STAND 17.06.2020 | LESEZEIT 3 MIN
Ein Erbe ist eigentlich ein Grund zur Freude. Bietet es doch neuen finanziellen Spielraum oder neuen Besitz wie eine Immobilie oder ein Auto. Damit das Glück jedoch nicht gleich wieder verflogen ist, sollten einige Fakten zum Erbrecht und zur Erbschaftssteuer vorher abgeklärt werden. Mit einigen Tipps kann man die Erbschaftssteuer umgehen oder zumindest senken.
Der Freibetrag der Erbschaftssteuer variiert in Abhängigkeit des Verwandtschaftsgrads zwischen Erblasser und Erben. Zur exakten Ermittlung der Steuerfreibeträge gibt es drei verschiedene Steuerklassen. Die Steuerklasse wird durch den Verwandtschaftsgrad festgelegt. Steuer fällt nur für Beträge oberhalb dieses Freibetrags an. Die Freibeträge liegen zwischen 500.000 Euro bei dem Ehepartner und sinken auf 20.000 Euro für die Eltern, Geschwister oder sonstige Personen. Bei Kindern, Stiefkindern und Adoptivkindern liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro, wenn ein Elternteil verstirbt.
Wie hoch der prozentuale Satz der Erbschaftssteuer ausfällt, hängt von der Höhe des Erbes ab. Der Verwandtschaftsgrad bestimmt maßgeblich den Steuersatz mit. Der prozentuale Steuersatz liegt zwischen 7 und maximal 50 Prozent.
Die Erbschaftssteuer zu umgehen ist grundsätzlich nicht möglich. Sobald das Erbe den Freibetrag übersteigt, muss Erbschaftssteuer gezahlt werden. Allerdings gibt es einige Tricks, die Freibeträge zu erhöhen.
Tipp 1: Heiraten senkt die Steuerlast. Hierdurch steigt der Freibetrag von 20.000 auf 500.000 Euro.
Tipp 2: Nutzen Sie weitere Freibeträge. Überlebende Ehegatten, Lebensgatten und Kindern wird ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag gewährt, der gemäß § 17 ErbStG über den Freibetrag hinaus geht. Dieser besondere Versorgungsfreibetrag solle sicherstellen, dass die Versorgung von Kindern und dem Partner des Verstorbenen auch nach dessen Tod gewährleistet ist. Der Freibetrag für den Ehegatten liegt bei 256.000 Euro. Bei Kindern ist der Freibetrag in Abhängigkeit des Alters gestaffelt. Weitere Freibeträge gibt es zum Beispiel für Hausrat oder körperliche Gegenstände wie Autos sowie, wenn der Erbe die Pflege des Erblassers vor dessen Tod übernommen hat. Durch eine geschickte Kombination der Freibeträge kann man die Erbschaftssteuer umgehen oder deutlich reduzieren.
Tipp 3: Die Erbschaftssteuer umgehen funktioniert ebenfalls durch Schenkungen zu Lebzeiten. Der größte Vorteil im Vergleich zur Erbschaft liegt darin, dass der Freibetrag bei einer Schenkung nicht nur einmalig genutzt werden kann. Alle 10 Jahre kann dieser neu ausgeschöpft werden. Zudem liegt die Steuer bei einer Schenkung deutlich niedriger als die Erbschaftssteuer.
Durch diese Tipps und Tricks kann die Erbschaftssteuer umgangen oder zumindest erheblich reduziert werden. Wir empfehlen, bereits zu Lebzeiten Rat von einem Rechtsanwalt einzuholen. So wird die Freude über das Erbe am Ende nicht durch unnötige Steuerzahlungen getrübt. Bei Fragen zum Thema kontaktieren Sie KLUGO und erhalten Sie eine Erstberatung von einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht.
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