Elterngeldreform
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Die Elterngeldreform 2021 auf einen Blick

Um es Eltern zu ermöglichen, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können, bringt die Elterngeldreform 2021 zahlreiche Verbesserungen mit sich. Ab September gibt es neben einem flexibleren Partnerschaftsbonus und mehr Teilzeitmöglichkeiten zusätzliche Elterngeldmonate für Eltern von Frühchen und weniger bürokratische Hürden. Von den Änderungen profitieren alle Eltern von Kindern, die ab dem 1. September 2021 geboren werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Elterngeldreform 2021 zielt auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ab.
  • Fortan dürfen Eltern, die Elterngeld beziehen, in Teilzeit 32 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld kann wesentlich flexibler gestaltet werden.
  • Eltern von Frühchen können bis zu vier Monate zusätzlich Basiselterngeld erhalten oder dieses in ElterngeldPlus-Monate umwandeln.
  • Die neuen Regelungen können alle Eltern von Kindern in Anspruch nehmen, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine finanzielle staatliche Leistung für Mütter und Väter, die sich um ihr neugeborenes Kind kümmern und aufgrund dessen gar nicht oder nur teilweise erwerbstätig sind.

Man unterscheidet drei Arten von Elterngeld:

  • das Basiselterngeld, das in voller Höhe gezahlt wird,
  • das ElterngeldPlus (Hälfte des Basiselterngeldes) und
  • den Partnerschaftsbonus, der vier ElterngeldPlus-Monaten entspricht und gezahlt wird, wenn beide Elternteile parallel 4 Monate lang mindestens 24 und maximal 32 Wochenstunden arbeiten.

Anspruch auf Elterngeld haben alle Mütter und Väter, die sich nach der Geburt der Erziehung ihres Kindes widmen und nicht mehr als durchschnittlich 32 Stunden pro Woche arbeiten. Voraussetzung für die Beantragung des Elterngeldes ist es, dass die Mutter bzw. der Vater mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

Wie hoch der Elterngeldanspruch ist, hängt vom vorherigen Nettolohn der Eltern ab. So beträgt das Basiselterngeld, das für maximal 12 Monate gezahlt wird, beispielsweise 65 Prozent des Nettolohns vor der Geburt des Kindes, maximal jedoch 1800 € monatlich. Wer vor der Geburt des Kindes erwerbslos war, erhält den Mindestsatz von 300 € pro Monat. ElterngeldPlus kann doppelt so lang gezahlt werden wie das Basiselterngeld – ein Basiselterngeld-Monat entspricht zwei ElterngeldPlus-Monaten.

Elterngeldreform 2021 – was hat sich geändert?

Die Elterngeldreform 2021 bringt zahlreiche Änderungen mit sich.

Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst:

  • Statt 30 Stunden dürfen Eltern, die Elterngeld beziehen, nun 32 Wochenstunden arbeiten.
  • Der Partnerschaftsbonus darf nun statt mit 25 bis 30 mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden.
  • Der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld darf fortan zwischen 2 und 4 Monaten flexibel genommen, kurzfristig verlängert oder beendet werden. Zuvor musste der Partnerschaftsbonus 4 Monate am Stück bezogen werden.
  • Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld nutzen.
  • Die Höhe des Elterngelds reduziert sich nicht mehr, wenn Eltern zusätzlich zum Elterngeld Kurzarbeitergeld oder Krankengeld erhalten.
  • Eltern von Frühchen können bis zu 4 Monate zusätzlich Basiselterngeld erhalten: Kommt das Kind sechs Wochen vor dem Geburtstermin, gibt es einen zusätzlichen Monat, bei 16 Wochen gibt es vier zusätzliche Monate Basiselterngeld.
  • Es ist möglich, das zusätzliche Basiselterngeld bei Frühgeburten in ElterngeldPlus-Monate umzuwandeln.

Weniger Bürokratie dank der Elterngeldreform 2021

Bisher mussten Eltern, die in Teilzeit Elterngeld beziehen, Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Diese Nachweispflicht entfällt mit der Elterngeldreform 2021 nun bis auf wenige Ausnahmen. Außerdem werden Nebeneinkünfte aus selbstständiger Arbeit beim Elterngeld besser berücksichtigt.

Bei geringen Nebeneinkünften unter durchschnittlich 35 € monatlich können Eltern nur die Berücksichtigung der Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit beantragen und es wird nicht wie bisher pauschal mit dem Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt gerechnet.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Die Elterngeldreform 2021 bringt in vielen Bereichen für Eltern Erleichterungen. Wenn Sie Fragen zum Elterngeld bei Teilzeit, dem Elterngeld und Partnerschaftsbonus oder dem Elterngeld bei Frühgeburt haben, können Sie ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Familienrecht vereinbaren.

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