DHL Paket beschädigt
THEMEN

DHL Paket beschädigt: Wer haftet bei Transportschäden?

STAND 04.01.2024 | LESEZEIT 2 MIN

Leider gehen Paketboten nicht immer so vorsichtig mit den Paketen um, wie man sich das wünscht. Ob und wie Sie im Fall der Fälle zu Schadensersatz kommen, zeigt Ihnen dieser Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es macht einen Unterschied, ob der Versand von Privatpersonen oder einem Händler erfolgte.
  • Wenn Sie von einer Privatperson kaufen, liegt die Beweislast etwaiger Schäden bei Ihnen.
  • Kaufen Sie hingegen bei einem Händler/Unternehmer, trägt dieser das Transportrisiko.
  • Wenn DHL der Ansicht ist, dass ein Paket schlecht verpackt wurde, so übernimmt die Firma keine Haftung. Kann der Händler dies nachweisen, so haftet DHL für Schäden, welche auf dem Transportweg entstanden sind, § 425 HGB.
  • Wurde das Paket ins Ausland geliefert, muss der Schaden vom Empfänger der nationalen Post des Ziellandes gemeldet werden.

Wer haftet laut Gesetz bei Transportschäden?

Diese Frage beschäftigt viele Paketempfänger. Die Antwort darauf hängt davon ab, ob der Versender eine Privatperson war oder ein Händler/Unternehmen. Bei Privatpersonen muss der Empfänger den Transportschaden nachweisen; die Beweislast liegt also bei ihm. Wurde das Paket von einem Händler versendet, so trägt dieser das Transportrisiko. Es empfiehlt sich in jedem Fall, Gegenstände gut zu verpacken, um Probleme im Vorhinein zu vermeiden. Wenn sowohl Versender als auch Empfänger keine Privatpersonen sind, so geht das Transportrisiko auf den Empfänger über.

Wann ist die Haftung ausgeschlossen?

Es ist enorm wichtig, Gegenstände für den Paketversand gut zu verpacken. Häufig leistet DHL keinen Schadensersatz, weil es schlechte Verpackung als Grund nennt. Was können Sie an dieser Stelle machen? In erster Linie natürlich etwas besser zu verpacken, als zu nachlässig. Gute Polsterung ist hier das A und O. Sollte es sich um einen zerbrechlichen Gegenstand handeln, so kann es auch Sinn machen, zerbrechlich auf das Paket zu schreiben oder entsprechende Transportaufkleber zu verwenden. Weigert sich DHL, die Haftung für Transportschäden zu übernehmen, weil das Unternehmen behauptet, es erfolgte eine schlechte Verpackung seitens des Absenders, so kann es Sinn machen, Zeugen zu benennen.

Was sollte man bei der Anlieferung von Paketen beachten?

Sollten Sie beim Empfang bereits erkennen, dass Ihr Paket beschädigt ist, so sollten Sie dieses nicht annehmen. Erkennen Sie erst nach dem Öffnen des Pakets, dass dieses beschädigt ist, so sollten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Schadensmeldung an DHL senden. Dafür geben Sie das Formular für die Schadensanzeige, den Verpackungsinhalt und das Paket bei der nächsten Annahmestelle ab. Von dort aus wird die Sendung dann in die Prüfstelle geschickt.

Ist ein Schadensersatz bei Transportschaden möglich?

Es muss nachgewiesen werden, dass der Schaden auf dem Transportweg passierte und ausreichend verpackt wurde. Dies beurteilt DHL selber. Das bedeutet, das Unternehmen kann auch als Grund angeben, dass etwas nicht gut genug verpackt wurde, um keinen Schadensersatz zahlen zu müssen. Davon abgesehen haftet DHL nur für Schäden bis zu 500 Euro. Gelangt DHL zu der Ansicht, dass der Schaden auf dem Transportweg entstand, obwohl ein Gegenstand ausreichend verpackt war, so ist eine Entschädigung bis 500 Euro möglich. Sollte der Sendungsinhalt diesen Wert übersteigen, macht es mehr Sinn, einen Werttransporter oder eine Spedition zu beauftragen.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt beim Transportschaden

Ein Anwalt kann Ihnen bei mehreren Aspekten helfen. Dazu zählen beispielsweise die Durchsetzung von eventuellen Schadensersatzansprüchen. Was hier in Ihrem Einzelfall möglich ist, müsste man individuell betrachten. Hat der Verkäufer die Ware ausreichend verpackt, so können Sie Schadensersatz vom Transporteur fordern. Hier kann Ihnen ein Anwalt für Schadensersatz ebenfalls behilflich sein.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.