STAND 11.04.2024 | LESEZEIT 7 MIN
Wann wird Cannabis in Deutschland legalisiert? Diese Frage stellten sich Konsumenten hierzulande schon seit Jahren. Trotz zahlreicher Bedenken hat sich die Bundesregierung nun dazu entschlossen, das Cannabisgesetz anzupassen und den Konsum sowie den Anbau von Cannabis für Volljährige mit einigen Einschränkungen zu erlauben. Seit dem 1. April 2024 ist es in Deutschland offiziell legal, Cannabis zu konsumieren. Alles Wichtige zum Thema lesen Sie hier.
Die Legalisierung von Cannabis wurde maßgeblich durch das Scheitern der bisherigen Drogenpolitik vorangetrieben: Trotz des bestehenden Verbots von Erwerb und Besitz stieg der Konsum von Cannabis in Deutschland kontinuierlich an, insbesondere unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zufolge haben im Jahr 2021 8,6 Prozent der 18-25-Jährigen häufiger als zehnmal im Jahr Cannabis konsumiert, 2011 waren es noch 4,6 Prozent.
Problematisch war zudem, dass Cannabis auf dem Schwarzmarkt häufig verunreinigt war und Beimengungen enthielt, die eine ernsthafte Gefahr für die Konsumenten darstellten.
Hauptziel der Legalisierung war es daher, den Schwarzmarkt einzudämmen und gleichzeitig einen regulierten Markt für Cannabis zu schaffen. Ebenso soll mit der Legalisierung die Suchtprävention vorangetrieben werden und Betroffene sollen es leichter haben, Hilfe zu erhalten.
Was die Legalisierung von Cannabis angeht, herrschte lange Uneinigkeit zwischen den Ländern. Zahlreiche Bedenken und Einwände unter den verschiedenen politischen Gremien erschwerten eine schnelle Einwilligung erheblich, weil eine Vielzahl von Interessen und gegensätzlichen Meinungen diskutiert und abgewogen werden mussten.
Nach langwierigen Diskussionen und Debatten haben jedoch sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat letztendlich der Reform zugestimmt. Schlussendlich wurde die Entscheidung zur Legalisierung von Cannabis als ein notwendiger Schritt angesehen, um den bestehenden Problemen der Drogenpolitik zu begegnen und eine sicherere Umgebung für Konsumenten zu schaffen.
Ab dem 1. April 2024 treten in Deutschland neue Regeln in Kraft, die eine Teillegalisierung von Cannabis vorsehen. Von diesem Zeitpunkt an steht Cannabis offiziell nicht mehr auf der Liste der verbotenen Stoffe im Betäubungsmittelgesetz. Obwohl der Umgang mit Cannabis grundsätzlich weiterhin vom Gesetz her verboten bleibt, gibt es zukünftig drei Ausnahmen für volljährige Personen:
Wichtig: Der Konsum von Cannabis ist ab diesem Zeitpunkt zwar generell legal, der Umgang und Konsum im militärischen Bereich bleibt jedoch weiterhin verboten.
Die Erlaubnis des Anbaus und Konsums von Cannabis ist mit einigen Einschränkungen verbunden:
Ab dem 1. Juli können sogenannte Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, Cannabis anbauen und unter den Mitgliedern zum Eigenkonsum verteilen. Dabei gelten folgende Einschränkungen:
Solche Cannabis-Clubs dürfen nicht kommerziell und müssen als Vereine deklariert sein. Sie benötigen ferner eine spezielle behördliche Erlaubnis für den Anbau und die Verteilung von Cannabis an ihre Mitglieder. Die Gebäude, in denen der Anbau stattfindet, dürfen keine Privatwohnungen sein und keine auffälligen Werbeschilder tragen. Zudem ist der Verkauf von Cannabis vor Ort nicht gestattet und Anbauflächen sowie Lager müssen gesichert werden. Nicht zuletzt gelten spezielle Regeln für den Transport.
Wer sich nicht an die neuen geltenden Gesetze hält, muss nach wie vor mit einem Strafverfahren rechnen und sollte sich schnellstmöglich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden.
Trotz der teilweisen Legalisierung von Cannabis ist das kein Freifahrtschein, überall zu kiffen und Cannabis zu verkaufen, ganz im Gegenteil. Einige Strafen wurden im Zuge der teilweisen Legalisierung sogar verschärft: Bisher wurde der Verkauf von Cannabis an Minderjährige mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr geahndet, jetzt sind es zwei. Auch die Einfuhr von Cannabis, beispielsweise aus den Niederlanden, bleibt weiterhin strafbar. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt von den individuellen Umständen ab. Eine Ausnahme: Cannabissamen zum Eigenanbau bzw. zum Anbau in den Cannabis Social Clubs dürfen aus der EU nach Deutschland eingeführt werden.
Wer selbst zu Hause Cannabis anbaut, darf nur für sich selbst ernten. Es ist verboten, Cannabis an Freunde oder Mitbewohner zu verschenken oder zu verkaufen. Wer dagegen verstößt, kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch wer an Orten kifft, an denen es verboten ist, beispielsweise in der Nähe von Schulen oder tagsüber in der Fußgängerzone, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Cannabis am Steuer bleibt ebenfalls streng verboten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wer hingegen auf der Arbeit kifft bzw. unter entsprechendem Drogeneinfluss steht, muss mit einer Abmahnung und im schlimmsten Fall mit einer fristlosen Kündigung wegen Drogenkonsum rechnen.
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