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Abstellgenehmigung für Pakete
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Abstellgenehmigung für Pakete – alles zur Rechtslage

Viele Paketdienste bieten Genehmigungen an, mit denen die Lieferung auch bei Abwesenheit des Kunden an einem vorher bestimmten Abstellort erfolgen kann. Durch diese Abstellgenehmigungen muss die Anwesenheit nicht mehr geplant werden und es entsteht kein Kontakt zum Paketboten. Sie sind insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie attraktiv, bergen aber auch einige rechtliche Risiken. Dennoch haben viele Paketdienstleister ihre Zustellungen möglichst kontaktlos gestaltet, um Infektionen zu vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze: Abstellgenehmigung für Pakete

Abstellgenehmigung für Pakete

  • Pakete müssen unter Aufsicht zugestellt werden.
  • Durch eine Abstellerlaubnis kann der persönliche Kontakt zum Paketboten umgangen werden.
  • Fotos die als Beleg für die erfolgte Paket-Zustellung dienen, müssen in Anwesenheit des Empfängers erfolgen.
  • Schäden müssen dem Lieferanten und dem Händler sofort mitgeteilt werden.

Allgemeine Zustellungsbedingungen für Pakete

Normalerweise darf ein Paket nicht in Abwesenheit des Empfängers ausgehändigt werden, sondern muss dem Empfänger persönlich überreicht werden. In den AGB der Versanddienste wird auch oft auf eine mögliche Ersatzzustellung an Nachbarn verwiesen. Sind sowohl Empfänger als auch Ersatzempfänger (wenn dieser angegeben ist) nicht auffindbar, wird das Paket dann zur Postfiliale oder auf eine Packstation gebracht.

Durch die Corona-Pandemie haben sich zwar die Bedingungen insoweit geändert, dass die Übergabe kontaktlos erfolgt und auf eine Unterschrift des Kunden verzichtet wird. Paketzusteller müssen auch bei kontaktloser Übergabe dafür sorgen, dass Pakete nur unter Aufsicht zugestellt werden. Bei Verlust oder Beschädigung der bestellten Ware wird es sonst schwierig den Verantwortlichen ausfindig zu machen. Wenn eine Abstellgenehmigung vorliegt, gilt dies allerdings nicht mehr.

Erteilung der Abstellgenehmigung

Eine Abstellgenehmigung kann je nach Anbieter in einem Online-Formular oder schriftlich erteilt werden, wobei es auf den jeweiligen Websites vorgefertigte Muster gibt.

Folgende Lieferdienste bieten die Zustelloption an:

  • DHL
  • DPD
  • GLS
  • Hermes
  • UPS

Die Genehmigung kann dabei je nach Belieben nur einmalig, aber auch dauerhaft gelten. Der Abstellort muss sich auf einem Privatgrundstück befinden, gleichzeitig aber frei zugänglich sein. Wegen potenziellen Diebstahls ist es nicht empfehlenswert, dass der Ort für Dritte einsehbar ist. Statt in der Nähe der Haustür, wäre also eher die Zustellung im Hintergarten oder bei der Garage angemessen.

Kunden, die DHL eine Abstellgenehmigung erteilt haben, sollten die neuen Regeln des Unternehmens kennen, die ab dem Sommer 2021 gelten. Der Paketbote ist dann nicht mehr verpflichtet bei seinem ersten Zustellversuch zu klingeln, sondern kann das Paket unmittelbar an den vereinbarten Ablageort liefern. Wünschen Kunden hingegen weiterhin, dass der Paketbote klingelt und der Ablageort nur genutzt wird, wenn sie nicht zu Hause sind, können sie in Ihrem Kundenkonto einen Haken bei "Der Zusteller soll vor der Zustellung klingeln" setzen. Die Option des Klingelwunsches kann laut Angaben des Unternehmens jederzeit im DHL-Kundenkonto aktiviert sowie rückgängig gemacht werden.

Ausschluss der Abstellgenehmigung

Für bestimmte Waren ist die Erteilung der Abstellgenehmigung ausgeschlossen – diese dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

Ausgeschlossen sind:

  • Gefahrengüter
  • Medikamente
  • Dem Jugendschutz unterliegende Waren
  • Waren mit Sicherheitskriterien

Außerdem ist eine Lieferung in Abwesenheit bei Zahlung per Nachnahme nicht möglich, denn der Käufer muss anwesend sein, um die Ware zu bezahlen.

Rechtliche Folge: Haftungsrisiko beim Empfänger

Eine Abstellgenehmigung sollte jedoch nur bei vertrauenswürdigen Paketdiensten erteilt werden, denn der Empfänger haftet nach der Zustellung für ein Abhandenkommen des Pakets sowie für entstandene Schäden. Es gilt hier § 446 Abs. 1 BGB, nach dem die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe auf den Käufer übergeht. Normalerweise kann die Annahme bei äußerlichen Mängeln abgelehnt oder nur unter Vorbehalt erfolgen. Mit der Abstellgenehmigung erfolgt die Übergabe jedoch automatisch und ohne Überprüfungsmöglichkeit durch die Lieferung an den gewünschten Ort. Der Paketbote ist in diesem Fall auch nicht verpflichtet, vorher zu klingeln und die Ware nach Möglichkeit persönlich abzugeben, sodass ein potenzieller Missbrauch nicht ausgeschlossen ist.

Bei schlechten Erfahrungen kann jederzeit eine Kündigung der Abstellgenehmigung erfolgen.

Ausnahmen von der Haftung

Der Empfänger haftet dagegen nicht, wenn das Paket am falschen Ort abgestellt und anschließend gestohlen wurde. Für eine Ablieferung an diesem Platz wurde nämlich keine Genehmigung erteilt – der Vertrag gilt nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine Videoaufzeichnung vorliegt, mit der die fehlerhafte Abstellung bewiesen werden kann. Dann haftet der Paketdienst auf Schadensersatz. Dasselbe gilt für eine gänzlich ausbleibende Lieferung. Wird das Paket gestohlen, kann wiederum der Paketbote die Zustellung beweisen, indem er die Zustellquittung des Transportunternehmens vorzeigt. Als unzulässiges Beweismittel gelten allerdings Fotos, denn diese dürfen nur in Anwesenheit des Empfängers gemacht werden.

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