Dass die Nerven im Trennungsfall bei beiden Parteien blank liegen, ist nicht ungewöhnlich. Damit die anstehende Scheidung aber reibungslos und für beide Seiten zufriedenstellend ablaufen kann, müssen Sie schnellstmöglich verschiedene Maßnahmen einleiten, um die Trennung schnell über die Bühne zu bringen. Wir haben für Sie eine Checkliste für die Scheidung zusammengestellt, an der Sie sich orientieren können.
Im Falle einer anstehenden Scheidung ist es wichtig, schnell Vorkehrungen zu treffen, damit beide Partner die Trennung unbeschadet überstehen. Besonders sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Der erste Punkt auf der Checkliste für die Scheidung ist die Fixierung des genauen Trennungsdatums. Dieses Datum benötigen Sie, um den Beginn des Trennungsjahres nachweisen zu können. Während des Trennungsjahres müssen Ihr ehemaliger Partner und Sie die sogenannte „Trennung von Tisch und Bett“ einhalten, also Ihre Finanzen, die Schlafzimmer und beispielsweise auch Einkäufe getrennt voneinander gestalten.
Suchen Sie unbedingt alle wichtigen Unterlagen zusammen. Dazu gehören neben Ihren persönlichen Dokumenten (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Ausweise der Kinder) auch Versicherungsunterlagen, Verträge, Kontoauszüge, Gehaltsnachweise, Arbeitsverträge, Mietverträge usw.
Wenn Sie bisher gemeinsam mit Ihrem Partner ein Konto hatten, ist es nun Zeit für ein eigenes Konto. Klären Sie gemeinsam, wie Sie die Zahlung von gemeinsamen Verbindlichkeiten (z. B. Miete) während des Trennungsjahres gestalten wollen.
Besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner und Kindern, wie der Umgang und das Sorgerecht aussehen sollen. Dabei sollte stets das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Wenn möglich, sollten Sie bei einem anstehenden Umzug einen Schul- bzw. Kindergartenwechsel vermeiden, damit Ihr Kind trotz der Trennung möglichst viel Stabilität hat.
Kinder haben im Trennungsfall Anspruch auf Unterhalt. Manchmal sind aber auch die Partner untereinander unterhaltsberechtigt. Wichtig zur Klärung dieser Frage sind genaue Kenntnisse über die Einkünfte des anderen und die gemeinsamen Verbindlichkeiten. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Unterhaltsfrage von einem Experten beraten zu lassen. Unsere KLUGO Partner-Anwälte im Familienrecht sind Ihnen hier gern behilflich.
Wenn Sie eine gemeinsame Immobilie haben, muss geklärt werden, wer diese während der Trennungsphase bewohnt. Möglich ist auch eine gemeinsame Nutzung, solange die „Trennung von Tisch und Bett“ eingehalten wird.
Während der Trennungszeit kann ein nicht erwerbstätiger Ehepartner familienversichert bleiben. Allerdings sollten Sie sich frühzeitig um eine Weiterversicherung nach der Scheidung kümmern.
Bei Vorliegen eines Ehevertrages sollten Sie diesen unbedingt auf Gültigkeit prüfen lassen. Ohne Ehevertrag gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Um diesen zu berechnen, brauchen Sie Kenntnisse über die Vermögensverhältnissen zum Zeitpunkt der standesamtlichen Heirat im Vergleich zur Trennung.
Auch der Punkt Erbrecht darf auf der Checkliste für die Scheidung nicht fehlen. Liegt ein gemeinsames Testament oder ein Erbvertrag vor, ist jetzt zum Beispiel der passende Zeitpunkt, dieses im gegenseitigen Einverständnis zu widerrufen.
Durch eine Scheidung ändern sich die Lohnsteuerklassen von Ihnen und Ihrem Partner. Wenn Sie diese frühzeitig prüfen, können für den Unterhaltspflichtigen Nachzahlungen vermieden werden. Außerdem kann die Änderung der Lohnsteuerklasse auch Auswirkungen auf Ihre monatlichen Verbindlichkeiten haben. Prüfen Sie also, ob Sie beispielsweise bei der Abzahlung von Krediten entsprechende Anpassungen vornehmen müssen.
Damit die Trennung des Hausstandes letztlich fair und ohne Streit erfolgt, sollten Sie eine Inventarliste anlegen und klären, wer was bekommen soll. Bewohnen Sie gemeinsam eine Mietwohnung, muss der Vertrag nach dem Auszug des einen Partners angepasst werden, um den anderen aus der Haftung zu nehmen.
Unsere Checkliste für die Trennung enthält nur die wichtigsten Punkte, an die Sie bei einer Scheidung auf jeden Fall denken sollten. Da aber jede Trennung Besonderheiten aufweist und jeder Fall individuell ist, empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlichen Rat zu holen.
Unsere KLUGO Partner-Anwälte stehen Ihnen im Falle einer Trennung mit ihrer Expertise gern zur Seite und können Sie umfassend und professionell begleiten. Nehmen Sie einfach jederzeit Kontakt zu uns auf, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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