Um es Eltern zu ermöglichen, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können, bringt die Elterngeldreform 2021 zahlreiche Verbesserungen mit sich. Ab September gibt es neben einem flexibleren Partnerschaftsbonus und mehr Teilzeitmöglichkeiten zusätzliche Elterngeldmonate für Eltern von Frühchen und weniger bürokratische Hürden. Von den Änderungen profitieren alle Eltern von Kindern, die ab dem 1. September 2021 geboren werden.
Elterngeld ist eine finanzielle staatliche Leistung für Mütter und Väter, die sich um ihr neugeborenes Kind kümmern und aufgrund dessen gar nicht oder nur teilweise erwerbstätig sind.
Man unterscheidet drei Arten von Elterngeld:
Anspruch auf Elterngeld haben alle Mütter und Väter, die sich nach der Geburt der Erziehung ihres Kindes widmen und nicht mehr als durchschnittlich 32 Stunden pro Woche arbeiten. Voraussetzung für die Beantragung des Elterngeldes ist es, dass die Mutter bzw. der Vater mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
Wie hoch der Elterngeldanspruch ist, hängt vom vorherigen Nettolohn der Eltern ab. So beträgt das Basiselterngeld, das für maximal 12 Monate gezahlt wird, beispielsweise 65 Prozent des Nettolohns vor der Geburt des Kindes, maximal jedoch 1800 € monatlich. Wer vor der Geburt des Kindes erwerbslos war, erhält den Mindestsatz von 300 € pro Monat. ElterngeldPlus kann doppelt so lang gezahlt werden wie das Basiselterngeld – ein Basiselterngeld-Monat entspricht zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Die Elterngeldreform 2021 bringt zahlreiche Änderungen mit sich.
Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst:
Bisher mussten Eltern, die in Teilzeit Elterngeld beziehen, Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Diese Nachweispflicht entfällt mit der Elterngeldreform 2021 nun bis auf wenige Ausnahmen. Außerdem werden Nebeneinkünfte aus selbstständiger Arbeit beim Elterngeld besser berücksichtigt.
Bei geringen Nebeneinkünften unter durchschnittlich 35 € monatlich können Eltern nur die Berücksichtigung der Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit beantragen und es wird nicht wie bisher pauschal mit dem Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt gerechnet.
Die Elterngeldreform 2021 bringt in vielen Bereichen für Eltern Erleichterungen. Wenn Sie Fragen zum Elterngeld bei Teilzeit, dem Elterngeld und Partnerschaftsbonus oder dem Elterngeld bei Frühgeburt haben, können Sie ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Familienrecht vereinbaren.
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