Die traditionelle Familie wurde in den letzten Jahrzehnten um andere Lebensformen erweitert. Immer häufiger leben Paare in sogenannten eheähnlichen Lebensgemeinschaften zusammen, die keine rechtliche Bindung zur Folge haben. Im Falle einer Trennung kommt es in nichtehelichen Lebensgemeinschaften oft zu Konflikten, insbesondere dann, wenn Kinder im Spiel sind. Mit vertraglichen Regelungen können Streitigkeiten im Trennungsfall vermieden werden.
Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft meint das Zusammenleben von Mann und Frau oder gleichgeschlechtlichen Paaren ohne Trauschein. Im Grunde funktioniert eine nichteheliche Lebensgemeinschaft genau wie eine Ehe, zeichnet sich aber genau dadurch aus, dass die Paare eben nicht verheiratet sind. Trotzdem leben sie auf der Grundlage einer persönlichen Bindung zusammen und wirtschaften gemeinsam.
Wichtig für eine eheähnliche Gemeinschaft ist, dass die Beziehung auf Dauer angelegt ist, keine weiteren Partnerschaften nebenher bestehen und die Partner eine innere Bindung zueinander haben.
Gehen eheähnliche Gemeinschaften auseinander, birgt das genau wie bei einer Scheidung Konfliktpotenzial.
Von der Möglichkeit, eine eheähnliche Gemeinschaft rechtlich abzusichern, sollten deswegen möglichst alle ohne Trauschein zusammenlebenden Paare Gebrauch machen und mit einem Vertrag vor allem folgende Bereiche für den Fall einer Trennung regeln:
Wer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft den Mietvertrag abschließt, bleibt dem Paar selbst überlassen. Grundsätzlich kann der Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen werden. Steht nur ein Partner allein im Mietvertrag, haftet er allein und kann den anderen im Grunde jederzeit vor die Tür setzen. Verstirbt allerdings der Partner, der im Mietvertrag steht, hat der überlebende Partner das Recht, den Mietvertrag zu übernehmen, gem. § 563 Abs. 1 BGB.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften bergen genau wie Ehen im Falle des Scheiterns großes Konfliktpotenzial. Anders als Ehen gibt es für eheähnliche Gemeinschaften aber keine genauen rechtlichen Regelungen, die greifen. Deswegen ist es besonders wichtig, dass Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die wichtigsten Punkte vertraglich regeln, um im Trennungsfall Streit und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
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