STAND 22.02.2024 | LESEZEIT 10 MIN
Eine einstweilige Verfügung (auch: einstweiliger Rechtsschutz, vorläufiger Rechtsschutz, Eilverfahren) soll dem Antragsteller schnellen Schutz bieten und seine Ansprüche vorläufig sichern. Trotzdem stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten Empfänger einer einstweiligen Verfügung haben, um Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen. Was Sie im Einzelnen tun können und wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie eine einstweilige Verfügung erhalten haben, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Eine einstweilige Verfügung ist ein vorläufiger Rechtsschutzmechanismus, der im Rahmen eines Eilverfahrens gewährt wird, um dem Antragsteller einen zeitlichen Vorteil gegenüber einer ordentlichen Klage zu verschaffen. Die einstweilige Verfügung dient grundsätzlich der Sicherung von anderen Ansprüchen als Geldforderungen (z. B. auf Herausgabe, auf Unterlassen). Mit der einstweiligen Verfügung ordnet das Gericht auf Antrag des Antragstellers geeignete Maßnahmen an, wenn die Besorgnis besteht, dass durch Veränderung eines bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§§ 935, 938 ZPO). Dieser vorläufige Schutz wird innerhalb von wenigen Tagen oder sogar Stunden gewährt.
Typischerweise kommt eine einstweilige Verfügung also in Situationen zum Einsatz, in denen eine schnelle Handlung erforderlich ist, um drohende rechtliche Schäden zu verhindern. Häufig bezieht sie sich auf Unterlassungsansprüche, beispielsweise um bestimmte Aussagen auf Social Media oder in der Presse zu unterbinden. Dabei hat der Antragsgegner die Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben, ob er die einstweilige Verfügung als endgültige oder rechtsverbindliche Regelung anerkennt. Diese Erklärung wird als Abschlusserklärung einer einstweiligen Verfügung bezeichnet.
Falls der Antragsgegner sich weigert, die Abschlusserklärung abzugeben, kann der Antragssteller ihn dazu auffordern. Wenn der Antragsgegner weiterhin ablehnt, erfolgt die Überführung des Falls in das Hauptverfahren. Die einstweilige Verfügung kann sowohl durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung als auch durch Urteil nach einer mündlichen Verhandlung erlassen werden, je nach den Umständen des Falles.
Die einstweilige Verfügung ist ab dem Zeitpunkt ihrer Zustellung wirksam. Die Zustellung kann durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen oder, wenn beide Parteien Anwälte haben, von Anwalt zu Anwalt.
Erfolgt die Zustellung nicht innerhalb eines Monats, hat die einstweilige Verfügung keine Wirkung, der Antrag wird aufgehoben und es ist keine neue einstweilige Verfügung möglich. Die Kosten des Verfahrens trägt in diesem Fall der Antragsteller.
Bei einem Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung können dem Antragsgegner sowohl Zwangsgeld als auch Ordnungshaft drohen. Wie hoch das Zwangsgeld ausfällt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und wird vom Gericht festgelegt. Bei wiederholten Verstößen kann der Betrag erhöht werden.
Die Ordnungshaft wird in der Regel verhängt, wenn das Zwangsgeld nicht gezahlt wird oder als zusätzliche Maßnahme, wenn das Gericht dies für angemessen hält. Auch hier ist die Dauer der Ordnungshaft vom Einzelfall abhängig und wird vom Gericht festgelegt.
Antragsgegner haben mehrere Möglichkeiten, sich gegen eine einstweilige Verfügung zu wehren:
Wenn eine einstweilige Verfügung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung erlassen wurde, kann der Antragsgegner gemäß § 924 ZPO Widerspruch einlegen, was als statthafter Rechtsbehelf gilt. Der Widerspruch kann ohne Frist eingelegt werden. Allerdings sollten Sie nicht zu lange warten, da er sonst als verwirkt gelten kann. Beachten Sie außerdem, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat: Bis zur Entscheidung bleibt die einstweilige Verfügung bestehen.
Ist der Widerspruch erstmal eingelegt, setzt das Gericht in der Regel zeitnah einen Termin zu einer mündlichen Verhandlung an, um zu entscheiden, ob die einstweilige Verfügung bestehen bleibt oder aufgehoben wird. Im Falle einer Bestätigung trägt der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens. Wird die einstweilige Verfügung aufgehoben, trägt der Antragssteller sämtliche Kosten.
Antragsgegner sollten vor einem Widerspruch gegen das einstweilige Verfügungsverfahren eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzugehen, dass sie gute Erfolgschancen haben und das Kostenrisiko minimiert ist. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten helfen Ihnen gern dabei, Ihr persönliches Risiko abzuschätzen.
Wenn Sie sich nach anwaltlicher Beratung dazu entschließen, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung durch Urteil einzulegen, der Widerspruch aber nicht erfolgreich ist und die einstweilige Verfügung bestätigt wird, können Sie Berufung nach § 511 ZPO einlegen. Die Frist für die Einlegung der Berufung beträgt gemäß § 517 ZPO in der Regel einen Monat nach Zustellung des Urteils.
Bevor Sie sich für oder gegen einen Widerruf entscheiden, sollten Sie den Streitwert beachten. Dieser richtet sich nach dem Wert der Hauptsache, also dem Betrag, der für die Klage festgelegt würde. In der Regel wird der Streitwert um 20–30 % reduziert, da die einstweilige Verfügung lediglich auf die vorläufige Sicherung eines Anspruchs ausgerichtet ist und nicht auf die endgültige Durchsetzung des Anspruchs selbst. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass die Höhe des Streitwerts entscheidet, ob das Amts- oder Landgericht für Ihren Fall zuständig ist. Die Kosten des Verfahrens hängen ebenfalls vom Streitwert ab.
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, trägt die Gegenseite die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Anwaltskosten der Gegenseite und der Gerichtskosten. Bei einer nur teilweise erlassenen einstweiligen Verfügung werden die Kosten anteilig aufgeteilt. Wenn der Antragsgegner durch den eingelegten Widerspruch die einstweilige Verfügung aufhebt, trägt der Antragssteller sämtliche Kosten, einschließlich der Anwaltskosten.
Wichtig: Eine mündliche Verhandlung bei einstweiligen Verfügungen ist selten, da diese meist aufgrund der Dringlichkeit entfällt. Wenn Sie aber doch eine Einladung zur mündlichen Verhandlung erhalten, denken Sie daran, dass vor dem Landgericht Anwaltszwang herrscht.
Neben den bereits genannten gibt es verschiedene weitere Möglichkeiten, gegen eine einstweilige Verfügung vorzugehen:
Sie haben eine einstweilige Verfügung erhalten und möchten sich gegen sie zur Wehr setzen? Dann kontaktieren Sie jetzt einen unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten – sie sind mit ihrer Expertise jederzeit für Sie da und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.
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