Es gibt wohl kaum eine Frau, die noch nicht Opfer von Catcalling geworden ist. Darunter fallen unter anderem sexistische Anmachsprüche und aufdringliche Blicke. In vielen Ländern der EU ist diese verbale sexuelle Belästigung bereits strafbar, während das Catcalling in Deutschland noch nicht explizit unter Strafe steht. Wie sich Betroffene trotzdem wehren können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Catcalling heißt übersetzt so viel wie Katzen-Rufen und ist ein Begriff, unter dem verschiedenste sexistische Verhaltensweisen gegenüber Frauen und Männer zusammengefasst werden.
Unter Catcalling fallen beispielsweise anzügliche Blicke, aufdringliches Verhalten und das Nachpfeifen. Hauptsächlich ist mit Catcalling jedoch verbale sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum gemeint. Macht ein Mann gegenüber einer Frau zum Beispiel sexuelle Anspielungen oder fordert sie direkt zu sexuellen Handlungen auf, spricht man von Catcalling.
Wenn man die Auswirkungen von Catcalling auf die Opfer bedenkt, fällt es schwer zu verstehen, warum Catcalling in Deutschland noch nicht strafbar ist und warum es nicht unter die sexuelle Belästigung gemäß § 184i Abs.1 StGB fällt. Die Erklärung für diesen Umstand ist allerdings recht simpel: Die sexuelle Belästigung setzt nach deutschem Recht eine körperliche Berührung voraus. Anzügliche Bemerkungen oder lüsterne Blicke im Rahmen von Catcalling erfüllen diesen Tatbestand daher nicht. Dass das deutsche Strafrecht in Hinblick auf sexuelle Handlungen eher rückständig ist, zeigt auch der Umstand, dass der § 184i StGB erst 2016 als Folge der sogenannten „Silvesternacht“ in Köln erlassen wurde.
Trotzdem sollten sich Betroffene die verbalen sexuellen Belästigungen nicht einfach gefallen lassen. Obwohl Catcalling an sich in Deutschland noch nicht strafbar ist, ist es als Vorstufe zur sexuellen Belästigung zu werten und kann gegebenenfalls den Tatbestand der Beleidigung, Nötigung oder Nachstellung erfüllen. Diesbezüglich bestehen allerdings noch sehr hohe Anforderungen. So bewertet der Bundesgerichtshof Äußerungen wie „geiler Arsch“ noch nicht als Herabsetzung des Opfers und sieht damit den Beleidigungstatbestand § 185 StGB nicht als erfüllt an.
Im Gegensatz zu Deutschland ist Catcalling in vielen anderen EU-Ländern bereits strafbar und wird auch entsprechend geahndet. Zu den Ländern, in denen Catcalling strafbar ist, zählen beispielsweise Frankreich, Belgien, Portugal und die Niederlande. Täter müssen hier mit Geldstrafen rechnen, wenn sie eine Frau verbal sexuell belästigen.
Mittlerweile gibt es einige Aktionen, mit denen auf Catcalling aufmerksam gemacht werden soll. An dieser Stelle ist beispielsweise der Instagram-Account catcallsofmuc zu nennen, der Catcalls in München mit Straßenkreide sichtbar macht und so für das Thema sensibilisieren möchte. Außerdem gab es letztes Jahr die Petition „Es ist 2020. Catcalling sollte strafbar sein“ gegen verbale sexuelle Belästigung, die das Ziel verfolgte, Catcalling strafbar zu machen und auch in Deutschland mit Bußgeldern zu ahnden sowie allgemein ein Bewusstsein für Catcalling zu schaffen. Leider reagierte die Justizministerin trotz der Unterstützung von fast 70.000 Petenten nicht.
Wenn Sie Opfer von Catcalling geworden sind oder sexuelle Übergriffe wie Stealthing erlebt haben, sollten Sie sich in jedem Fall dagegen wehren. Unsere erfahrenen KLUGO Partner-Anwälte für Strafrecht können Ihnen dabei helfen, Ihre Chancen im Hinblick auf ein Strafverfahren richtig einzuschätzen und Sie beim weiteren Vorgehen unterstützen. Nehmen Sie bei Bedarf jederzeit gerne Kontakt zu uns auf.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.