STAND 18.09.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Sie spielen mit dem Gedanken, Baukindergeld zu beantragen? Wir haben die wichtigsten Informationen zum Baukindergeld 2023 zusammengetragen.
Das Baukindergeld war der Nachfolger der Eigenheimzulage, welche ab 2006 nicht mehr fortgeführt wurde. Seit dem 1.6.2023 hat auch das Baukindergeld einen Nachfolger erhalten, welcher Wohneigentum für Familien heißt. Das Programm wird auch KfW 300 genannt. Es soll Familien dabei unterstützen, ein energiefreundliches Haus zur eigenen Nutzung erwerben zu können.
Ein Anspruch auf Wohneigentum für Familien besteht per se nicht. Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie mit mindestens einem minderjährigen Kind wohnen. Darüber hinaus darf die Einkommensgrenze für eine Familie mit einem Kind 60.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind liegt die Freibetragsgrenze 10.000 Euro höher. Damit sind die Grenzen geringer als beim Baukindergeld, wo sie bei einem jährlichen Einkommen von 90.000 Euro plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind lagen. Wenn Sie den Antrag stellen, dürfen Sie noch keine Immobilie besitzen und müssen entweder alleiniger Eigentümer oder Miteigentümer mit einem Mindestanteil von 50 Prozent sein.
Um das Baukindergeld zu erhalten, muss Ihre Immobilie energetischen Standards eines Effizienzhauses 40 gerecht werden. Ebenso müssen die Treibhausgasemissionen gering genug sein, um das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG) zu erhalten.
Um den Nachfolger des Baukindergeldes zu beantragen, sollten Sie sich mit einem Experten für Energieeffizienz in Verbindung setzen und diesen beauftragen. Dieser erstellt die Bestätigung zum Antrag, welchen Sie benötigen. Danach begeben Sie sich auf die Suche nach einem Finanzierungspartner. Wenn Sie diesen gefunden haben, können Sie durch ihn den Förderkredit beantragen. Daraufhin müssen Sie noch die Bestätigung nach Durchführung übermitteln. Förderbar sind die Bauwerkskosten, aber auch Materialkosten sowie die Ausgaben für die Zertifizierung der Nachhaltigkeit und der Baubegleitung.
Die Förderung Wohneigentum für Familien wird ausschließlich als Kredit vergeben. Sie liegt zumeist deutlich unter dem Zinssatz, den eine Hausbank verlangen würde. Derzeit beträgt die Zinsbindung zehn Jahre und die Kreditlaufzeit 35 Jahre. Durch die niedrigeren Zinsen lassen sich im Laufe der Jahre meist mehrere Tausend Euro an Zinskosten einsparen. Es gibt zwei Förderstufen. Bei der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude sind, abhängig von der Anzahl der bei Ihnen wohnenden minderjährigen Kinder, Kredithöchstbeträge zwischen 140.000 und 190.000 Euro möglich. In der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG liegen die Kredithöchstbeträge (auch hier abhängig von der Anzahl der Kinder) zwischen 190.000 und 240.000 Euro. Darüber hinaus kann eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm stattfinden.
Neben dem Wohneigentum für Familien gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie Familien Förderungen für ihr Bauvorhaben erhalten können. Beispielsweise das Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude. Dieses kann für Neubau und Erstkauf benutzt werden und deckt bis zu 150.000 Euro pro Wohnung ab. Auch hier muss eine Zertifizierung von einem Experten für Nachhaltigkeit durchgeführt werden. Wenn Sie nur bis zu 100.000 Euro Kredit brauchen, so könnte das KfW-Wohneigentumsprogramm eine Option für Sie darstellen. Für dieses Programm müssen Sie im erworbenen Wohnraum auch wirklich selber wohnen. Dafür brauchen Sie keine Nachhaltigkeitszertifizierung.
Unsere erfahrenen Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Baurecht unterstützen Sie gerne bei jeglichen Problemen bei der Beantragung von Baukindergeld. Kontaktieren Sie uns zeitnah für ein Erstgespräch.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.