STAND 17.07.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Immer mehr Menschen versuchen, ihren Strombedarf über kleine Balkonkraftwerke bzw. PV-Anlagen zu decken und zusätzlich Strom ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Wenn Sie sich für ein Balkonkraftwerk entscheiden, sollten Sie aber unbedingt daran denken, es bei Ihrem Netzbetreiber anzumelden. Tun Sie das nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die auf einem Balkon oder einer Terrasse installiert wird. Es handelt sich bei einem Balkonkraftwerk also um eine kompakte Solaranlage, die speziell für den Einsatz in Bereichen entwickelt wurde, in denen begrenzter Platz zur Verfügung steht.
Ein typisches Balkonkraftwerk besteht aus mehreren Solarmodulen, die auf einer Trägerkonstruktion montiert sind. Diese Solarmodule wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um. Die erzeugte Energie kann entweder direkt im Haushalt genutzt oder in das Stromnetz eingespeist werden.
Wenn Sie ein Balkonkraftwerk erwerben und zuhause in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie es vorher beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Dabei ist es vollkommen unerheblich, welche Leistung Ihr Balkonkraftwerk erbringt und wie groß es ist. Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk anmelden, weil es mit dem Stromnetz verbunden ist und Ihr Netzbetreiber jederzeit in der Lage sein muss, den Grund für eventuelle Störungen ausfindig zu machen.
Nach der Anmeldung des Balkonkraftwerks prüft Ihr Netzbetreiber, ob ein neuer Stromzähler mit Rücklaufsperre eingebaut werden muss, damit Ihr Stromzähler nicht rückwärts läuft, wenn Strom ins Netz eingespeist wird.
Achtung: Ab einer Einspeiseleistung von mehr als 600 Watt muss Ihr Balkonkraftwerk eventuell genehmigt werden. Es reicht dann nicht aus, es einfach beim Netzbetreiber anzumelden.
Ja, auch ein Balkonkraftwerk mit Nulleinspeisefunktion muss bei dem für Sie zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Von der Regelung ausgenommen sind Inselanlagen, also PV-Anlagen, die nicht mit dem öffentlichen Stromnetz, sondern nur mit dem Hausnetz verbunden sind.
Ihr Vermieter kann Ihnen die Nutzung eines Balkonkraftwerks nicht grundsätzlich verbieten. Trotzdem empfehlen wir Ihnen dringend, mit Ihrem Vermieter zu sprechen, bevor Sie sich für den Einbau entscheiden, weil die Installation des Balkonkraftwerks unter Umständen bauliche Maßnahmen erforderlich macht.
Sollte Ihr Vermieter den Einbau eines Balkonkraftwerks nicht genehmigen, raten wir Ihnen, sich rechtlichen Beistand zu holen. Soforthilfe vom Anwalt für Mietrecht erhalten Sie hier.
Wenn Sie Ihre PV-Anlage ausschließlich zur Eigenstromgewinnung nutzen, ist keine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich.
Speisen Sie Strom ins öffentliche Stromnetz ein und erhalten dafür eine Einspeisevergütung, sieht das anders aus. Allerdings speisen die meisten Balkonkraftwerke nur so wenig Strom ins Netz ein, dass Sie meist keine Einspeisevergütung erhalten. Dann entfällt auch die Anmeldepflicht beim Finanzamt.
Wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, begeht gemäß § 95 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Allerdings fallen die Bußgelder in der Realität meist deutlich geringer aus, wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht angemeldet haben.
Dennoch: Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, melden Sie Ihre PV-Anlage einfach bei dem für Sie zuständigen Netzbetreiber an – dann kann nichts passieren. Sollten Sie rechtliche Fragen oder Probleme haben, können Sie sich gern an unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten wenden.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren – egal ob Sie Fragen zu PV-Anlagen haben oder beispielsweise von Stromdiebstahl betroffen sind.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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