BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH ist ein Stromanbieter, der 2013 gegründet wurde. Durch attraktive Bonusangebote konnte der Anbieter in den letzten Jahren viele Kunden gewinnen. Nun ist das Unternehmen insolvent. Kunden sollten wissen, was die BEV EnergieInsolvenz für sie bedeutet und welche Rechte ihnen als Verbraucher zustehen. KLUGO zeigt, was es jetzt zu beachten gilt und was mit alten und neuen Verträgen passiert.
Als Stromdiscounter drängte 2013 der unabhängige Stromanbieter BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH auf den Markt. Besonders auf den vielen Vergleichsportalen lockte das Unternehmen mit hohen Bonuszahlungen – und konnte so Verbraucher, die an preisgünstiger Stromversorgung interessiert waren, von Vertragsabschlüssen überzeugen.
Ende Januar 2019 hat die BEV Energie Insolvenz angemeldet: Das Amtsgericht München eröffnete unter dem Aktenzeichen 1513 IN 219/19 das vorläufige Insolvenzverfahren. Grund für die Pleite der BEV Energie sollen die hohen Beschaffungskosten sein – wenig erstaunlich, denn das Jahr 2018 war für das Unternehmen aus Bayern durch hohe Verluste gekennzeichnet. Die Lieferung von Gas und Strom hat die BEV Energie mittlerweile eingestellt: Vertragskunden werden über eine Ersatzversorgung aber auch weiterhin versorgt.
Die Verluste der BEV Energie resultierten zum einen aus den konstant steigenden Einkaufspreisen im Stromsektor, aber auch aus den Bonusversprechen. Als erste Konsequenz hatte die BEV Energie daher die Preise massiv erhöht. Die Preiserhöhungen sorgten für die Kündigung von rund 200.000 Verträgen. Verbraucher hatten sich davor schon häufiger über die fehlende Auszahlung von Boni beschwert und über verspätete Abrechnungen.
Offen bleibt zum aktuellen Zeitpunkt, ob die Boni, die bei Vertragsabschluss Neukunden versprochen werden, überhaupt noch zur Auszahlung gelangen. Hier ist noch nicht sicher, ob die Insolvenzmasse eine Auszahlung der Boni möglich macht. Das gilt auch für Abschlagszahlungen, die zu hoch angesetzt wurden: Kunden, die tatsächlich weniger Strom verbraucht haben, werden nach realistischer Einschätzung keine Rückzahlungen erhalten.
Wichtig zu wissen: Trotz allen Ärgers rund um die BEV Energie Insolvenz: Der bayerische Stromanbieter hatte Kunden keine jährliche Vorauszahlung angeboten. Dementsprechend bewegt sich der Schaden für den einzelnen Verbraucher im überschaubaren Rahmen – auch dann, wenn die einzelnen Forderungen nicht vollständig aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können.
Kunden der BEV Energie haben mit Verunsicherung auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens reagiert. Das betrifft nicht nur den Status der laufenden Stromversorgungsverträge, sondern auch Fragen rund um erteilte Lastschriftermächtigungen und Ansprüche auf Boni und Rückzahlung von Abschlägen.
KLUGO hat daher wichtige Tipps für Verbraucher zusammengestellt:
Widerruf von Lastschriftermächtigungen: Wenn die BEV Energie final und nachweisbar Ihre Versorgung eingestellt hat, sollten Sie das von Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat zeitnah schriftlich widerrufen.
Kündigen Sie Ihren Vertrag mit der BEV: Der zwischen Ihnen und der BEV Energie geschlossene Vertrag zur Energielieferung kann gem. § 314 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund gekündigt werden – dazu gehört nach richtiger Auffassung gerade auch die Verletzung einer Vertragspflicht. Die BEV Energie hat die Energieversorgung von Kunden nach eigener Aussage ernsthaft und endgültig eingestellt, damit steht Ihnen ein sofortiges Kündigungsrecht zu.
Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren: Mögliche Ansprüche von Kunden, die sich aus fehlenden Bonuszahlungen und / oder Rückzahlungen aus Abschlägen ergeben, können erst im Rahmen des eigentlichen Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Aktuell ist nur das vorläufige Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht München eröffnet worden – informieren Sie sich daher regelmäßig über den Stand des Verfahrens. Das Insolvenzverfahren, das Ihnen die Anmeldung von Ansprüchen ermöglicht, wird aller Voraussicht nach erst im April 2019 eröffnet.
Zählerstand ablesen: Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir Kunden der BEV Energie, den aktuellen Zählerstand abzulesen und diesen an den Netzbetreiber zu kommunizieren.
Die Pleite des Stromanbieters BEV Bayerische Energieversorgung zeigt, dass niedrige Preise und hohe Boni zwar Kunden recht schnell von einem Anbieterwechsel überzeugen können – sie zeigt aber auch, dass diese „Rechnung“ nicht immer zugunsten der Verbraucher aufgeht. Vor einem Vertragsabschluss sollten Sie daher die Vertragskonditionen des Energieanbieters kontrollieren und hohe Neukundenboni kritisch hinterfragen.
Wenn Sie selbst vom BEV Energie Problem betroffen sind, sollten Sie sich an unsere Anwälte wenden: Eine telefonische Erstberatung hilft dabei, die konkrete Situation rechtlich einordnen zu können. Das gilt auch dann, wenn noch Forderungen gegen Sie bestehen oder Sie auf die Auszahlung eines Guthabens oder Bonus warten: Unsere Erstberatung hilft, Fehler zu vermeiden und erste juristische Schritte zu planen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.