BGH Urteil Riester Rente
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Riester Rente: Gebührenklausel ist unwirksam laut BGH

STAND 08.12.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Viele Arbeitnehmer, die frühzeitig einen Rentenrechner bemühen, entschließen sich für eine zusätzliche private Altersvorsorge. Insbesondere in früheren Jahrzehnten waren staatlich geförderte Riesterrentenverträge beliebt. Der BGH hat nun eine Klausel gekippt, die es Kreditinstituten ermöglichte, nach Abschluss der Ansparphase Gebühren von den Kunden zu verlangen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der BGH hat eine Gebührenklausel bei Riesterrentenverträgen für unwirksam erklärt, die es Geldinstituten ermöglichte, nach der Ansparphase Zusatzkosten von Kunden zu verlangen.
  • Etwa 700.000 bis 800.000 Altverträge sind von der Entscheidung des BGH betroffen.
  • Kunden in der Übergangsphase von der Ansparphase zur Auszahlungsphase sollten darauf achten, ob Geldinstitute Gebühren berechnen. Bei unklaren Klauseln im Vertrag sind keine Gebühren zulässig.
  • Das BGH-Urteil stärkt die Position der Verbraucher, indem es verlangt, dass Verträge klare und transparente Regelungen für Gebühren nach der Ansparphase enthalten.
  • Im Falle einer Kündigung des Riesterrentenvertrags sollten Kunden, die bereits Gebühren gezahlt haben, prüfen, ob diese im Nachhinein zurückgefordert werden können. Ein Anwalt für Vertragsrecht kann dabei unterstützen.

Was genau ist die Riester Rente?

Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde nach dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, benannt, der die Einführung dieser Rentenform vorangetrieben hat. Ziel der Riester Rente ist, dass möglichst viele Bürger privat für ihr Alter vorsorgen.

Die grundlegendsten Merkmale der Riester Rente sind:

  • Ein zentraler Aspekt der Riester Rente sind die staatlichen Förderungen. Hierzu zählen Grundzulagen für den Riester-Sparer selbst, Zulagen für jedes kindergeldberechtigte Kind sowie gegebenenfalls Sonderausgabenabzüge bei der Einkommensteuer.
  • Die Riesterrente richtet sich vor allem an Arbeitnehmer, aber auch an Beamte, Selbstständige mit rentenversicherungspflichtigem Einkommen sowie geringfügig Beschäftigte.
  • Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört beispielsweise die regelmäßige Zahlung von Beiträgen in einen zertifizierten Riester-Vertrag.
  • Es gibt verschiedene Formen von Riester-Verträgen, darunter Riester-Banksparpläne, Riester-Fondssparpläne, Riester-Rentenversicherungen und Riester-Bausparverträge.
  • Im Alter wird das angesparte Kapital in Form einer lebenslangen Rente oder auf einmal ausgezahlt. Die Riester Rente bietet somit eine zusätzliche Einkommensquelle im Ruhestand.
  • Im Todesfall können die Hinterbliebenen Ansprüche auf die Riester Rente geltend machen.

BGH-Urteil Riester Rente: Worüber hatte das Gericht zu entscheiden?

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich eine wichtige Entscheidung (Az. XI ZR 290/22) in Bezug auf die Gebührenklausel bei Riesterrentenverträgen getroffen.

Konkret ging es um folgende Klausel in den Riester-Verträgen der Sparkasse Günzburg-Krumbach:

„Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggf. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet.“

Diese Klausel ermöglichte es Geldinstituten, nach der Ansparphase „gegebenenfalls“ Zusatzkosten von den Kunden zu verlangen. Beispielsweise sah die Regelung vor, dass Kunden, die sich nach der Ansparphase entscheiden, das angesparte Kapital auf einmal statt als lebenslange Rente ausgezahlt zu bekommen, für den Abschluss eines neuen Rentenvertrags Gebühren zahlen sollten.

Solche Klauseln hat der BGH nun gekippt. Die Entscheidung des BGH stellt eine erhebliche Einschränkung für Geldinstitute dar, die bisher von der Unklarheit solcher Klauseln profitiert haben.

Wann ist die Gebührenklausel in Riesterverträgen unwirksam?

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Gebührenklausel nicht eindeutig formuliert war und deswegen zu Unsicherheiten bei den Kunden führte. Die Klausel definierte nicht klar, unter welchen Umständen und in welcher Höhe Gebühren anfallen könnten. In vielen Riesterrentenverträgen dürfen dank des BGH-Urteils nun keine Gebühren mehr erhoben werden, wenn sie derartige unklare Klauseln enthalten.

Nunmehr müssen Verträge klare und transparente Regelungen enthalten, um Gebühren nach der Ansparphase rechtmäßig erheben zu können. Nur wenn im Vertrag ausdrücklich und verständlich festgehalten wird, in welchem Fall die Kunden mit welchen Gebühren rechnen müssen, sind diese auch zur Zahlung verpflichtet.

Diese rechtliche Klarstellung dient dem Schutz der Verbraucher und stärkt ihre Position bei der Entscheidung über die Auszahlungsmodalitäten ihrer Riesterrente. Durch die klare Festlegung von Gebührenregelungen wird Transparenz geschaffen, was letztlich zu einer verbesserten Verbraucherfreundlichkeit in Bezug auf Riesterrentenverträge führt.

Wer kann vom Urteil des BGH profitieren?

Das Urteil des BGH hat potenziell positive Auswirkungen für eine beträchtliche Anzahl von Verbrauchern. Insbesondere betrifft es etwa 700.000 bis 800.000 Altverträge im Zusammenhang mit Riesterrenten.

Kunden, die sich in der Übergangsphase von der Ansparphase der Riester Rente zur Riester Rente Auszahlung befinden oder ihren Riestervertrag kündigen, sollten hellhörig werden, wenn das Geldinstitut Gebühren verlangt.

Wir empfehlen Ihnen, einen genauen Blick ins Kleingedruckte Ihres Vertrags zu werfen. Falls die Klauseln in Bezug auf Gebühren nicht eindeutig formuliert sind, haben Kunden gemäß dem BGH-Urteil nämlich das Recht, die Zahlung der Gebühren zu verweigern.

Was kann ich tun, wenn ich meinen Riestervertrag gekündigt und Gebühren gezahlt habe?

Das BGH-Urteil zur Riesterrente stärkt die Rechte von Verbrauchern. Wenn Sie Ihre Riester Rente kündigen, sollten Sie sich Zeit nehmen und ins Kleingedruckte schauen, bevor Sie Gebühren begleichen. Doch was, wenn Sie bereits Gebühren bezahlt haben? Unter Umständen haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren auch im Nachhinein zurückzuverlangen. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Vertragsrecht kann Ihren individuellen Fall prüfen und gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Schritte einleiten.

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