schriftformerfordernis nach § 623 BGB in Verbindung mit § 126 Abs. 2 BGB einzuhalten ist:

§ 623 BGB und § 126 BGB – Notwendigkeit der Schriftform

Nach § 623 BGB muss ein Aufhebungsvertrag, der sich auf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bezieht, in schriftlicher Form erfolgen. Nach § 126 Abs. 2 BGB muss die Unterzeichnung beider Parteien auf derselben Urkunde erfolgen, um Wirksamkeit zu entfalten.

Ein Aufhebungsvertrag ist nur dann wirksam bzw. rechtskräftig, wenn er schriftlich vereinbart und von beiden Seiten im Original unterschrieben ist. Das bedeutet im Klartext, dass jegliche Aufhebungsvereinbarungen, die dein Arbeitgeber dir per Mail, SMS oder auch mündlich vorschlägt, im Ergebnis unwirksam wären.

Wenn dir als Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde, solltest du unbedingt zuvor mit einem Rechtsexperten für Arbeitsrecht sprechen. In unserer Erstberatung kannst du erste Handlungsempfehlungen erhalten und dich auch im weiteren Verlauf eines möglichen Prozesses vor dem Arbeitsgericht anwaltlich von diesem vertreten lassen.

Gesetzliche Regelungen, die normalerweise bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung zu beachten sind, finden bei einem Aufhebungsvertrag keine Anwendung. Sollte das Unternehmen einen Betriebsrat haben, ist dieser vor jeder Kündigung, die durch den Arbeitgeber erfolgt, nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Diese Anhörung entfällt bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

Das können Gründe für einen Aufhebungsvertrag sein

Oft müssen Arbeitgeber gleich mehrere Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen entlassen. Um mögliche Kündigungsschutzklagen zu vermeiden, bieten sie Arbeitnehmer dann einen Aufhebungsvertrag in Verbindung mit der Zahlung einer Abfindung an.

Aber auch Arbeitnehmer können ein Interesse daran haben, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen – etwa dann, wenn ein neuer Job mit besseren Konditionen in Aussicht steht. In diesem Fall möchten Arbeitnehmer den bestehenden Arbeitsvertrag zügig und ohne Einhaltung von langen Kündigungsfristen aufheben. Da im Aufhebungsvertrag zusätzlich individuelle Regelungen zum Resturlaub oder der Auszahlung von Überstunden getroffen werden können, profitieren sie vor allem von der Flexibilität, die mit einem Aufhebungsvertrag einhergeht.

Für die Rechtsgültigkeit eines Aufhebungsvertrags ist seine schriftliche Vereinbarung erforderlich. Dies ergibt sich aus § 623 BGB i. V. m. § 126 BGB. Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber Sie über die arbeitsrechtlichen sowie sozialrechtlichen Folgen aufklärt. Sie können außerdem einen Widerrufsvorbehalt vereinbaren, um auf der sicheren Seite zu sein.

Jan Reilbach Rechtsanwalt
Jan Reilbach

Was sollte der Aufhebungsvertrag beinhalten?

Damit der Aufhebungsvertrag rechtswirksam ist, müssen einige Formalitäten eingehalten werden. Grundlage sind die persönlichen Informationen beider Vertragsparteien, um eine eindeutige Zuordnung möglich zu machen – also zum Beispiel Name, Anschrift und Kontaktinformationen.

Zu den weiteren Grundlagen eines Aufhebungsvertrages gehören:

  • Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses

  • Eventuelle Resturlaubstage und der Zeitpunkt der Freistellung von der Arbeit

  • Vereinbarungen zu einer möglichen Abfindung

  • Offene Ansprüche zur Vergütung, zum Beispiel auch Abfindungen

  • Regelungen zum Arbeitszeugnis

Sofern ein Tarifvertrag vorliegt oder im Rahmen des Arbeitsvertrages spezielle Betriebsvereinbarungen festgehalten wurden, kann für den Aufhebungsvertrag unter Umständen auch eine schriftliche Mitteilung über die genauen Kündigungsgründe gefordert werden. Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Inhalte des Aufhebungsvertrages einig sind, bedarf es für die Unterzeichnung grundsätzlich nicht der Zustimmung des Betriebsrats.

Zusätzlich zu diesen oben genannten Klauseln, lassen sich noch viele weitere im Aufhebungsvertrag festhalten, die der gestalterischen Freiheit obliegen. Hier solltest du jedoch darauf achten, dass diese nicht zu deinem eindeutigen Nachteil formuliert werden. Weitere Informationen dazu, was in einem Aufhebungsvertrag stehen sollte, erhältst du in unserem Beitrag Aufhebungsvertrag schreiben.

KLUGO Tipp:

Bist du Arbeitgeber, so kannst du dir unser Aufhebungsvertrag Muster herunterladen und nutzen. Arbeitnehmer hingegen können mit diesem Muster den durch den Arbeitgeber erhaltenen Aufhebungsvertrag auf nachteilige Klauseln vergleichen, um einen ersten Anhaltspunkt zu erhalten.

Welcher Form bedarf ein Aufhebungsvertrag?

  • Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich erfolgen.

  • Der Aufhebungsvertrag muss im Original vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben werden.

  • Ein mündlicher Aufhebungsvertrag oder per E-Mail und SMS geschlossener Aufhebungsvertrag ist unwirksam.

  • Der Aufhebungsvertrag darf nicht unter Druck unterschrieben werden, sonst wird dieser ungültig.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Die gesetzlichen Kündigungsfristen finden auf den Aufhebungsvertrag keine Anwendung. Das kann für beide Seiten von Vorteil sein, da einerseits der Arbeitgeber die Personalkosten sehr kurzfristig einsparen kann und andererseits der Arbeitnehmer bei bereits neuer Stelle zügig aus dem alten Arbeitsverhältnis herauskommt.

Urlaubsanspruch und Überstunden bei Aufhebungsvertrag

Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages sollte immer ausrechnet werden, wie viele Urlaubstage noch übrig sind. Triff zu dem Urlaubsanspruch eine Regelung im Aufhebungsvertrag.

Der Urlaubsanspruch kann folgendermaßen geregelt werden:

  • Der Urlaub kann genommen werden, um Arbeitnehmer bis zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses freizustellen.

  • Der Urlaub kann auch vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

Was passiert mit meinen Überstunden?

Auch kann im Aufhebungsvertrag vereinbart werden, ob während der Freistellung Ausgleichstage genommen werden oder eine Ausbezahlung vorgezogen wird.

Abfindung, gutes Arbeitszeugnis und früherer Betriebsaustritt Vorteile eines Aufhebungsvertrags für dich als Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer kannst du von den Vorteilen eines Aufhebungsvertrages profitieren:

  • Du kannst die gängigen Fristen umgehen.

    • Wenn du bereits einen neuen Job hast, kannst du dort früher anfangen oder dir eine Auszeit zwischen den Arbeitsverhältnissen gönnen.

  • Du hast einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, falls im Aufhebungsvertrag vereinbart.

    • Deine Chancen steigen durch die deutlich längere Variante des Arbeitszeugnisses einen neuen Job zu erhalten.

  • Du kannst eine Abfindung vereinbaren.

    • Damit profitierst du finanziell von deinem Vertragsende. Alternativ kannst du eine Vereinbarung zur Weiterbeschäftigung als freier Mitarbeiter regeln, sofern dies möglich und gewünscht ist.

Sperre beim Arbeitslosengeld & Anrechnung der Abfindung Nachteile eines Aufhebungsvertrags für dich als Arbeitnehmer

Dennoch solltest du vor dem Unterzeichnen des Aufhebungsvertrages auch die negativen Aspekte im Blick behalten:

  • Durch einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung verkürzt sich dein Anspruch auf Arbeitslosengeld um insgesamt zwölf Wochen.

  • Die Höhe deines Arbeitslosengeldes wird unter Umständen mit deiner Abfindung verrechnet.

Du solltest auf Nummer sicher gehen Prüfe deinen Aufhebungsvertrag auf Vor- und Nachteile

Prüfe, ob es sich für dich lohnt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben:

  • Reicht deine Abfindung, um eine Sperrzeit oder Anrechnung von ALG 1 finanziell zu überbrücken?

  • Was passiert mit deinen Überstunden und Urlaubstagen?

  • Ist deine vom Arbeitgeber vorgeschlagene Abfindungshöhe angemessen?

  • Gibt es Fallen in deinem Aufhebungsvertrag?

Wenn du Zweifel am Aufhebungsvertrag hast, kannst du einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten in unserer Erstberatung fragen. Dieser kann in einem weiteren Schritt deinen Aufhebungsvertrag prüfen und dich über die möglichen Vor- und Nachteile deines Aufhebungsvertrages informieren sowie auch weitere Verhandlungen mit deinem Arbeitgeber durchführen.

Als Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbieten Welche Vor- und Nachteile hat der Aufhebungsvertrag für dich als Arbeitgeber?

Bist du Arbeitgeber und willst mit einem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, solltest du neben seinen Vorteilen, auch seine möglichen Nachteile kennen.

Diese Vorteile gibt es:

  • Kündigungsschutz entfällt: Dadurch lässt sich das Arbeitsverhältnis mit deinem Angestellten auflösen, das aus Gründen des Kündigungsschutzes sonst entweder gar nicht oder nur mit längerer Wartezeit gekündigt werden könnte.

    • Dies ist zum Beispiel bei langjährigen Mitarbeitern der Fall, aber auch bei Schwerbehinderten, Arbeitnehmern im Betriebsrat und familiär eingebundenen Arbeitnehmern.

  • Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden: Ein weiterer Vorteil des Aufhebungsvertrages liegt für dich als Arbeitgeber darin, dass kein Kündigungsgrund angegeben werden muss und damit auch eine vorherige Anhörung durch den Betriebsrat wegfällt.

  • Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden: Auch die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen bei einem Aufhebungsvertrag, mit dem beide einverstanden seid, nicht eingehalten werden.

Dennoch hat der Aufhebungsvertrag für dich als Arbeitgeber auch ein paar Nachteile:

  • Eine Abfindung kann fällig werden: Da mit dem Aufhebungsvertrag der Kündigungsschutz entfällt, kann unter Umständen eine Abfindung für deinen Arbeitnehmer fällig werden. Wie hoch diese ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab.

  • Dein Arbeitnehmer kann für die Karenzzeit im Falle eines Wettbewerbsverbots weitere Zahlungen vereinbaren: Insbesondere, wenn du im Rahmen des Aufhebungsvertrages ein Wettbewerbsverbot ausgesprochen hast. Also dann, wenn die Forderung festgehalten wird, dass dein Arbeitnehmer in einem gewissen Zeitraum nach seiner Entlassung aus dem aktuellen Unternehmen nicht für Konkurrenzunternehmen arbeiten darf – in diesem Fall kann die Abfindung sehr hoch ausfallen.

Aufhebungsvertrag Muster

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