“Du Blödmann” wäre wahrscheinlich noch eine der harmloseren Beleidigungen, welche man im Straßenverkehr zu hören bekommt. Dennoch gilt es zu überlegen, wie man seinen Unmut äußert. Es können nämlich, zumindest in der Theorie, bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe drohen. Welcher Paragraph die Beleidigung regelt, wie es zur Strafverfolgung kommt und vieles mehr erfahren Sie in diesem Artikel.
Eine Beleidigung kann in verschiedenen Formen stattfinden, beispielsweise durch herabsetzende Worte, welche gegenüber einem Mitmenschen geäußert werden, oder durch bestimmte Gestiken; hier sind der sogenannte Stinkefinger (also Zurschaustellung des Mittelfingers), wie auch das Zeigen eines Vogels häufige Beispiele. Im Kern geht es um die Missachtung einer natürlichen Person. Manchmal klagen übrigens auch Menschen, welche selber potenziell beleidigende Äußerungen tätigen. Das OLG Rostock wies im März 2021 die Klage einer Person ab, welche auf einer Internetplattform einen anderen Nutzer als “Musel” bezeichnete, deswegen gesperrt wurde und diese Sperrung anfocht. (OLG Rostock, Beschluss vom 18.03.2021 - Az. 2 U 19/20).
In der Theorie müssen Angeklagte bei einer Beleidigung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren rechnen. In der Praxis jedoch werden Freiheitsstrafen selten ausgesprochen. Es kommt aber öfters zu Geldstrafen im vierstelligen Bereich. So wurden für eine Beleidigung als “Idiot” schon mal 1500 Euro fällig und für einen Mittelfinger 4000 Euro Strafe erhoben. Eine kurze Unüberlegtheit kann also vor Gericht ganz schnell teuer werden.
Die Strafe für Beleidigungen hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählt zum einen die Art der Beleidigung. Aber auch, ob die Person vorher schon mal straffällig wurde. Es kam schon vor, dass eine Person auf Bewährung aus der JVA entlassen wurde und während der Bewährungszeit durch Beleidigungen und Volksverhetzung erneut straffällig wurde. Hier erfolgte dann eine weitere mehrmonatige Freiheitsstrafe. Grundsätzlich fällt als Strafe für eine Beleidigung zumeist nur eine Geldstrafe an. Diese wird in Tagessätzen ausgesprochen. Deswegen orientiert sich ihre Höhe am Einkommen des Verurteilten. Übrigens: Man gilt in Deutschland erst ab einer Verurteilung zu mindestens 90 Tagessätzen als vorbestraft.
Insbesondere wenn man häufiger gewisse Fernsehsendungen sieht, würde man annehmen, dass bei einer Beamtenbeleidigung eine höhere Strafe fällig wird. Im deutschen Recht stellt die Beamtenbeleidigung jedoch keinen eigenen Straftatbestand dar. Deswegen wird auch eine Beamtenbeleidigung als Beleidigung nach § 185 StGB geahndet.
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