Abends ruft noch einmal der Vorgesetzte durch, um Änderungen an der Präsentation für morgen durchzugeben. Und im Urlaub checken Sie die Mails, weil die Kollegen Fragen an Sie haben. Diese ständige Erreichbarkeit als Arbeitnehmer, sei es im Urlaub oder nach Feierabend, ist sehr nett, auf Dauer aber auch sehr belastend. Die Freizeit sollte arbeitsfreie Zeit sein, weshalb Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen sollten.
Es gibt für Arbeitnehmer keine Verpflichtung, nach dem Ende der Arbeitszeit weiterhin für den Arbeitgeber erreichbar zu sein. Ruft der Kollege trotzdem ist Feierabend an, um noch etwas Wichtiges zu klären oder hat der Vorgesetzte eine dringende Aufgabe, die zeitnahe bearbeitet werden muss, gilt dies als Arbeitszeit und muss deshalb vergütet werden.
Ob Sie sich als Arbeitnehmer aber überhaupt darauf einlassen, nach der Arbeit erreichbar zu sein, entscheiden Sie selbst. Arbeitgeber können sich die ständige Erreichbarkeit auch nicht durch eine zusätzliche Klausel im Arbeitsvertrag sichern. Solche Klauseln sind unwirksam.
Der Urlaub soll eine arbeitsfreie Zeit sein, weshalb Sie nicht erreichbar sein müssen. Das gilt jedoch nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Bei zusätzlichen Urlaubstagen, die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sind, verhält es sich anders. Der Arbeitgeber kann Sie innerhalb dieser zusätzlichen Urlaubstage kontaktieren oder sogar wegen dringender Angelegenheiten zurückrufen. Planen Sie also eine Reise nach Übersee, sollten Sie vorab sicherstellen, dass der Urlaub in die gesetzlichen Urlaubstage fällt.
Sie müssen für Ihren Arbeitgeber während Ihrer Arbeitszeit erreichbar sein. Das gilt auch im Homeoffice. Damit es hier zu keinen Schwierigkeiten kommt, sollte vorab kommuniziert werden, wie der Arbeitstag sich zeitlich gestaltet. So kann es möglich sein, dass Sie sich über die Mittagszeit ausloggen und nicht erreichbar sind, weil Sie familiäre Verpflichtungen haben.
Es gibt Ausnahmen, in denen die erweitere Erreichbarkeit, über die reguläre Arbeitszeit hinaus, erwartet wird.
Von den allgemeinen Regelungen zur Erreichbarkeit von Arbeitnehmer sind alle Personen ausgeschlossen, die sich im Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft befinden. Ärzte, Feuerwehrleute, psychologische Fachkräfte oder die Katastrophenhilfe: Wer sich in solchen Berufsgruppen für die Rufbereitschaft oder den Bereitschaftsdienst verpflichtet, muss damit rechnen, außerhalb der Arbeitszeit kontaktiert zu werden. Oftmals wird über Diensthandys oder Funkgeräte die ständige Erreichbarkeit der Arbeitnehmer sichergestellt.
Stellen Sie sich vor, die Existenz Ihres Arbeitgebers ist bedroht und nur Sie können das Unternehmen retten. Weil Sie ein Passwort kennen, wissen, wo das rettende Dokument liegt oder über einzigartiges Wissen verfügen – das können wichtige Gründe sein, warum Ihr Arbeitgeber Sie auch im Urlaub kontaktieren dürfte.
Je höher die Position im Unternehmen ist, desto mehr Verantwortung geht damit einher. Da kann es durchaus passieren, dass schnelle Entscheidungen getroffen werden sollen, die unaufschiebbar sind und zu der Sie als Führungskraft befragt werden müssen.
In solchen leitenden Positionen kann die ständige Erreichbarkeit ein Muss sein, die sich in einer höheren Vergütung zeigt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie als Arbeitnehmer mit Führungsverantwortung eine ständige Erreichbarkeit gewährleisten müssen, hilft oftmals das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wer krank ist, kann nicht arbeiten. Deshalb müssen Sie grundsätzlich nicht erreichbar sein, wenn Sie krankgeschrieben sind. Hier gilt es aber abzuwägen: Wenn Sie sich einen Fuß gebrochen haben, können Sie trotzdem erreichbar sein, wenn es dringende geschäftliche Angelegenheiten gibt, für die es Ihr Wissen oder Ihre Meinung braucht. Sind Sie wiederum mit Fieber bettlägerig, müssen Sie nicht erreichbar sein. Ob Sie als Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen zur Erreichbarkeit während der Krankschreibung verpflichtet sind, könnte im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt sein.
Ihr Vorgesetzter erwartet ständige Erreichbarkeit und Sie fragen sich, ob das rechtens ist? Ein KLUGO Partner-Anwalt kann Ihnen weiterhelfen und im Rahmen einer Ersteinschätzung eine erste Orientierung bieten. Kontaktieren Sie uns lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
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