Die beliebte FaceApp weckt das neugierige Kind in uns: Nutzer laden ein Bild von sich selbst in die Anwendung und können mittels künstlicher Intelligenz sehen, wie sie in 30 oder mehr Jahren aussehen könnten. Datenschutzrechtlich steht die App aber momentan in der Kritik.
Die kostenlose FaceApp gibt es als iOS- und Android-App. Obwohl es sie bereits seit 2017 gibt, geht die App in diesem Sommer wieder viral. Viele Stars lassen sich virtuell altern und teilen die entstandenen Bilder in den sozialen Netzwerken. Es ist ziemlich spannend, wie wir in ein paar Jahrzehnten aussehen werden, da landen datenschutzrechtliche Bedenken schnell im Hinterkopf. Entwickler wie etwa Joshua Nozzi hatten jedoch Anfang Juli Alarm geschlagen, weil sie vermuteten, dass die FaceApp eine enorme Datenkrake ist. Es kam der Verdacht auf, dass nicht nur ein Bild zur Bearbeitung in die Anwendung, sondern alle Fotos aus der Bildergalerie des Smartphones in die Cloud des Anbieters geladen werden. Da das Entwickler-Team der Software, die Wireless Lab OOO, offensichtlich aus dem russischen Sankt Petersburg stammt, war die Befürchtung, dass die FaceApp nicht nur den Datenschutz und insbesondere die europäische DSGVO verletzt, sondern verbotenerweise Daten sammelt. Diese Besorgnis äußerte insbesondere der amerikanische Senator Chuck Schumer, der das FBI einschalten wollte, um zu überprüfen, inwiefern ein Risiko für die öffentliche Sicherheit der amerikanischen Bürgerinnen und Bürger vorliegt.
Für die drastischen Befürchtungen des US-Senators sowie die Zweifel von Joshua Nozzi lässt sich inzwischen Entwarnung geben. Es werden nur die Bilder zum Bearbeiten in die Cloud geladen, die ausgewählt wurden. Die FaceApp arbeitet mit dem Server- und Cloud-Dienst Amazons AWS und verwendet deren Server in den USA. Es scheint auch keine weiteren auffälligen Verbindungen nach Russland zu geben. Auch wenn sich die schlimmsten Befürchtungen nicht bewahrheitet haben, muss gesagt werden, dass Nutzer mit der Nutzung der FaceApp keinen ausreichenden Datenschutz erfahren. Folgende Fakten sollten Nutzer der App deshalb kennen:
Mit dem Installieren der FaceApp erhält der Nutzer keine Informationen zum Datenschutz und muss bzw. darf auch keine datenschutzrechtlichen Einwilligungen bestätigen.
Die Datenschutzerklärung der FaceApp ist auf den 20. Januar 2017 terminiert und liegt damit vor dem Inkrafttreten der DSGVO. Dementsprechend wird auch kein EU-Datenschutzvertreter benannt, wie er in Art. 27 DSGVO gefordert wird.
In der Datenschutzerklärung erklärt das Unternehmen, dass es grundsätzlich keine Nutzerdaten weitergibt („We will not rent or sell your information to third parties outside FaceApp (or the group of companies of which FaceApp is a part) without your consent, except as Parties with whom we may share your information: in this Policy.“, Private Policy, Paragraf 3), benennt aber sehr viele Ausnahmen.
In der Datenschutzerklärung beruft sich die FaceApp auf den Gerichtsstand Santa Clara County in Kalifornien, der Unternehmenssitz ist jedoch in Russland. Wie dies zu erklären ist, wird nicht deutlich.
Was jedoch am meisten aufhören lassen sollte, ist eine Klausel in den „Terms of Use“. Dort heißt es, dass Nutzer mit dem Verwenden der FaceApp dem Unternehmen eine unbeschränkte Lizenz zum Nutzen des „User Contents“ überlassen. Das bedeutet gemäß der Beschreibung, dass das Unternehmen alle Inhalte, die der Nutzer an die FaceApp übermittelt, kostenlos, öffentlich und weltweit für eigene Zwecke verwenden kann – auch für Werbemaßnahmen. Damit hinterlässt das Nutzen der witzigen App doch einen gewissen faden Beigeschmack, jedoch stehen andere weltweit beliebte Anwendungen wie WhatsApp der FaceApp in nichts nach.
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