STAND 05.12.2022 | LESEZEIT 2 MIN
Immer mehr Bundesbürger können ihre Lebenshaltungskosten nicht mehr stemmen. Auch die Kosten fürs Wohnen steigen immer weiter. Bürger, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben daher Anspruch auf ein sogenanntes Wohngeld. Wann genau dieser Rechtsanspruch auf Wohngeld besteht, wie er berechnet wird und was Sie tun können, wenn Ihnen Wohngeld verweigert wird, obwohl Sie zu den Anspruchsberechtigten gehören, können Sie hier nachlesen.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Diesen Zuschuss kann jeder Bürger beantragen, der über eigenes Einkommen verfügt, mit dem er zwar seine Lebenshaltungskosten (Mindesteinkommen), nicht jedoch seine Wohnkosten bestreiten kann.
Wohngeld beantragen können sowohl Mieter als auch Vermieter. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sowie Rentner können Wohngeld beantragen, wenn sie das Mindesteinkommen erfüllen.
Allerdings gibt es einige Personenkreise, die keinen Anspruch auf Wohngeld geltend machen können:
Es gibt bestimmte Einkommensgrenzen, die zu einem Wohngeldanspruch führen. Bei einem 1-Personen-Haushalt liegt diese Grenze im Jahr 2022 monatlich bei 986 Euro brutto (Mietstufe I). Bei einem 2-Personen-Haushalt liegt die Grenze monatlich bei 1.348 Euro brutto (vgl. §§ 13 ff. WoGG).
Bei anderen Mietstufen (ortsüblicher Mietpreis im deutschlandweiten Vergleich) und anderen Personenzahlen variieren die Grenzen. Insgesamt gibt es sieben Mietstufen, die zur Ermittlung des Wohngeldanspruchs herangezogen werden können.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch ergibt sich aus verschiedenen Angaben zur Wohnung (Miethöhe und Mietstufe), der Anzahl der Mitglieder im Haushalt und dem Haushaltseinkommen.
Um Wohngeldempfänger zusätzlich zu entlasten, hat die Bundesregierung im September 2022 das Dritte Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Das insgesamt 65 Milliarden Euro umfassende Entlastungspaket enthält auch Zuschüsse für Wohngeldempfänger. Außerdem wird es einen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 geben. Für Ein-Personen-Haushalte sind hier 415 Euro vorgesehen. Für jede weitere Person im Haushalt wird der Heizkostenzuschuss um 100 Euro erhöht.
Teil des Entlastungspakets ist zudem die große Wohngeldreform 2023. Die Wohngeldreform ermöglicht es, dass fortan rund zwei Millionen Haushalte vom Wohngeld profitieren können. Zuvor waren es lediglich 600.000 Haushalte. Im Zuge der Wohngeldreform wird das Wohngeld um durchschnittlich 190 Euro erhöht.
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